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NLA WO 121 Neu

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Vorläufige Distriktsbeamte

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Die westphälischen Unterpräfekten wurden 1813 zur Fortführung der Verwaltungskoninuität als Vorläufige Distriktsbeamte im Amt belassen. Die drei braunschweigischen Kantone Goslar-Land, Harzburg und Lutter a.B. wurden von der Präfektur Goslar abgetrennt und bis zur Neuregelung dem Distriktsbeamten in Braunschweig unterstellt. Die Stadt Braunschweig unterstand unmittelbar der Provisorischen Regierungskommission. Die Tätigkeit dieser Übergangsbehörde endete mit Gesetz vom 18.1.1814 (GuVS Nr. 14).