Herrlichkeit Jennelt
1745-1854
Die das Dorf Jennelt umfassende Herrlichkeit Jennelt gehörte der Familie von Ewsum, die sie vor 1599 an den Freiherrn Wilhelm zu Inn- und Knyphausen verkaufte. Daher befinden sich die meisten Akten in Dep. 4 (Inn- und Knyphausen)
Die das Dorf Jennelt umfassende Herrlichkeit gehörte der Familie von Ewsum, die sie vor 1599 an den Freiherrn Wilhelm zu Inn- und Knyphausen verkaufte. Dessen Nachkommen übten die Herrlichkeitsbefugnisse dort bis 1852 aus, dann wurde es bis 1859 ein Teil des Amtes Greetsiel. Seinen Sitz hatte das Patrimonialgericht Jennelt in Lütetsburg. In der französischen Besatzungszeit war Jennelt ein Teil der Mairie Eilsum.
Der größte Teil der Akten dieser Herrlichkeit befindet sich im Bestand Dep. 4, (Inn- und Knyphausen), insbesondere Renteiakten.
Die Überlieferung der zivilen Gerichtsbarkeit befindet sich in Rep. 124, Amtsgericht Emden, (vgl. Rep. 124, Vorwort).
In diesem Bestand Rep. 27 befinden sich wertvolle statistische Angaben zur Bevölkerungssituation und der Landwirtschaft der kleinen abgeschlossenen Gemeinde.
Auf Grund der geringen Datenmenge wurde auf die Anlage von Indices weitestgehend verzichtet.
Literatur:
Manfred Hülsewede, Butzen & Briee : Jennelt - ostfriesisches Dorfleben, Leer 1989
Ernst-August Becker, Mühle und Müller in Jennelt 1715-1938, In: Ostfriesische Tageszeitung 01.10.1938
Friedrich Ritter, Eine ostfriesische Lutherreliquie. Der Jennelter Junker Christof von Ewsum, In: Jahrbuch der Gesellschaft für Bildende Kunst und vaterländische Altertümer 20 (1920), S. 126-144
Aurich, 16.10.2007 Hennings
Herrlichkeit Jennelt
1817
1852
139
6020
6020-139
Jennelt [Wohnplatz]
1
1
11177
1
1-11177
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b51