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NLA WO 8 Alt Harzb

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Amt Harzburg

Laufzeit

1727-1795

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Umfang: 0,4 lfdm
Inhalt: u.a. Amtsverwaltung, Verordnungen, Rechnungsführung, Personalia, Abgaben, Dienste, Grenzstreitigkeiten, Justizangelegenheiten, Wrogen, Bau-, Mühlen-, Kirchen- u. Schulsachen.

Bestandsgeschichte

Die Geschichte der Ämter der welfischen Territorien ist trotz der guten Überlieferung ein nach wie vor kaum bearbeitetes Feld. Die vorherrschende Konzentration der Geschichtswissenschaft auf die Zentralverwaltung führte zu dieser Vernachlässigung. Und dies, obwohl die Wirkung der Zentrale ohne die Analyse der Lokalverwaltung nicht zu erfassen ist. "Was unten ankam", wie Herrschaft im Lande funktionierte, zeigen die Akten der Ämter.
Die Amtsorganisation war in den welfischen Ländern bereits seit dem 13. Jh. entstanden. Mit Ausnahme der adligen Gerichte und teilweise städtischen Gebiete erfassten die Ämter den größten Teil des Landes. Das Amt war das lokale Zentrum der fürstlichen Domänenwirtschaft, daneben aber auch untere Verwaltungsbehörde des Staates, bei der alle Zweige öffentlicher Verwaltung im Lokalbereich zusammenliefen: Kammersachen, Hoheits- und Polizeiwesen, Finanzwesen, geistliche und Schulangelegenheiten sowie nicht zuletzt die Gerichtsbarkeit. Die herzoglichen Amtsordnungen von 1541 und 1688 bestimmten die Geschäftskreise der Ämter bis zu Beginn des 19. Jh. maßgeblich. Nach der Wiederherstellung des Fürstentums Braunschweig 1814 wurde auch die Verwaltung neu organisiert. Die Verklammerung zwischen Justiz und Verwaltung, die während des Königreichs Westphalen (1807-1813) aufgelöst war, wurde auf der unteren Ebene durch die Errichtung sogenannter Kreisgerichte 1814 wiederhergestellt. Die Justizreform von 1823/25 löste die Kreisgerichte wieder auf und übertrug ihre Kompetenzen auf Distriktgerichte und Kreisämter. Letztere wurden 1832 wieder schlicht in "Ämter" umbenannt. Bis zur endgültigen Trennung von Verwaltung und Justiz 1850 blieben sie auch unterste Justizbehörde. Danach übernahmen die neugegründeten Amtsgerichte diese Funktion. Die Lokalverwaltung ging an die neu gebildeten Kreise über.


(Der folgende Abschnitt über die Überlieferungsgeschichte

ist dem alten maschinenschriftlichen Findbuch von 1952 entnommen)
Der Aktenbestand des Amts Harzburg ist folgenden Angaben entnommen:
1.) Ablieferung des Amtsgerichts Harzburg aus dem Jahr 1878
(Alte Archivbezeichnung: Amtsakten Amt Harzburg)
2.) Ablieferungen des Amtsgerichts Lutter a. Bbg aus den Jahren 1878, 1879 und 1913; diese Akten wurden 1927 zu einer Abteilung zusammengefasst
(Alte Archivbezeichnung: Amtsakten Amt Lutter a. Bbg.)
Vgl. dazu die Vorbemerkung zu L Alt Abt. 8 Langelsheim und Lutter a, Bbg.
3.) Akten aus dem Nachlass des Amtsgerichtsrats Wieries-Bad Harzburg
(Zg. Nr. 15/1950 bzw. AZ.-B. 6/47)
4.) Abgabe der Kreisdirektion Wolfenbüttel aus den Jahren 1921 und 1924
("Kreisdirektion Wolfenbüttel")
Da es sich nur um einem kleinen Bestand handelt, sind die Akten ohne Sacheinteilung chronologisch durchgezählt.
Die Archivbezeichnung lautet: 8 Alt Harzburg 1....(unverzeichnet)

Wolfenbüttel, den 5. März 1952

(Dr. Koeppen)
Staatsarchivassessor

Das vorliegende Findbuch ist eine Abschrift des alten, maschinenschriftlichen Findbuchs von 1951. Frau Becker hat sie im Rahmen eines Praktikums angefertigt. Die Indexerstellung und Schlussredaktion nahm der Unterzeichnende vor.
Die Erstellung des Findbuches wurde durch die Bundesagentur für Arbeit Braunschweig im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage eines Arbeitsförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei.

Wolfenbüttel, Februar 2005


Literatur:

Christian Lippelt, Hoheitsträger und Wirtschaftsbetrieb: Die herzogliche Amtsverwaltung zur Zeit der Herzöge Heinrich der Jüngere, Julius und Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, in: Christian Lippelt und Gerhard Schildt (Hg.), Braunschweig-Wolfenbüttel in der Frühen Neuzeit. Neue historische Forschungen. (Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte.Hg. vom

Braunschweigischen Geschichtsverein Bd. 41), Braunschweig, 2003, S. 11-28

Christian Lippelt, Die Amtsordnung Herzog Heinrichs des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg für das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1541, in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 83, 2002, S. 11-33.

Günter Scheel, Die Verwaltung in den braunschweig-lüneburgischen Fürstentümern [...] vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 1, Stuttgart 1983, S. 741-763.

Thomas Klein, Herzogtum Braunschweig, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 2, Stuttgart 1983, S. 743-752.

Zimmermann, F.W.R., Übersicht über die bisherige Verwendung der den einzelnen Kreiscommunalverbänden des Herzogthums Braunschweig gesetzlich überwiesenen Erträgnissen und Einnahmen nebst einer einleitenden Darstellung der derzeitigen Organisation der Braunschweigischen Verwaltung und der geschichtlichen Entwicklung derselben (Beiträge zur Statistik des Herzogthums Braunschweig. Hg. vom statistischen Bureau des Herzogl. Staatsministeriums, Heft IX, 1889.

Günter Scheel, Die Verwaltung in den braunschweig-lüneburgischen Fürstentümern [...] vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 1, Stuttgart 1983, S. 741-763.


Wolfenbüttel, im Mai 2004 Dr. Martin

Fimpel



Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet