Amtsgericht Otterndorf (bis 1973)
1852-1991
Verwaltungakten, Strafprozesse, Erb- und Nachlaßsachen, Privatklagen, Zivilprozesse, Registerangelegenheiten, Vormundschaft, Entmündigung, Fürsorgeerziehung, Hypotheken- und Grundbuchsachen, Konkursverfahren, freiwillige Gerichtsbarkeit, Schiedsmannsachen
Findmittel: Die fünf aus Hannover gekommenen Akten sind EDV-verzeichnet; für den übrigen Bestand existieren Abgabelisten, größtenteils ist er unverzeichnet
Umfang: 30 lfdm
I. Behördengeschichte
Im Königreich Hannover wurden bis 1852 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen. Erst nachdem auch das Königreich Hannover Anschluss an die Gewaltenteilung gefunden hatte, kam es durch die seit 1848/50 vorbereitete große Verfassungs- und Verwaltungsreform mit Wirkung vom 1. Oktober 1852 zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmte die Aufhebung aller Patrimonialgerichte und sah drei Instanzen vor: Amtsgerichte, Obergerichte und das Ober-Appellationsgericht.
Die begrifflich bereits existierenden Amtsgerichte wurden aus den Ämtern ausgegliedert und traten als selbständige und unabhängige Institutionen neben die Ämter. In aller Regel war der Sprengel des Amtsgerichts mit dem des Amts identisch.
An den Aufgaben des Amtsgerichts änderte sich zwischen 1852 und 1973 grundsätzlich wenig. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf streitige und nichtstreitige Zivilsachen, namentlich Grundbuch-, Vormundschafts- und Stiftungssachen, die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster-, Schiffs-, Vereins- und Güterrechtsregister (vgl. RGBl. 1898, S. 771). In streitigen Vermögenssachen gehörte die Sache ab einer bestimmten Höhe des Streitwertes an vor die Ober- bzw. Landgerichte. Die Untersuchung und Aburteilung der früheren Polizeistrafsachen übertrug die hannoversche Strafprozessordnung einem Kollegium aus zwei Schöffen unter Vorsitz des Amtsrichters. In preußischer Zeit beschäftigen sich die Schöffengerichte mit einfachen Beleidigungen, leichten Fällen des Diebstahls, Betrugs, der Unterschlagung, Hehlerei und Sachbeschädigung; darüber hinaus mit Fällen, die ein festgesetztes Strafmaß nicht überschritten.
Durch das Zweite Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 7. März 1973 wurde das Amtsgericht Neuhaus zum 1. Juli dieses Jahres aufgehoben; sein
bisheriger Sprengel fiel an das Amtsgericht Otterndorf.
II. Bestandsgeschichte
Nach der Trennung von Justiz und Verwaltung 1852 wurden die Gerichtsakten aus der Gesamtregistratur der Ämter separiert und als neue Amtsgerichtsregistraturen verselbständigt.
Ein älterer Bestand des Amtsgerichts Otterndorf ist 1943 in Hannover verbrannt. Noch im Staatsarchiv Hannover kam es vor 1959 zur Bildung eines neuen Bestandes. 1988 wurden die älteren Amtsbücher, die nach dem Zweiten Weltkrieg in das Kreisarchiv des Landkreises Cuxhaven in Otterndorf gelangt waren, von dort an das Staatsarchiv Stade abgegeben.
Der Gliederungspunkt 01.06 ist nicht belegt.
III. Ergänzende Bestände
Rep. 73 (= Hypothekenbücher und Grundbücher der Amtsgerichte)
Rep. 74 Otterndorf (= Amt Otterndorf bis 1885)
Rep. 272 Otterndorf (= Amtsgericht Otterndorf ab 1974)
IV. Literatur
Schulze, Heinz-Joachim: Die hannoversche Justiz- und Verwaltungsreform und das politische System des Nachmärz im Landdrosteibezirk Stade. In: Die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in späthannoverscher Zeit (1848-1866). Hrsg. von H.-J. Schulze. Stade 1981, S. 39 - 62.
Hans-Cord Sarnighausen: Hannoversche Amtsjuristen von 1732 bis 1866 in Otterndorf/Hadeln, in: Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, 85 (2010), H. 4, S. 331-342.
Stade, im Juni 2012 Antje
Schröpfer
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Amtsgericht Otterndorf
1852
1933
10
2050
2050-10
Amtsgericht Otterndorf
1933
1938
3
3850
3850-3
Amtsgericht Otterndorf
1938
1973
6
3350
3350-6
Amtsgericht Otterndorf
1973
1982
15
1750
1750-15
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4222