Wappensammlung
1678-1994
Die Wappensammlung beinhaltet in erster Linie Gemeindewappen, aber auch Wappen von Verbänden oder Institutionen sowie Familienwappen.
Die Wappensammlung des Staatsarchivs beinhaltet in erster Linie Gemeindewappen, die im Zuge des vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren vom Staatsarchiv begutachtet worden sind. Eine alle niedersächsischen Kommunal- und Landkreiswappen umfassende Sammlung besitzt das Nds. Hauptstaatsarchiv im ZENTRALEN WAPPENNACHWEIS. Neben den Kommunalwappen sind aber auch in diesen Bestand Wappen von Verbänden oder Institutionen sowie Familienwappen aufgenommen worden.
Aurich, den 21.03.1991
gez. Pötzsch
Seit der Reform des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom 01.04.1996 ist der Genehmnigungsvorbehalt des Innenministeriums bei der Annahme neuer Wappen und ihrer Änderung aufgehoben worden. Seit diesem Zeitpunkt sind die in Betracht kommenden Kommunen nicht mehr verpflichtet, vor Annahme oder Änderung ihres Wappens das örtlich zuständige Staatsarchiv zu beteiligen.
Aurich, den 22.08.2006
M. Hermann
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b482