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NLA WO 124 A Neu

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Oberhauptleute des Distrikts Blankenburg

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Die Neuordnung der braunschweigischen Verwaltung im Jahr 1814 führte zu der Einrichtung einer Mittelinstanz: für jeden der fünf Distrikte des Landes (Wolfenbütteler, Schöninger, Blankenburger Distrikt, Harz- und Weserdistrikt einschließlich Thedinghausen) wurde im März 1814 ein Oberhauptmann eingesetzt. Den Oberhauptleuten unterstand die Oberaufsicht über die Kreisgerichte, soweit diese Verwaltungsangelegenheiten bearbeiteten. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten ferner die "Militär- und Polizeisachen sowie die Beaufsichtigung des Steuereinganges". 1833 übernahmen die Kreisdirektionen (im vorliegenden Fall: Blankenburg) die Aufgaben der Oberhauptleute. (Kleinau, Übersicht über die Bestände des Nds. Staatsarchivs Wolfenbüttel, Teil II, 1962, S. 96-97, mit weiterführender Literatur.)