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NLA BU L 102b

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landratsamt Stadthagen

Laufzeit

1713-1960

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Alte Grafschaft Schaumburg (bis 1647) und Schaumburg-Lippe (ab 1647), Untere Behörden.
Inhalt: Überlieferung der allgemeinen Verwaltung (Hoheitswesen, Kommunalaufsicht, Polizeiwesen, Vermögensverwaltung u.a.m.) 1879 bis 1946 (mit Vor- und Nachakten).
Umfang: 38,77 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte

Eine grundsätzliche Neuordnung der Amtseinteilung des Fürstentums Schaumburg-Lippe erfolgte im Jahre 1879 (nach
dem Gesetz vom 31.12.1877), als zwei Amts- und hiermit identische Amtsgerichtsbezirke in Stadthagen und Bückeburg gebildet wurden. Das bis dahin selbständige Amt Hagenburg wurde damit mit dem Amt Stadthagen vereinigt. Dem Amt stand ein Amtmann vor. Der Geschäftskreis des Amtes veränderte sich zwar durch die Verordnung von 1879 insofern, als die Amtsgerichtsbarkeit neben die Amtsverwaltung trat (vgl. L 120b), umfaßte aber ansonsten nach wie vor alle Landesverwaltungssachen auf unterer Ebene. 1884 wurde das Amt in ein Landratsamt Stadthagen-Hagenburg umgewandelt, entsprechend führte der Amtmann nunmehr den Titel Landrat. Diesen Titel behielt er auch nach der erneuten Umbezeichnung des Landratsamtes als Kreis Stadthagen im Jahre 1899. Zu einer inhaltlichen Umgestaltung kam es 1923 im Zuge der Demokratisierung Schaumburg-Lippes. In der Kreisordnung wurden ihm als eigenständige Aufgaben - neben den vom Staat und vom Reich übertragenen Pflichten - die Förderung von Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und der öffentlichen Kranken- und Gesundheitspflege, die Fürsorgeangelegenheiten, Kinder- und Jugendpflege, die Förderung der Verkehrseinrichtungen sowie die Gründung eigener wirtschaftlicher Unternehmungen wie Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke, Sparkassen oder Siedlungsgesellschaften übertragen.
Organe des Kreises waren Kreistag, Landrat und der Kreisausschuß. Der Kreis bekam damit eine parlamentarische Vertretung. Der Kreistag schlug den Landrat vor, der von der Landesregierung ernannt wurde. Der Kreisausschuß, bestehend aus dem Landrat und vom Kreistag gewählten Kreisangehörigen, wirkte unmittelbar bei der Verwaltung der Kreisaufgaben mit.
Die seit 1926 von der Landesregierung geplante Zusammenlegung der Kreise Bückeburg und Stadthagen zu einem Kreis mit Sitz

in Stadthagen hatte keine praktischen Konsequenzen. Beide Kreise blieben bestehen. Dagegen brachte die Machtergreifung der Nationalsozialisten eine erhebliche Stärkung der Stellung des Landrates, der vom Kreistag immer unabhängiger walten konnte. Konsequenterweise wurden die Kreistage 1936 aufgelöst, auf die Besetzung der Kreisausschüsse hatte die Landesregierung neben den Landrat auch den Kreisleiter der NSDAP zu hören.
Durch die revidierte Gemeindeordnung von 1946 änderten sich diese Verhältnisse grundlegend. Der Landrat wurde zum politischen Repräsentanten des wiedereingerichteten Kreistages. Leiter der Kreisverwaltung wurde der Oberkreisdirektor. Aus dem Aufgabenbereich der Kreisverwaltung herausgelöst wurde die Polizeiverwaltung, die eine unmittelbar staatliche Aufgabe wurde. Auch im Bereich des Gesundheitswesens und im Schulbereich blieben unmittelbar staatliche Kompetenzen vorbehalten. Am 1. April 1948 wurden die beiden schaumburg-lippischen Kreise Stadthagen und Bückeburg zum niedersächsischen Landkreis Schaumburg-Lippe mit Sitz in Stadthagen vereinigt.
Bei dem hier vorliegenden Aktenbestand handelt es sich um Abgaben des Landkreises Schaumburg-Lippe bzw. des Landkreises Schaumburg, die seit 1968 erfolgt sind. Die Akten reichen zum Teil bis ins 18. Jahrhundert zurück, womit sich eine Parallelüberlieferung zum Bestand L 101b (Kreis Stadthagen) ergibt, in dem wiederum die Akten in einigen Fällen bis ins 20. Jahrhundert hineinreichen. Diese unbefriedigende Situation wurde vorerst nicht ausgeräumt, um die historisch wertvolle Überlieferung des Landkreises endlich benutzbar zu machen. Langfristig ist geplant, die Bestände Amt Stadthagen und Amt Hagenburg sowie Landratsamt/Kreis Stadthagen (ab 1879) getrennt in Findbüchern vorzulegen. Bei der Arbeit mit diesem Bestand ist also auf jeden Fall der Parallelbestand L 101b mit heranzuziehen.
Bei der Ordnung wurde der

in der Registratur des Kreises vor 1945 benutzte Aktenplan zugrundegelegt und die älteren Akten hier eingearbeitet. Dasselbe geschah mit den nach 1945 entstandenen Akten bis zur Auflösung des Kreises, wobei auf die Zuständigkeit des Kreises insbesondere im Bereich des Flüchtlingswesens ausdrücklich verwiesen sei.
Die Verzeichnung geschah durch den Unterzeichnenden auf der Grundlage eines vorhandenen Zettelverzeichnisses. Das Findbuch erstellte Frau Dagmar Köneke. Die später vom Kreis abgegebenen Akten wurden in das vorhandene Findbuch eingeordnet.

Bückeburg, Juli 1995 Dr.

Böhme

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Amt/Kreis Stadthagen (einschließlich Stadt Stadthagen)

Zeit von

1879

Zeit bis

1948

Objekt_ID

3232007

Ebenen_ID

20

Geo_ID

20-3232007

Link

Amt/Kreis Stadthagen (einschließlich Stadt Stadthagen)

Georeferenzierung

Bezeichnung

Amt und Stadt Stadthagen

Zeit von

1815

Zeit bis

1879

Objekt_ID

3

Ebenen_ID

9020

Geo_ID

9020-3

Link

Amt und Stadt Stadthagen

Georeferenzierung

Bezeichnung

Amt Hagenburg

Zeit von

1815

Zeit bis

1879

Objekt_ID

5

Ebenen_ID

9020

Geo_ID

9020-5

Link

Amt Hagenburg