Drucken

NLA ST Rep. 72/172 Geestemünde

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Amtsgericht Geestemünde (bis 1943)

Laufzeit

1650-1971

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Verwaltungakten, Strafprozesse, Erb- und Nachlaßsachen, Bürgschaften, Schiedsmannangelegenheiten, Privatklagen, Zivilprozesse, Notariate, Registerangelegenheiten, Vormundschaft, Entmündigung, Fürsorgeerziehung, Hypotheken- und Grundbuchsachen, Konkursverfahren, freiwillige Gerichtsbarkeit, Militärangelegenheiten, Schiffsangelegenheiten und Havarien
Findmittel: EDV-Findbuch 1996; Nachträge 2003/04
Umfang: 57 lfdm

Bestandsgeschichte

1. Das Amtsgericht Geestemünde

Im Königreich Hannover wurden bis 1852 Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen. Erst nachdem auch das Königreich Hannover Anschluß an die Gewaltenteilung gefunden hatte, kam es durch die seit 1848/50 vorbereitete große Verfassungs- und Verwaltungsreform mit Wirkung vom 1. Oktober 1852 zur Trennung von Justiz und Verwaltung. Die begrifflich bereits existierenden Amtsgerichte wurden aus den Ämtern ausgegliedert und traten als selbständige und unabhängige Institutionen neben diese. Anfänglich war der Sprengel des Amtsgerichts mit dem des jeweils gleichnamigen Amtes identisch. Aber schon 1859 wurde die zunächst große Zahl dieser Ämter und Amtsgerichte durch Aufhebung der kleinsten und deren Zusammenlegung zu größeren Einheiten erheblich reduziert. Im Sprengel des nachmaligen Amtsgerichts Geestemünde waren davon das Amt und das Amtsgericht Beverstedt betroffen. Dieses, hervorgegangen aus der alten Börde Beverstedt, wurde daher 1859 auf die Amtsgerichte Lehe und Bremervörde aufgeteilt (Hannov. Ges.Slg. 1859, S. 222 f. und 230).

Das Amtsgericht Geestemünde wurde durch Verordnung vom 21.12.1864 (Hannov. Ges.Slg. 1864, S. 579) mit Wirkung zum 19.4.1865 geschaffen. Das Zuständigkeitsgebiet war dabei wie folgt bestimmt: Die Gebiete am linken Geesteufer, soweit sie 1859 dem Amt Lehe zugeordnet waren, d.h. auch Teile des aufgelösten Amts Beverstedt, und Stotel-Vieland, ferner der am rechten Ufer der Geeste gelegene Teil von Geestemünde, entsprechend anteilig die Geeste und Weser. Der Amtsgerichtsbezirk Lehe hatte also einen Teil seiner bisherigen Zuständigkeit, insbesondere den ehemals beverstädtischen Teil, an das neue Amtsgericht Geestemünde abzugeben.

Gegenüber dem Amtsgericht Bremervörde erfolgte eine neue Abgrenzung im Jahre 1867: Der Gemeindebezirk Appeln wurde

damals Geestemünde, der Gemeindebezirk Kirchwistedt aber Bremervörde zugesprochen (Preuß. JMBl. 1867, S. 162).

Unterstellt war das Amtsgericht Geestemünde seit 1865 dem Obergericht Verden, das mit der Justizreform von 1879 zum Landgericht umbenannt und umstrukturiert wurde (Preuß. Ges. Slg. 1878, S. 109 ff.).

Definitiv wurden als zum Amtsgerichtsbezirk Geestemünde gehörig die folgenden Gemeinden genannt (Preuß. Ges.Slg. 1879, S. 516): Adelstedt, Altluneberg, Apeler, Appeln, Beverstedt, Beverstedtermühlen, Bexhövede, Bramel, Brunshausen, Deelbrügge, Dohren, Donnern, Düring, Elfershude, Fleeste, Frelsdorf, Frelsdorfermühlen, Freschluneberg, Geestemünde, Geestendorf, Geestenseth, Heerstedt, Hetthorn, Heyerhöfen, Holte, Lanhausen, Lohe, Loxstedt, Meyerhof, Nesse, Nückel, Osterndorf, Schiffdorf, Sellstedt, Stinstedt, Stotel, Taben, Wachholz, Wehdel, Wehldorf, Welle, Wellen, Westerbeverstedt, Wollingst, Wulsdorf.

Zum 1. 12. 1912 wurde die Zuständigkeit für den vor Bremerhaven gelegenen Teil des Weserstroms zwischen Bremerhaven und Imsum vom Amtsgericht Dorum an das Amtsgericht Geestemünde abgegeben (Preuß. Ges.Slg. 1912, S. 56).

Vom Amtsgericht Harburg erhielt ab Juli 1883 das Amtsgericht Geestemünde die besondere Zuständigkeit für die Schiffregisterführung in den Amtsgerichtsbezirken Blumenthal, Dorum, Geestemünde, Lehe, Lesum und Lilienthal (Preuß.Ges.Slg. 1883 S. 186), zum 1.1.1900 die Seeschiffregisterführung für diese Bezirke (Preuß. JMBl. 1899, S. 755), 1934 ebenso, aber um den Amtsgerichtsbezirk Hagen erweitert (Dt. Justiz 1934, S. 245). Die Seeschiffregisterführung für den Amtsgerichtsbezirk Dorum dagegen wurde dem Amtsgericht Geestemünde zum 1.4.1937 genommen (Dt. Justiz 1937, S. 528), aber dafür kam die Seeschiffregisterführung für die Amtsgerichtsbezirke Osterholz-Scharmbeck und Bremerhaven (wegen der sich aus der

Zugehörigkeit zur Hansestadt Bremen ergebenden hoheitsrechtlichen Zuständigkeit dieser Stadt für das Hafengelände aber ohne dieses (Dt. Justiz 1941, S. 157).

Mit der Führung der Binnenschiffsregister für die Unterweser, soweit nicht das Amtsgericht Bremen zuständig war, sowie für Lesum, Wümme, Hamme, Hunte mit Küstenkanal unterhalb der Schleuse Oldenburg, weiter Lune, Geeste und Ochtum sowie den Geeste-Hadeln-Kanal bis zur Grenze des Landgerichtsbezirks Stade wurde das Amtsgericht Geestemünde ab 1. 10. 1939 beauftragt (Dt. Justiz 1939 S. 1362).

Da bereits 1924 Lehe und Geestemünde zur Stadt Wesermünde vereinigt worden waren, lag auch eine Vereinigung der beiden Amtsgerichtsbezirke nahe; diese erfolgte zum 1. 1. 1943, als beide Amtsgerichte unter der neuen Bezeichnung Amtsgericht Wesermünde zusammengelegt wurden (RGBl. I 1942, S. 589).


2. Zur Aktenüberlieferung und Erschließung

Nach der Trennung von Justiz und Verwaltung 1852 wurden die Gerichtsakten aus der Gesamtregistratur der Ämter herausgezogen und als neue Amtsgerichtsregistratur verselbständigt. Da der Sprengel des 1865 gegründeten Amtsgerichts Geestemünde aus dem Sprengel des 1852 eingerichteten Amtsgerichts Lehe gebildet worden ist, wurden aus dem Amt und vor allem aus dem Amtsgericht Lehe die entsprechenden Akten an das neue Amtsgericht Geestemünde abgegeben; dabei waren dann auch die Akten des kurzlebigen Amtsgerichts Beverstedt (1852 - 1859), die 1859 an Lehe gekommen waren. Es darf also nicht versäumt werden, auch einen Blick in die Findbücher zu den Archivbedes alten Amts Lehe, Rep. 74 Lehe, und des Amtsgerichts Lehe (Rep. 72/172 Lehe) zu werfen.

Die Registratur des Amtsgerichts Geestemünde ist nicht ungestört geblieben; nicht nur damalige Amtsbedienstete haben, je nach Platzbedarf, Akten ausgesondert, sondern auch die diversen Zuständigkeitsverschiebungen sind

nicht ohne Folgen für die Registratur geblieben. Ein nicht unerheblicher Teil der Akten des Amtsgerichts Geestemünde hat zweifellos durch die Zusammenlegung mit den Amtsgerichten Lehe und Bremerhaven zum neuen Amtsgericht Wesermünde im Januar 1943 einen neuen Registraturplatz gefunden und wäre daher, soweit erhalten, prinzipiell im Staatsarchiv Bremen zu suchen; denn hier liegt seit der Bildung des heutigen Bundeslandes Bremen als Zweistädtestaat in den Jahren 1946/47 die archivische Zuständigkeit für das nunmehrige Amtsgericht Bremerhaven.

Tatsächlich aber hat bereits seit den 1950er Jahren im Auftrag des Staatsarchivs Bremen überwiegend das Stadtarchiv Bremerhaven bei den regelmäßigen Aussonderungen die archivischen Interessen vertreten, so daß Anfang der 1960er Jahre ein erheblicher Teil des im Amtsgericht Bremerhaven erhalten gebliebenen älteren Schriftgutes der früheren Amtsgerichte Geestemünde und Lehe nicht an das ohnehin unter Platzmangel leidende Staatsarchiv Bremen, sondern an das Stadtarchiv Bremerhaven abgegeben wurde.

Ein anderer Teil der älteren Überlieferung des Amtsgerichts Geestemünde war bereits vor dem Zweiten Weltkrieg an das damals zuständige (preußische) Staatsarchiv Hannover abgegeben worden, wo er den vom großen Bombenangriff im Oktober 1943 ausgelösten Brand des Staatsarchivs unbeschadet überstanden hat, während die Akten der im Alphabet auf Hagen im Bremischen folgenden Amtsgerichte, die alle im Westflügel des Archivgebäudes lagen, untergegangen sind. Diese ausschließlich in den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des älteren Handelsregisters fallenden älteren Aktenabgaben kamen nach der Fertigstellung des Gebäudes für das 1959 neugegründete Staatsarchiv Stade im Jahre 1965 von Hannover nach Stade und bildeten hier den ersten Grundstock des vorliegenden Bestandes.

Ein dritter, nicht

unerheblicher Teil der Geestemünder Akten schließlich wurde Anfang der 1980er Jahre im Verlaufe mehrerer systematischer Aussonderungen vom Amtsgericht Langen, das 1948 für die nunmehr niedersächsisch gewordenen Teile des bisherigen Wesermünder Amtsgerichtsbezirks neugegründet worden ist, an das Staatsarchiv Stade abgegeben. Weil sich dabei zeigte, daß die im Stadtarchiv Bremerhaven befindlichen Unterlagen, im wesentlichen Hypothekenbücher und Hypothekenakten, nur einen meist unsystematisch aus dem Zusammenhang gerissenen Teil der Gesamtregistratur darstellten, wurden diese auf der Basis einer 1988 getroffenen pragmatischen Regelung zwischen der niedersächsischen Archivverwaltung und dem Staatsarchiv Bremen an das Staatsarchiv Stade abgegeben. Zugleich wurde im Rahmen dieser Beständebereinigung auch das weitere auf niedersächsisches Gebiet sich beziehende ältere Schriftgut, das sich bis dahin noch im Amtsgericht Bremerhaven befand, dort ausgesondert und zur Vervollständigung des Archivbestandes nach Stade gebracht. Hier konnte nunmehr aus allen erwähnten Teilen ein einheitlicher und nahezu die gesamte erhaltene Überlieferung zusammenfassender Bestand für das ehemalige Amtsgericht Geestemünde gebildet werden, der insbesondere wegen der im letzten Weltkrieg in Hannover erhalten gebliebenen Akten erheblich umfangreicher ist als der ergänzend immer heranzuziehende benachbarte Bestand des ehemaligen Amtsgerichts Lehe (Rep. 72/172 Lehe); an diesem wurden die Ordnungs- und Verzeichnungsbeiten allerdings erst im Spätherbst 1995 aufgenommen, so daß er vorläufig noch nicht benutzbar ist.

Üblicherweise sind Gerichtsregistraturen nach wenigen Hauptabteilungen aufgebaut, in denen die Akten je nach Materie jahrgangsweise oder alphabetisch abgelegt werden. Mag diese Ordnung für Gerichtszwecke praktikabel sein, eine archivische Ordnung verlangt

mehr, denn im Archiv werden die Akten nach historisch-systematischen Aspekten gesucht, so daß die inneren Zusammenhänge, die vielfach zwischen den Akten bestehen, deutlich werden müssen. Der vorgefundene behördliche Ordnungszustand sollte daher mit dem hier vorgelegten Findbuch durch systematische Ordnung sowie durch detaillierte Erschließung und Verzeichnung verbessert werden. Dank der Möglichkeiten, die heute die EDV, namentlich das Verfahren AIDA, bietet, und dank der Tatsache, daß im Rahmen mehrerer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusätzliches Personal zur Verfügung stand, konnte dieses mit den herkömmlichen archivischen Arbeitsverfahren kaum durchführbare Vorhaben mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen und nunmehr zum Abschluß gebracht werden.

Bei Amtshandlungsbüchern, die Verträge aller Art enthalten, wurde auf eine detaillierte Verzeichnung verzichtet, da zumeist vom Gericht angelegte Namensregister darin enthalten sind, die als Grundlage eines gezielten Zugriffs ausreichen. Waren die Amtshandlungen dagegen nicht in Buchform überliefert, wurden sie, ebenso wie die zahlreichen Einzelakten, einzeln verzeichnet. Für die dadurch notwendige Gliederung wurden in der Regel geographische Gesichtspunkte Wohnort, Belegenheit einer Immobilie etc.) als erstes Kriterium zugrunde gelegt; erst auf der zweiten Stufe folgten Sortierungen nach Namensalphabet. Prozeßakten dagegen wurden in aller Regel nach dem Alphabet des Gegenstandes oder des Deliktes geordnet.

Der Index umfaßt zum größten Teil Personennamen, über die neben dem Weg über die Systematik der Gliederung vermutlich am häufigsten zugegriffen wird. Soweit bekannt, sind verheiratete Frauen auch unter ihrem Geburtsnamen aufgeführt. Dagegen konnte der Ortsindex wegen der ausführlichen Gliederung straffer gefaßt werden. Der Index der Institutionen umfaßt Behörden, Firmen,

Körperschaften und Vereine, während der Sachindex Begriffe bringt, die sich aus der Gliederung nicht ersehen lassen, doch ist bei der Benutzung zu bedenken, daß die Grenzen zwischen diesen beiden Indexkategorien fließend sind und daher die Zuweisungen von Fall zu Fall unterschiedlich ausgefallen sein können. Ein weiterer Index schließlich listet Berufsbezeichnungen auf; Vollständigkeit darf dabei aber nicht erwartet werden, vielmehr soll dieser Index lediglich helfen, in Quellenarbeit, die auf die Beantwortung solcher und anderer sozialgeschichtlicher Fragen gerichtet ist, einen Einstieg zu finden.

Die Aktentitelaufnahme und deren Eingabe in die EDV erfolgte im Zuge mehrerer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im wesentlichen durch die Archivangestellte Rita Wirschins, zeitweilig unterstützt von Karin Schmeelk. Angeleitet wurden sie dabei bis Mai 1993 von Archivrat Dr. Nistahl, später nacheinander von den Archivräten Dr. Elmshäuser, Dr. Lokers und Dr. Bei der Wieden. Die grundlegenden konzeptionellen Vorgaben kamen vom Unterzeichneten.

Stade, im November 1995 Dr. Kappelhoff



Elf Akten, die im März 2004 provenienzmäßig aus dem Bestand Rep. 72/172 Langen ausgeschieden worden sind, wurden unter Anleitung des Unterzeichners von dem Praktikanten Jens Peter Kutz edv-verzeichnet. Die Signaturen wurden dabei so gewählt, daß Lücken in der Numerus-currens-Zählung geschlossen wurden. Drei weitere Akten, die zwar beim Bestand lagen, aber noch nicht verzeichnet waren, wurden verzeichnet. Somit sind derzeit lediglich noch die Nummern Rep. 72/172 Geestemünde Nr. 7184-7190 nicht belegt.

Stade, den 29. März 2004 Dr. Christian Hoffmann

Hinweis/Ergänzende Bestände:
Hypothekenbücher mit der Signatur Rep. 72/172 Geestemünde Nr.

12989-13029, die nicht beim Bestand liegen, befinden sich bei Rep. 73 (= Hypothekenbücher und Grundbücher der Amtsgerichte).

Stade, im September 2010 Antje Schröpfer

Literatur:
Riemer, Dieter, Vom Lehrer Vogt zum Amtsgerichtspräsidenten. Gerichtsvorstände in Bremerhaven-Lehe vom Mittelalter bis heute (Beiträge aus Justiz, Forschung und Denkmalpflege, Band 3), Bremerhaven 2011, S.

63-66.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Amtsgericht Geestemünde bzw. Wesermünde-Geestemünde

Zeit von

1865

Zeit bis

1943

Objekt_ID

3

Ebenen_ID

5050

Geo_ID

5050-3

Link

Amtsgericht Geestemünde bzw. Wesermünde-Geestemünde

Georeferenzierung

Bezeichnung

Amtsgericht Wesermünde

Zeit von

1943

Zeit bis

1947

Objekt_ID

2

Ebenen_ID

4350

Geo_ID

4350-2

Link

Amtsgericht Wesermünde