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NLA ST Rep. 83 Otterndorf

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Konsistorium Otterndorf (bis 1885)

Laufzeit

1561-1885

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Prozeßakten und Geschäftsführung des Konsistoriums, kirchliche Ordnungen, Kirchenvisitationen, kirchliche Ämter, Gottesdienste, Beichte, Kirchenzucht, Kirchenbücher und Statistik, Ehesachen, Schulangelegenheiten, Lehrer und Küster, Unterricht, Grundbesitz, Kirchen- und Armengelder, Witwenkassen, Spezialia der Kirchen, Kapellen und Schulen nach dem Ortsalphabet
Findmittel: EDV-Findbuch 2001
Umfang: 5 lfdm

Bestandsgeschichte

1. Zur Geschichte des Konsistoriums Otterndorf

Das Konsistorium des Landes Hadeln ist - wie die Konsistorien anderer Territorien auch - aus der Notwendigkeit entstanden, nach der Reformation die geistliche Gerichtsbarkeit neu zu ordnen. So bestimmte denn die um 1542 entstandene Hadeler Kirchenordnung, dass die beiden geistlichen Visitatoren in bestimmten Sachen, so bei Ehescheidungen und der Entlassung untüchtiger Prediger, mit dem Gräfen zusammenwirken sollten. Die Bezeichnung "Konsistorium" findet sich für dieses neue Institut zuerst in einer undatierten, vermutlich 1597 entstandenen Quelle. Während in vielen anderen Territorien die Rechte der Laien in der Kirchenverwaltung immer stärker abgebaut wurden, verzichtete das Konsistorium in Otterndorf auf eine Kompetenzerweiterung auf Kosten der Kirchspiele. Es setzte sich zuletzt aus dem Kreishauptmann als Direktor, den beiden Superintendenten sowie drei "politischen" Repräsentanten der Kirchspiele, namentlich den beiden präsidierenden Schultheißen und dem Bürgermeister von Otterndorf, zusammen. Das Konsistorium des Landes Hadeln wurde mit Erlass vom 13.5.1885 aufgelöst und sein Bezirk dem Konsistorialbezirk Stade eingegliedert.

Zu den Aufgaben des Konsistoriums gehörte neben der Aufsicht über die Geistlichkeit, die Kirchen und die Kirchenzucht auch jene über das niedere Schulwesen. Sie ergab sich zwangsläufig daraus, dass Küster und Lehrer als Kirchenbedienstete dem Kirchspielgericht bzw. dem Pastor unterstanden. Erst 1802 verlangte aber ein Gräfenausschreiben einen jährlichen Schulbericht des Pastors und der Kirchspielvorsteher an das Konsistorium; das Konsistorium sollte diese Berichte samt eigener Stellungnahme an den Gräfen weiterleiten. Den Kirchspielvorstehern legte das Ausschreiben ferner die Verpflichtung auf, das Konsistorium davon in Kenntnis zu setzen, falls der Pastor die Schule nicht regelmäßig visitiere.

Eine neue Basis erhielten die Verhältnisse im hannoverschen Volksschulgesetz vom 26.5.1845. Der Unterricht blieb weiterhin der Aufsicht der Pastoren überlassen, das Gesetz erweiterte jedoch die Kompetenzen der zuständigen staatskirchlichen Behörde, hier des Konsistoriums. Es musste fortan die Anstellung der Lehrer genehmigen, jeder Schule einen abgegrenzten Schulbezirk zuweisen und Statistiken führen, um einer zukünftigen Schulpolitik mit Informationen dienen zu können. Außerdem drängte die Zeit auf eine Angleichung der Besoldungsverhältnisse hin, die eine "Verbesserung" mancher Schulstelle durch staatliche Zuschüsse erforderlich machte. Infolge der so immer stärker wachsenden Bedeutung der Schulangelegenheiten richteten die übrigen Konsistorien im Königreich 1851 eigene "Abteilungen für Volksschulsachen" ein; das Konsistorium in Otterndorf als kleinstes wurde von der entsprechenden Verordnung jedoch ausgenommen.

Mit dem Schulgesetz von 1872 traten Bestimmungen in Kraft, die - in preußisch-aufklärerischer Tradition - die Trennung von Kirche und Staat vorantrieben. Die Professionalisierung der Pädagogen ließ auch kaum länger eine andere als eine rein fachliche Schulaufsicht zu. So war es eine logische Konsequenz, als gleichzeitig mit der Aufhebung des Konsistoriums in Otterndorf die mittlere Schulaufsicht ganz an die Regierung überging.

2. Der Bestand und dessen Erschließung

Im Zuge der Neuverzeichnung der Schulakten des Bestandes der Regierung bzw. Landdrostei Stade (Rep. 80 S) wurden 1997 von Herrn Dr. Bei der Wieden (jetzt Hauptstaatsarchiv Hannover) die ursprünglich und allein vom Otterndorfer Konsistorium geführten Schulakten dort ausgegliedert und dem vorliegenden Bestand hinzugefügt. Dabei wurde jene Klassifikation verwandt, die das Staatsarchiv und das Landeskirchliche Archiv in Hannover für die Akten des Konsistoriums Stade vereinbart haben.
Die Regierung in Stade hat die Otterndorfer Schulakten z. T. weitergeführt, so dass für die jüngere Zeit der Bestand Rep. 180 S zu vergleichen ist. Ergänzungen bieten ferner die Parallelbestände der Regierung bzw. Landdrostei (Rep. 40 und Rep. 80) sowie auf lokaler Ebene die Akten der Kirchspielgerichte, die - mit Ausnahme Altenbruchs - das Kreisarchiv Cuxhaven in Otterndorf verwahrt.
Die Altenbrucher Überlieferung findet sich im Stadtarchiv Cuxhaven. Ablichtungen der Findbücher für die Bestände der Kirchspielsgerichte sind auch im Staatsarchiv vorhanden.

Im Frühjahr 2001 hat Frau Karin Schmeelk (Verwaltungsangestellte) unter Anleitung der Unterzeichneten das maschinenschriftliche Findbuch zum Bestand "Rep. 83 Ott" mit dem EDV-Verzeichnungsprogramm AIDA erfasst. Die alte, nach Locationen geordnete Registraturgliederung wurde, wie bereits bei den Schulakten, durch eine neue Klassifikation ersetzt, welche weitgehend derjenigen für die Akten des Stader Konsistoriums entspricht.

Das vorliegende Findbuch erschließt nunmehr:

1. die bereits im maschinenschriftlichen Findbuch verzeichneten Akten. Diese waren 1883 vom Konsistorium Otterndorf an das Staatsarchiv in Hannover abgegeben worden. In dem 1959 wieder begründeten Staatsarchiv in Stade sind diese Akten geordnet (1968) und im genannten Findbuch (wohl 1978) verzeichnet worden.

2. 34 Prozessakten aus der Zeit von 1620-1877. Diese sind 1953 in Otterndorf aufgetaucht und dem dortigen Kreisarchiv als Leihgabe überlassen worden. 1989 wurden sie dem Staatsarchiv in Stade zurückgegeben und als Nachtrag im damals aktuellen Findbuch verzeichnet.

3. die 1997 von Herrn Dr. Bei der Wieden bei der Neuverzeichnung des Bestandes der Regierung bzw. der Landdrostei Stade herausgelösten und der Ursprungsprovenienz zugewiesenen Schulakten des Konsistoriums.

Mit der Aufhebung des Konsistoriums Otterndorf 1885 zugunsten des Konsistoriums Stade gelangten sämtliche Akten aus Otterndorf in die Stader Registratur. Nach Aufhebung des Stader Konsistoriums (1903) gliederte das nun zuständige Konsistorium in Hannover die aus Stade übernommenen Akten in seine Bestände ein. Teile der Überlieferung wurden 1905 und noch einmal 1919 an das hannoversche Staatsarchiv abgegeben, darunter auch Akten des Konsistoriums Stade. Die übrigen Akten verblieben im Konsistorium und wurden vom Landeskirchenamt Hannover übernommen, das 1924 die Rechtsnachfolge des Konsistoriums Hannover antrat. Nach Gründung
des Landeskirchlichen Archivs (1933) verblieben die älteren Akten der Konsistorien im Landeskirchenamt, sie wurden nur nominell zu Archivakten. Bei der Zerstörung des Landeskirchenamts verbrannten 1943 auch zwei Drittel der Bestände des Landeskirchlichen Archivs, darunter auch zahlreiche Akten der Konsistorien. Bei der Neuverzeichnung der Archivalien im Landeskirchlichen Archiv nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die alte im Konsistorium Hannover
hergestellte Ordnung erhalten: Die Otterndorfer und Stader Akten blieben also auf die verschiedenen Bestände aufgeteilt, doch wurde bei der Verzeichnung jeweils die Provenienz der Akten beachtet. Das Landeskirchliche Archiv konnte so die ausschließlich vom Otterndorfer Konsistorium geführten Akten für dieses Verzeichnis leicht ermitteln.

Ergänzend werden 62 Akten des Konsistoriums Otterndorf im Landeskirchlichen Archiv in Hannover verwahrt. Dabei handelt es sich um Pfarroffizial- und Kirchenrechnungssachen aus dem Bestand A 2, Superintendentenbestallungen aus dem Bestand A5, Pfarrbestallungsakten aus dem Bestand A 6 und Beamtenakten des Konsistoriums aus dem Bestand A 7. Weitere Betreffe zur Hadeler Kirchengeschichte finden sich in Sammlung S 8 mit Ausschreiben und Rundverfügungen des Konsistoriums Otterndorf sowie im Bestand E 38 g: Akten der Predigerwitwenkasse des Landes Hadeln, 1800-1880.

Die Kirchennebenbücher der 12 Hadeler Kirchspiele Altenbruch, Lüdingworth, Steinau, Neuenkirchen, Nordleda, Odisheim, Osterbruch, Osterende-Otterndorf, Westerende-Otterndorf, Oster-Ihlienworth, Wester-Ihlienworth, Wanna von 1825-1852 (-1875) werden im Staatsarchiv Stade im Sammelbestand Rep. 84 verwahrt.

Im Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv in Hannover sind ergänzend die folgenden Bestände heranzuziehen:

1. Hann. 113: Kultusministerium
-K II C, Nr. 5620-5714: Konsistorialbezirk Otterndorf, 1786-1868 (als Film im Staatsarchiv Stade, MF 48)

2. Hann. 122a: Oberpräsident der Provinz Hannover Nr. 3717: Das Konsistorium zu Otterndorf, 1873-1885.

Stade, im Dezember 2001
Dr. Sabine

Literatur

Gerhard Uhlhorn/Heinrich Franz Chalybaeus: Kirchengesetze der ev.-luth. Kirche der Provinz Hannover, Teil 2, Hannover 1886, S. 14 f.

Ernst Sehling (Hg.): Die ev. Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. 5, 1913. Nachdr. Aalen 1970.

H(einrich) Rüther: Geschichte des Landes Hadeln, Otterndorf 1949, S. 195.

Wilhelm Lenz: Zur Lage der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Lande Hadeln bis 1885, in: Jahrbuch der Männer vom Morgenstern 49 (1969), S. 117-132.

Hans Otte: Die Kirche und das Konsistorium zu Otterndorf nach der Reformation, in: Otterndorf - 600 Jahre Stadtgeschichte an der Nordsee, 2000, S. 163-181.

Hinrich Alpers: Schulgeschichte der Gemeinde Altenbruch, Bd. 1 - 3, Otterndorf 1964, 1972, 1980.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet