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NLA WO 30 W

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Zivilstandsregister

Laufzeit

1808-1814

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das Herzogtum Braunschweig gehörte seit Ende 1807 zum neugegründeten Königreich Westphalen. Das Königliche Dekret vom 22.1.1808 (Gesetz-Bulletin 1808 I Nr. 12 S. 221) ordnete die Führung von Zivilstandsregistern (Geburten, Aufgebote, Trauungen und Sterbefälle) unabhängig von den Kirchenbüchern an und übertrug sie den evangelischen und katholischen Geistlichen. Die Eintragungen beginnen im allgemeinen im April 1808, setzen aber vereinzelt auch schon früher ein. Die Zivilstandsregister der Einwohner jüdischen Glaubens mußten von den Ortsvorstehern geführt werden (Gesetz-Bulletin vom 31.3.1808 I Nr. 28 S. 529 Artikel 14).

Die Verordnung vom 15.2.1814 (GuVS. Nr. 32 S. 162/63 hob diese Dekrete für das Herzogtum Braunschweig ab 1.3.1814 wieder auf. Viele Zivilstandsbeamte haben diesen Zeitpunkt nicht mehr abgewartet, sondern die Führung der Zivilstandsregister bereits mit Vertreibung der Franzosen Ende 1813 eingestellt.

Stand: März 1977

Bestandsgeschichte

Die Zivilstandsregister gelangten großenteils zusammen mit den Kirchenbüchern in das damalige Braunschweigischen Landeshauptarchiv. Einen Überblick über den 1939 vorhandenen Bestand bietet die Aufstellung von Karl Meyer: "Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden und Zivilstandsregister im Besitz des Braunschweigischen Staatsarchivs zu Wolfenbüttel und des Stadtarchivs zu Braunschweig", (Braunschweigische Landesstelle für Heimatforschung und Heimatpflege, Folge 1, Braunschweig 1939).

Mit den Kirchenbüchern zusammen wurden 1947/48 auch die meisten Zivilstandsregister des früheren Kreises Holzminden an die Pfarrämter wieder zurückgegeben. 1956 nahm die Kirchengemeinde Ölsburg ihre Zivilstandsregister wieder zurück.

Die Neuordnung des Bestandes erfolgte 1953/54 durch den Angestellten Wilhelm Bornemann, Leiter der Lichtbildstelle, die Überarbeitung und Nachordnung 1976 durch Herrn Wilczek.

Der Bestand 30 W setzt sich auf drei Reihen zusammen:

- Reihe I mit den dazugehörigen Dokumenten, meist Anlagen zu den Heiratsregistern; hier sind in eckigen Klammern die Nummern der jeweiligen Mikrofilme auch der wieder zurückgegebenen Zivilstandsregister hinzugefügt;
- Reihe II umfasst Doppelstücke;
- Reihe III enthält die im Format DIN A 4 vergrößerten Fotokopien der Mikrofilme.

1973/74 wurden sämtliche Zivilstandsregister auf Mikrofilm aufgenommen. Das Staatsarchiv erhielt Positiv-Mikrofilme, die die Nummern 661-734, 770-794 und 830-851 des Mikrofilmverzeichnisses der Lichtbildstelle führen (Zugangsbuch 23a/1974 und 47/1975).

Das Findbuch schrieb im Februar/März 1977 die Angestellte Frau Ruth Loutzky.

Stand: März 1977

Enthält

Reihe I mit den dazugehörigen Dokumenten, meist Anlagen zu den Heiratsregistern. Reihe II enthält Doppelstücke, Reihe III die im Format A 4 vergrößerten Fotokopien von Mikrofilmen zurückgegebener Zivilstandsregister

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

35,9

Bearbeiter

Wilczek (1977)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

leer

Abgeschlossen: Nein