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NLA AU Rep. 249 b

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Personenstandsregister (ab 1874)

Laufzeit

1874-1972

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Geburts-, Ehe- und Sterberegister der ostfriesischen Standesämter

Bestandsgeschichte

1. Die Vorgeschichte

Durch das Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes (PStRG) am 01.01.2009 erfolgte eine Novellierung des Personenstandsrechts, das die Zusammenarbeit zwischen Standesämtern und Archiven auf eine vollkommen neue Grundlage stellte. Während bisher allein die Standesämter für die Aufbewahrung der von ihnen geführten Personenstandsregister zuständig waren, führte das PStRG nunmehr sogenannte Fortführungsfristen ein. Diese sehen bei Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern 80 Jahre, bei Geburtenregistern 110 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre vor (§ 5 Abs. 5). Nach dem Ende dieser im Gesetz definierten Fortführungsfristen sind die Unterlagen dem zuständigen öffentlichen Archiv anzubieten und verbleiben folglich nicht mehr, wie bislang, beim Standesamt (§ 6, Abs. 3). Zu diesen Unterlagen zählen neben den Heirats-, Familien-, Geburten- und Sterbebücher auch die entsprechenden Sammelakten. Im Gesetz ist weiterhin vorgesehen, dass die Personenstandsregister und Sicherungsregister (Zweitbücher) dauerhaft und räumlich getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen (§ 7, Abs. 1). Damit sind diese der Bewertungshoheit der zuständige Archive entzogen und müssen komplett übernommen werden. Dagegen unterliegen die Sammelakten weiterhin der archivischen Bewertung, so dass in diesen Fällen nur die archivwürdigen Unterlagen in den Archiven zu finden sein werden. Nach Ablauf der Fortführungsfristen gelten für die Benutzung der Personenstandsregister zudem nur noch die archivgesetzlichen Bestimmungen, so dass die Unterlagen leichter benutzt werden können.

Durch Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 01.12.2008 wurde für das Land Niedersachsen festgelegt, dass die Personenstandsregister den jeweiligen kommunalen Archiven angeboten werden sollen. Falls die Kommunen jedoch keine eigenen Archive unterhalten, müssen die Unterlagen dem Niedersächsischen Landesarchiv angeboten werden. Ebenso sollen die Sicherungsregister (Zweitbücher) vom Niedersächsischen Landesarchiv übernommen und aufbewahrt werden.

2. Der Bestand

Auf Grund des modifizierten Personenstandsrechts und des niedersächsischen Erlasses erfolgten schon frühzeitig verschiedene Kontakte zwischen einzelnen ostfriesischen Standesämter und dem Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Aurich, die bereits im Februar 2009 zur ersten Aktenabgabe führten. Mit Hilfe der mitzuliefernden Excel-Tabelle, in der die einzelnen Unterlagen aufgeführt werden, lassen sich die Registerbände sehr rasch in AIDA erschließen, so dass sie bereits eine Woche später zur Benutzung freigegeben werden können.

Durch die Abgabe der Unterlagen wurde eine Modifizierung der Archivtektonik notwendig. Der bisherige Bestand "Rep. 249 - Zivilstandsregister" wurde in "Rep. 249 a - Zivilstandsregister der Napoleonischen Zeit" umbenannt, während für die neu abzugebenden Registerbände der Bestand "Rep. 249 b - Personenstandsregister (ab 1874)" eingeführt wurde.

Aurich im Februar 2009 Dr. Michael Hermann

3. Handhabe

Im Laufe des 20. Jahrhundert fand eine starke Zentralisierung in der Verwaltung der Standesämter statt. Deshalb ist es wichtig, sich diesen Verlauf bei der Suche zu vergegenwärtigen. Eine Hilfe dazu ist eine Aufstellung über vorhandene Standesämter im Bereich des Regierungsbezirks Aurich im Staatshandbuch von 1900 (S. 725-727).
Nach 1900 fand sukzessive eine Zusammenlegung der einzelnen Ämter statt, die sich durch die Gebietsreform von 1972 und der damit einher gehenden Bildung der Samtgemeinden, verstärkte. Die Gliederung des Bestandes wurde so angelegt, dass man ausgehend vom heutigen abgebenden Standesamt seine früheren Unterteilungen erkennen kann.
Darüber hinaus sind in der Vergangenheit immer einige Sonderwege möglich, so gehörte zum Beispiel der Auricher Ortsteil Schirum bis Juni 1972 zum Standesamt Weene. Eine kleine Hilfe, mit einigen Zuarbeiten der Standesämter, liegt daher auch dem Findbuch als Anlage bei.

Aurich, 26.10.2012 Hennings

Die Titel der Ehe- und Heiratsregister wurden vereinheitlicht. Diese Register können jetzt mit "Ehe*" und Name des Standesamtes recherchiert werden.

Aurich, 14.04.2021 Gründling

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

teilweise verzeichnet