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NLA WO 29 Alt

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Berghauptleute für den Kommunionharz: Bergsachen

Laufzeit

1562-1808

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Umfang: 5,2 lfdm
Inhalt: u.a. Berghauptmannschaft allg; Personalwesen; Bergamtsprotokolle; Zehntwesen); Streitfälle der Kommunion; Teilung des Kommunion-Oberharzes; Bergwerksbetrieb; Hüttenbetrieb; Verkohlung von Privatholzungen; Forst- u. Holzsachen; Baumaßnahmen in der Kommunion.

Bestandsgeschichte

Zur Geschichte:

Fürstlich wolfenbüttelsche bzw. braunschweigische Berghauptleute gab es am Harz seit 1524. In diesem Jahr erließ
Herzog Heinrich der Jüngere nach sächsischem Vorbild eine erste Bergordnung für den wolfenbüttelschen Teil des Harzes. An der Spitze des neu geschaffenen Verwaltungsgremiums, das allerdings noch nicht die Bezeichnung "Bergamt" führte, stand der Berghauptmann. Erst 1570 bekam die Behörde, mit Sitz in Zellerfeld, die Bezeichnung Bergamt. Bis zu diesem Zeitpunkt wechselten die regierenden Berghauptleute in recht rascher Folge, vielfach waren sie beim Landesherrn in Mißkredit gefallen. Erst Christoph Sander d.Ä., zuvor schon (Ober-)Zehntner in Goslar, der unter dem Titel eines "Oberverwalters" die Berghauptmannsstelle innehatte, war länger (über 20 Jahre) im Amt. Gleiches gilt für seinen Nachfolger, Georg Engelhard von Löhneisen, der von 1596 bis 1617 infolge der von Wolfenbüttel an sich gezogenen Herrschaft über das Fürstentum Grubenhagen, sogar alleiniger Berghauptmann für
den gesamten Westharz war. Ein weiterer, entscheidender Einschnitt für das Berg- und Hüttenwesen im Harz, war durch den Tod des Herzogs Friedrich Ulrich im Jahr 1634 gegeben. Mit ihm starb das mittlere Haus Braunschweig aus, die erbberechtigten Linien Dannenberg- Wolfenbüttel, Harburg sowie Celle-Hannover einigten sich im Interesse des Bergbaus auf eine gemeinsame Verwaltung des Harzer Bergbaus, was im Jahr 1635 zur Bildung der "Kommunion" führte. Mit dem Aussterben der Linien Harburg und Dannenberg anno 1642 wurde die Kommunion von Wolfenbüttel mit 3/7 und Hannover mit 4/7 Anteilen allein weitergeführt. Sitz des Kommunion-Bergamts für den Oberharz wurde das bis- herige wolfenbüttelsche Bergamt in Zellerfeld, zusätzlich wurde für den Unterharz das "Kommunion-Bergamt Goslar" eingerichtet. Akten aus der Zeit bis zur Einrichtung der Kommunion sind von der Fürstlichen

Berghauptmannschaft nicht vorhanden. Ursache dafür kann sein, daß zum einen zunächst noch wenig schriftlich fixiert wurde, andererseits Schriftstücke an die Berghauptmannschaft oder auch das Bergamt fast stets an die Person des regierenden Berghauptmanns gerichtet waren, sodaß eventuell auch in Nachlässen solcher Personen
mit Akten zum Berg- und Hüttenwesen des Harzes zu rechnen ist. Schließlich können ältere Akten beim Brand des Amtshauses in Zellerfeld auch vernichtet worden sein. Die Verwaltung der Kommunion oblag dem wolfenbüttelschen
Berghauptmann gemeinsam mit dem hannoverschen Berghauptmann in Clausthal, wobei sie sich im Vorsitz jährlich abwechselten. In geradzahligen Jahren war der Vorsitz auf der hannoverschen Seite, in ungeradzahligen Jahren hatte der braunschweigisch-wolfenbüttelsche Berghauptmann den Vorsitz. Dies spiegelt sich auch in den gemeinsamen Schriftstücken wieder: die vorsitzführende Partei (Direktorium) unterschrieb links, das jeweilige "Non-Direktorium" rechts. In der Regel bestand jede Berghauptmannschaft aus einem Berg- und einem Vize-Berghauptmann, eventuell noch aus ein oder zwei adligen Auditoren. In einigen Fällen wurde auf wolfenbüttelscher Seite auch der Titel eines Oberberghauptmanns vergeben. Dieser resiedierte jedoch meist am Sitz der Kammer (also Wolfenbüttel, später Braunschweig), während die eigentlichen Dienstgeschäfte vom nachgeordneten Berg- bzw. Vize-Berghauptmann von Zellerfeld aus getätigt wurden. (Eine Liste der Braunschweigischen Berghauptleute befindet sich als Anlage im Innendeckel des Findbuchs.) Während des Bestands der Kommunion gab es zwischen ihr und den fürstlich wolfenbüttelschen Harzämtern eine Reihe von
Streitpunkten, sodaß die fürstlichen Berghauptleute oft in einem Interessenkonflikt standen. Zum einen mußten sie die Interessen der Kommunion vertreten, zum anderen durften die Interessen der fürstlichen

Ämter nicht unberücksichtigt bleiben! Wichtigste Grundlage zur Verwaltung der Kommunion sowie zur Entscheidungsfindung war der Hildesheimer Rezeß von 1649, in welchem allerdings eine Reihe von Punkten noch auslegbar war. Dadurch kam es zu etlichen Streitpunkten zwischen beiden Kommunion-Parteien, häufig über die Nutzung der Forsten. Zu deren Beilegung gab es mehrere Konferenzen auf Kammerebene, wobei die Burgdorfsche Konferenz von 1736 die bedeutenste war. Eines ihrer Ergebnisse war die Einrichtung des "Schiedsgerichts" zu Goslar, welches um 1740 auch einige der "Harzdifferenzen" beseitigte, dann jedoch mangels Akzeptanz der Entscheidungen durch beiderseitige Kammern zerbrach. Eine erneute Auflage fand es 1780, wobei der Rest an Differenzen beigelegt wurde.
Bis zur Auflösung der Oberharzer Kommunion durch den Teilungsrezeß vom 4.10.1788, welcher am 20.6.1789 veröffentlicht wurde, residierte die Fürstliche Berghauptmannschaft ebenso wie das Kommunion-Bergamt in Zellerfeld. Im Juli 1789 verließ dann der damalige braunschweigische Berghauptmann Carl von Praun Zellerfeld. Da die Kommunion für den Unterharz (u.a. Rammelsberg, Unterharz. Hütten, Gitteld. Eisenhütten) jedoch fast unverändert fortbestand, nahm von Praun seine Geschäfte als braunschweigischer Berghauptmann zunächst für kurze Zeit von Blankenburg aus war, danach von Braunschweig aus. Parallel dazu wurden die Akten der der Fürstlichen Berghauptmannschaft von Zellerfeld zunächst nach Goslar gebracht und nach einer kurzen Zwischenlagerung dort
weiter nach Braunschweig. Einen erneuten Einschnitt brachte etwa ab 1806 die französische Besetzung und die damit verbundene Installierung des "Königreichs Westphalen". Die Fürstliche Berghauptmannschaft wurde aufgelöst, die Belange der bisherigen Kommunion anfangs noch unter dem Titel "Kommunion-Berghauptleute" geführt. In der Folge kam der gesamte Harzer Bergbau ab 1808

unter die westphälische Administration, deren Oberbehörde in Kassel ansässig war. Für das Berg- und Hüttenwesen im Harz war die "Berghauptmannschaft der Harzdivision" mit Sitz in Clausthal zuständig. Neben dieser gab es zwei weitere Berghauptmannschaften, nämlich die der Weserdivision (Sitz Karlshafen) sowie die der Elbdivision (Sitz Rothenburg an der Saale). Nach dem Ende der "Westphälischen Zeit" Ende 1813 wurden die ursprünglichen Verwaltungsstrukturen des Berg- und Hüttenwesens im
Harz wiederhergestellt. Die Fürstliche Berghauptmannschaft in Braunschweig mit dem Berghauptmann P.Chr.G. Volkmar übernahm wiederum für das Herzogtum Braunschweig die Mitverwaltung des Kommunion-Unterharzes. Diese Institution wurde jedoch bald darauf aufgegeben. Ab 1832 übernahm die Kammer, Direktion der Berg- und Hüttenwerke, auch die Verwaltung des Kommunion-Unterharzes. Letzter braunschweigischer Berghauptmann in dieser Funktion war H.G.Chr.F. von Bülow.

Zur Bearbeitung und Benutzung:

Der vorliegende Bestand setzt sich aus den Akten der vormaligen Bestände 30 Alt Fb. 2 sowie den 3 Akten des Bestands 32 Alt zusammen. Hinzugekommen sind einige Akten aus anderen Beständen, in die sie provenienzmäßig nicht hineingehörten (siehe dazu ggf. Konkordanz "Altsignatur - lfd. Nummer"). Im Rahmen der Neuverzeichnung wurden fast immer neue, aussagekräftigere und dem Sprachgebrauch angepaßtere Titel vergeben. Weiterhin wurden einige Akten aufgeteilt, was an einer mittels Bindestrich an die Altsignatur angefügten Ordnungszahl zu erkennen ist.
Karten und Zeichnungen wurden, sofern nicht fest eingebunden, entnommen, die Entnahmestelle durch einen Pappstreifen gekennzeichnet. Die neue K-Nummer ist stets im "Enthält"- Feld angegeben. Zur leichteren Benutzung des Bestandes wurde versucht, möglichst viele Begriffe in den Index aufzunehmen. Dabei wurden die Indexbegriffe stets weiter erläutert,

diese Erläuterungen selbst nicht mehr durch Kommata getrennt. Zu einer Reihe von Themen sind Akten auf verschiedenen Behördenebenen vorhanden, etwa Kammer - Berghauptmannschaft - Bergamt Goslar. Es empfielt sich daher vorringlich die Mitbetrachtung folgender Bestände:

- 30 Alt "Berghauptmannschaft: Forstwesen"
- 04 Alt 17 "Kammer: Kommunion-Berg- und Hüttenwesen"
- 04 Alt 16 "Kammer: Kommunion-Forstwesen"
- 33 Alt "Kommunion-Unterharz. Bergamt Goslar"
- 31 Alt "Hütten am Unterharz"
- 16 W (z.Zt. noch im Aufbau)
- 59 Neu als Fortsetzung dieses Bestandes
- weitere Bestände bitte bei Beratung erfragen!



Wolfenbüttel, im Juli 1992


gez.
Michael Wehmann



Nachtrag:

Aus verschiedenen anderen Archivbeständen (u.a. 3 Blg, 33 Alt unv., 30 Alt unv.) wurden seit 1992 die Akten 29 Alt Nr. 249-257 von dem Archivangestellten Herrn N. Krizsanits, Nr. 258-262 im Dezember 2001 von der Unterzeichneten in den vorliegenden Bestand eingearbeitet.


Wolfenbüttel, im Dezember 2001


Dr. Ulrike

Strauß
(Archivoberrätin)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet