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NLA WO 62 Nds

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatsanwaltschaft Braunschweig

Laufzeit

1939-2000

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Staatsanwaltschaften".

Wie alle Staatsanwaltschaften so ist auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine hierarchisch aufgebaute, von den Gerichten unabhängige Justizbehörde. In dieser Eigenschaft hat sie sowohl sämtliches belastende Material als auch alle entlastenden Umstände zu ermitteln. Hierfür kann sie von allen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen.

Nach Abschluß der Ermittlungen entscheidet sie, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Verfahrensmängeln eingestellt wird. Ferner hat sie die Möglichkeit, im Bereich der Kleinkriminalität das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts einzustellen, und bei Delikten wie Sachbeschädigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch kann sie bei Verneinung des öffentlichen Interesses den Verletzten auf den Privatklageweg verweisen.

Entschließt sich die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung, geschieht dies durch Einreichung der Anklageschrift beim zuständigen Gericht. In der Hauptverhandlung vertritt sie die Anklage. Des Weiteren wacht sie über die richtige Rechtsanwendung. Sie kann deshalb gegen ein Urteil Berufung und Revision einlegen. Nach Rechtskraft des Urteils sorgt die Staatsanwaltschaft bei Erwachsenen für die Vollstreckung desselben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist zuständig für den Landgerichtsbezirk Braunschweig (Amtsgerichtsbezirke Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Bad Gandersheim, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg).

Stand: August 2004

Bestandsgeschichte

Das vorliegende Findbuch beinhaltet Justizermittlungsverfahren und Prozesse vor dem Landgericht Braunschweig, die nicht Verbrechen gegen die Menschlichkeit (NSG) betreffen: Diese sind im Teilbestand 62 Nds Fb. 2 erfaßt. Die Gliederung des Bestandes folgt dem Aufbau des juristischen Lehrbuches von Hermann Blei, "Strafrecht II. Besonderer Teil. (München, 10., völlig neubearb. Aufl. 1976), erweitert durch darin nicht erfaßte Straftatbestände.

Die Verzeichnung der Akten erfolgte bis 1995 durch die Archivoberrätin Dr. Ulrike Strauß. Die Zugänge der Jahre 1995-1999 verzeichnete die Archivinspektorin Christina Hillmann-Apmann. Im Frühjahr 2004 hat dann die Archivangestelle Elke Weyershausen (ABM) alle restlichen, bisher nur durch Abgabeverzeichnisse erschlossenen Akten verzeichnet und in die EDV eingegeben. Die Schlußredaktion nahm Archivoberinspektor Luttmer vor.

Stand: August 2004

Enthält

u.a. Justizermittlungsverfahren u. Strafprozesse wegen Vorgängen in der NS-Zeit (NSG-Verfahren); Justizermittlungsverfahren der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter; Justizermittlungsverfahren u. Strafprozesse (außer NSG-Verfahren), u.a. Wirtschaftsverbrechen, Landfriedensbruch, Kommunistischer Bund Westdeutschland

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

130,25

Bearbeiter

Stefan Luttmer (2004)

Benutzung

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Erschließungsdaten zu zahlreichen Ermittlungs- wie auch Personalakten online nicht angezeigt werden. Eine Einsichtnahme in die Daten kann in begründeten Fällen nach Freischaltung nur im Lesesaal des Standortes Wolfenbüttel ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Lesesaalaufsicht. Für diese Akten bestehen personenbezogene Schutzfristen von 100 Jahren nach Geburt gemäß § 5 Abs. 2 NArchG, für das übrige Archivgut des Bestandes dagegen Schutzfristen für Sachakten von 30 Jahren. Sofern Archivgut noch Schutzfristen unterliegt, kann dieses nur in begründeten Fällen mittels eines Ergänzungsantrages eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein