Steuerdirektion/Steuerkollegium
1683-1954
Umfang: 81,7 lfdm
Inhalt u.a.: Fb.1: Zoll- u. Steuerdirektion Beamte; Fb.2: Zoll- u. Steuerdirektion, Nachtrag I Beamte, Dienstgebäude, Verwaltung; Fb.3: Zoll- u. Steuerdirektion, Personalia; Fb.4: Steuerkataster, alphab. nach Orten; Fb.5: Landesgrundsteueramt; Fb.6: Abgabe des Vermessungsamtes Brsg, Grundsteuerkataster u. -rollen (alphab. Ortsverz.); Fb.7: desgl. Verm.-Amt Holzminden Grundsteuerlagerbücher; Fb.8: Steuerdirektion.
Die Steuerdirektion war die Nachfolgebehörde des Landes-Steuerkollegiums (vgl. Abt. 65 Neu). Sie wurde durch das aufgrund § 182 der Neuen Landschaftsordnung erlassene Gesetz vom 12.10.1832 (GuVS. Nr. 26) zur Verwaltung der direkten und indirekten Steuern und aller dahin gehörenden Landesabgaben (Einkünfte von Packhöfen und Messen, Gerichtssporteln) errichtet. Ihr wurden die Geschäfte der aufgehobenen Packhaus-, Zoll- und Akzisekommission übertragen. Die ihr untergeordneten Steuerbehörden sind in § 9 des Gesetzes genannt.
Das Gesetz vom 16.12.1834 (GuVS. Nr. 15) teilte die Behörde ab 01.01.1835 in die Abteilungen der direkten und indirekten Steuern. Gleichzeitig wurden beide Abteilungen mit dem Finanzkollegium personell verbunden (vgl. Abt. 68 Neu). Das Büropersonal hatten beide Behörden gemeinsam.
Durch Verordnung vom 23.11.1836 (GuVS. Nr. 28) wurde die Behörde in "Steuerkollegium" umbenannt. Die Abt. für indirekte Steuern erhielt bei unverändertem Geschäftskreis (Verwaltung des Zollwesens) eine eigene Bezeichnung als "Zoll- und Steuerdirektion" (VO. vom 23.12.1841, GuVS. Nr. 29). Dem Steuerkollegium wurde durch § 8 des Gesetzes vom 24.08.1849 (GuVS. Nr. 33) als wesentliche Aufgabe die Verwaltung der neu eingeführten allgemeinen Grundsteuer zugewiesen.
Die Abt. Zoll- und Steuerdirektion erhielt einen Zuwachs ihrer Geschäfte durch Übertragung der Verwaltung der Erbschaftssteuer nach § 26 des Gesetzes vom 18.04.1876 (GuVS. Nr. 38). Ihrem Büro wurde ab 01.10.1919 (GuVS. Nr. 120) zunächst die zur Reichsabgabe erklärte Stempelsteuer übertragen; es erhielt die Bezeichnung "Grunderwerbssteueramt". Mit der Erhebung der Grunderwerbsteuer wurden durch Bekanntmachung vom 25.11.1919 (GuVS. Nr. 153) die Hauptzollämter beauftragt. Zur Oberbehörde wurde gleichzeitig die Zoll- und Steuerdirektion (Landesfinanzamt) bestimmt.
Die Geschäfte des Steuerkollegiums im
übrigen gingen durch das Gesetz über die Veranlagung und Verwaltung der braunschweigischen Steuern vom 12.02.1920 (GuVS. Nr. 29) auf das Landesfinanzamt Hannover Abt. I a in Braunschweig über. Die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer (GuVS. 1849 Nr. 33) wurde durch Gesetz vom 23.05.1921 (GuVS. Nr. 64) dem Landesgrundsteueramt (vgl. Abt. 93 Neu) übertragen.
Der hier zusammengeführte Bestand 71 Neu, der seit 1899 in das Staatsarchiv Wolfenbüttel gelangt war, lag bislang in acht, überwiegend älteren Einzel-Findbüchern vor. Dem 1998 von Archivinspektorin Christina Hillmann-Apmann bearbeiteten Findbuch 5 verdanken sich die vorstehenden verwaltungsgeschichtlichen Ausführungen. Der Unterzeichnende nahm eine Neugliederung des Gesamtbestands vor. Die unterschiedliche Erschliessungstiefe des umfangreichen Bestands der Personalakten erklärt sich aus dienstbetrieblichen Gründen. Im Bestand Findbuch 1 wurden Mehrfach-Drucksachen kassiert.
Wolfenbüttel, im Oktober 2005
Dr. Norman-Mathias Pingel
Dem Wahlgesetz von 1851 entsprechend (GVS, S. 303, § 40, § 48), veröffentlichte das Steuerkollegium jährlich im Dezember namentliche Listen der Höchstbesteuerten: I. Liste der höchstbesteuerten Grundbesitzer, II. Liste der höchstbesteuerten Gewerbetreibenden. Diese Blätter oder Hefte erschienen als Beilagen zu den Braunschweigischen Anzeigen, so noch am 24.12.1914 (Nr. 302). 1865 verschob sich die Veröffentlichung in den Januar 1866 (nach Sp. 720). Separate Listen für 1872, 1874, 1877, 1878, 1879, 1880 finden sich im Bestand 242 N Nr. 2026.
Bei der Wieden, 5.1.2023
teilweise verzeichnet
Abgeschlossen: Nein
Land Braunschweig Teil Bad Gandersheim, Holzminden
1876
1941
4288768
10
10-4288768
Land Braunschweig Teil Bad Gandersheim, Holzminden
Land Braunschweig Teil Bad Harzburg
1890
1941
4288704
10
10-4288704
Land Braunschweig Teil Bad Harzburg
Land Braunschweig Teil Blankenburg
1814
1941
4288512
10
10-4288512
Land Braunschweig Teil Blankenburg
Land Braunschweig Teil Bodenburg, Östrum
1814
1941
4288640
10
10-4288640
Land Braunschweig Teil Bodenburg, Östrum
Land Braunschweig Teil Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt
1814
1941
3232448
10
10-3232448
Land Braunschweig Teil Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt
Land Braunschweig Teil Calvörde
1814
1945
5022033
10
10-5022033
Land Braunschweig Teil Calvörde
Land Braunschweig Teil Harzburg
1876
1890
1
3510
3510-1
Land Braunschweig Teil Harzburg
Land Braunschweig Teil Holzminden/Gandersheim/Harzburg
1814
1876
3
3410
3410-3
Land Braunschweig Teil Holzminden/Gandersheim/Harzburg
Land Braunschweig Teil Ostharingen
1814
1941
4288576
10
10-4288576
Land Braunschweig Teil Ostharingen
Land Braunschweig Teil Ölsburg, Neuölsburg
1814
1941
1200448
10
10-1200448
Land Braunschweig Teil Ölsburg, Neuölsburg
Land/ Verwaltungsbezirk Braunschweig Teil Thedinghausen
1814
1972
3232192
10
10-3232192
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5046