Amtsgericht Zeven (1852-1973)
1698-2006
Verwaltungakten, Strafprozesse, Erb- und Nachlasssachen, Bürgschaften, Schiedsmannsangelegenheiten, Privatklagen, Zivilprozesse, Notariate, Registerangelegenheiten, Vormundschaft, Entmündigung, Fürsorgeerziehung, Hypotheken- und Grundbuchsachen, Konkursverfahren, freiwillige Gerichtsbarkeit, Erbhöferollen, Höferollen
Findmittel: EDV-Findbuch 2012
Umfang: 30 lfdm
I. Behördengeschichte
Im Königreich Hannover wurden bis 1852 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen. Erst nachdem auch das Königreich Hannover Anschluss an die Gewaltenteilung gefunden hatte, kam es durch die seit 1848/50 vorbereitete große Verfassungs- und Verwaltungsreform mit Wirkung vom 1. Oktober 1852 zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmte die Aufhebung aller Patrimonialgerichte und sah drei Instanzen vor: Amtsgerichte, Obergerichte und das Ober-Appellationsgericht.
Die begrifflich bereits existierenden Amtsgerichte wurden aus den Ämtern ausgegliedert und traten als selbständige und unabhängige Institutionen neben die Ämter. In aller Regel war der Sprengel des Amtsgerichts mit dem des Amts identisch.
An den Aufgaben des Amtsgerichts änderte sich zwischen 1852 und 1973 grundsätzlich wenig. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf streitige und nichtstreitige Zivilsachen, namentlich Grundbuch-, Vormundschafts- und Stiftungssachen, die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster-, Schiffs-, Vereins- und Güterrechtsregister (vgl. RGBl. 1898, S. 771). In streitigen Vermögenssachen gehörte die Sache ab einer bestimmten Höhe des Streitwertes an vor die Ober- bzw. Landgerichte. Die Untersuchung und Aburteilung der früheren Polizeistrafsachen übertrug die hannoversche Strafprozessordnung einem Kollegium aus zwei Schöffen unter Vorsitz des Amtsrichters. In preußischer Zeit beschäftigen sich die Schöffengerichte mit einfachen Beleidigungen, leichten Fällen des Diebstahls, Betrugs, der Unterschlagung, Hehlerei und Sachbeschädigung; darüber hinaus mit Fällen, die ein festgesetztes Strafmaß nicht überschritten.
II. Bestandsgeschichte
Nach der Trennung von Justiz und Verwaltung 1852 wurden die Gerichtsakten aus der Gesamtregistratur der Ämter separiert und als neue Amtsgerichtsregistraturen verselbständigt.
Ein älterer Bestand des Amtsgerichts Zeven, der u. a. Kontrakte aus der Zeit von 1730 und 1740 sowie Höfesachen des 18. und 19. Jahrhunderts enthielt, ist 1943 in Hannover verbrannt.
Einige Grundakten des Bestandes Rep. 72/172 Lilienthal wurden im Dezember 2008 in diesen Bestand überführt.
Der Gliederungspunkt 01.06 ist nicht belegt.
Der Bestand wurde von der Angestellten Frau Schmeelk unter Aufsicht der Unterzeichneten verzeichnet.
III. Ergänzende Bestände
Rep. 73 (= Hypothekenbücher und Grundbücher der Amtsgerichte)
Rep. 74 Zeven (= Amt Zeven bis 1885)
Rep. 272 Zeven (= Amtsgericht Zeven ab 1974)
Stade, im November 2012
Antje Schröpfer
Schulze, Heinz-Joachim: Die hannoversche Justiz- und Verwaltungsreform und das politische System des Nachmärz im Landdrosteibezirk Stade. In: Die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in späthannoverscher Zeit (1848-1866). Hrsg. von H.-J. Schulze. Stade 1981, S. 39 - 62.
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Amtsgericht Zeven
1859
1879
21
150
150-21
Amtsgericht Zeven
1879
1933
17
250
250-17
Amtsgericht Zeven
1852
1854
16
950
950-16
Amtsgericht Zeven
1854
1859
13
1050
1050-13
Amtsgericht Zeven
1933
1974
14
1150
1150-14
Amtsgericht Ottersberg
1852
1859
102
50
50-102
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4226