Herrlichkeit Borßum
1747-1872
Aus den Dörfern Groß- und Klein-Borßum bestehend war die Herrlichkeit Borßum im Besitz der Familien Beninga, Frese und Schwarzenberg, welche sie 1619 an die Stadt Emden verkaufte.
Aus den Dörfern Groß- und Klein-Borssum bestehend war die Herrlichkeit Borssum bis 1597 im Besitz der Familie Beninga (vgl. Dep. 41, A 30), Friedrich von Schwarzenberg und Hohenlandsberg, dann Frese (seit 1620, vgl. Dep. 41 A 48) und von Georg Freiherr von Schwarzenberg und Hohenlandsberg, der sie 1624 an die Stadt Emden verkaufte (Vertrag siehe Rep. 31, Nr. 29).
Klein- und Groß-Borssum gehörten deshalb ab Mitte des 17. Jahrhunderts zu den sieben Emder Herrlichkeiten. (Das sind außerdem Oldersum mit Rorichum, Simonswolde, Tergast und Gandersum, Jarssum und Widdelswehr, Up- und Wolthusen.)
Die Emder Herrlichkeiten hatten eine eigene Verwaltung mit einer starken inneren Verflechtung. Gross- und Kleinborssum und Jarssum mit Widdelswehr bildeten ab Mitte des 17. Jahrhunderts eine Verwaltungseinheit und ab spätestens 1794 (vgl. Amtsbeschreibung) eine gemeinsame Herrlichkeit. Ca. ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden dann die Herrlichkeiten Up- und Wolthusen, Borssum und Jarssum auch gemeinsam durch einen Amtmann verwaltet, so dass die Akten hier nach der Provenvienz nicht klar geteilt werden konnten. Die Verzeichnung der gemeinsamen Akten erfolgte im Findbuch Up- und Wolthusen als Sitz des gemeinsamen Gerichts. Deshalb werden in diesem Bestand Rep. 25 nur die wenigen Akten provenienzmäßig erfasst, die sich ausschließlich mit der Herrlichkeit Borssum befassen.
Die Überlieferung der Herrlichkeit Borssum der zivilen Gerichtsbarkeit ist in Rep. 124, Amtsgericht Emden, verzeichnet ist (vgl. dazu Rep. 124, Vorwort).
In der französischen und holländischen Zeit gehörte Borssum zur Commune Petkum (vgl. Vertheilung des Departements der Oster-Ems in Mairien, Aurich 1811). Mit dem Übergang an das Kgr. Hannover wurde die Auflösung der Emder Herrlichkeiten vollzogen, die nun als eigenständige Gemeinden im Amt Emden verwaltetet wurden. Eine Eingemeindung in die Stadt Emden erfolgte im 20. Jahrhundert.
Die Überlieferung von Rep. 25 aus dem alten Bestand Rep. 28 -alt (Landratsamt Emden) umfasst deshalb den Zeitraum bis 1818.
Auf Grund der geringen Datenmenge wurde auf die Anlage von Indices verzichtet.
Aurich, Dezember 2007 Hennings
Thorsten Harms, Die Familien der evangelisch-reformierten Gemeinde(n) Borssum (1676-1900). Ehemals Klein-Borssum (1676-1875) und Gross-Borssum (1752-1875), Eigenverlag, Emden 2007, (Schriftenreihe des Stadtarchivs Emden ; 4).
Else Kannegieter, Aus dem Generalregister der oberemsischen Deichacht von 1669, In: Quellen und Forschungen zur ostfriesischen Familienkunde, Bd.49 (2000) Heft 4, S. 111-116.
WICHTIGER HINWEIS: Die aus dem Bestand des Landratsamtes Emden (Rep. 28 alt) herausgelösten Akten betreffend die Herrlichkeiten Up- und Wolthusen, Borssum und Jarssum ließen sich nicht immer eindeutig einer Herrlichkeit zuwenden. Deshalb sollte eine Recherche immer in allen drei Beständen (Rep. 25, Rep. 26 und Rep. 31) durchgeführt werden.
Borßum [Wohnplatz]
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b49