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NLA ST Rep. 30

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Stader Akten der braunschweig-lüneburgischen Besetzung 1675-1680

Laufzeit

1654-1682

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Personalsachen, Lehns- und Meiersachen, Mühlen, Holz-, Deich-, Münz-, Pfarr-, Militär- und Jagdsachen, Zoll und Akzise, Kontributionswesen, Angelegenheiten der Ämter, Börden und Kirchspiele, Ritterschaft und Landstände, Hamburg und Amt Ritzebüttel
Findmittel: EDV-Findbuch 1991
Umfang: 16 lfdm

Bestandsgeschichte

I. Geschichtlicher Überblick zur Okkupation der Herzogtümer Bremen und Verden

1. Die geopolitische Lage der Herzogtümer Bremen und Verden

Neben Pommern bildeten die Herzogtümer Bremen und Verden ein zweites Einfalltor für Schweden in das Deutsche Reich. Der Dreißigjährige Krieg hatte im Westfälischen Frieden 1648 die Herzogtümer Bremen und Verden der schwedischen Krone als Reichslehen eingebracht; Schweden hatte damit die Reichsstandschaft erhalten und wurde Mitglied im niedersächsischen Reichskreis und wegen des Herzogtums Verden im westfälischen Reichskreis.

Welche Territorialmacht nun die Herzogtümer Bremen und Verden besaß, beherrschte die beiden großen Flußmündungen von Elbe und Weser und damit auch die Handelswege nach Hamburg und Bremen, verfügte aber auch über Stade, das damals näher an der Elbe lag, wo kleinere Schiffe durch die Schwinge einlaufen konnten.

Speziell für Schweden hatten die beiden Herzogtümer aber eine größere Bedeutung. Schweden konnte nämlich aus diesen Herzogtümern heraus den alten Erzfeind Dänemark bedrohen, der ohnehin schon von drei Seiten durch Schweden eingekreist war: im Nordosten vom schwedischen Mutterland, im Südosten durch die schwedischen Besitzungen in Pommern mit den Hafenstädten Stettin, Stralsund und Wismar, im Süden durch das mit Schweden eng verbundene Holstein-Gottorp und nun auch noch durch Bremen-Verden.

Gegen die Ostseemacht Schweden hatte Dänemark militärisch im Ostseeküstenbereich wenig ausrichten können. Dem dänischen Raubzug 1657 in das Herzogtum Bremen, in dessen Verlauf Bremervörde erobert und Stade belagert wurde, war ebenfalls kein Erfolg beschieden, denn ein schwedisches Entsatzheer schaffte bald wieder klare Verhältnisse. Schließlich mußte Dänemark im Frieden von Roskilde 1656 auf seinen südschwedischen Besitz verzichten; dies bestätigten auch die Friedensverträge im Mai 1660 zu Kopenhagen und

zu Oliva.

Erst 1667 gelang es Dänemark, die schwedische Umklammerung zu durchbrechen, als nämlich der Oldenburger Graf Anton Günther kinderlos starb und die Herrschaft in Oldenburg und Delmenhorst an den dänischen König Friedrich III. und an dessen Schwiegersohn, Herzog Christian Albrecht von Holstein-Gottorp, fiel, der seine Rechte zunächst an seinen Schwiegervater, den Dänenkönig, abtrat.

So blieb Dänemark, bedingt durch die Personalunion, an den Herzogtümern Bremen und Verden interessiert, hätte es doch dann eine direkte geographische Verbindung zwischen Oldenburg und Dänemark gehabt und bequem die bereits seit 1667 sprudelnden Zolleinnahmen von Elsfleth an der Weser durch den Elbzoll bei Stade-Brunshausen aufstocken können.

Aber nicht nur Dänemark neidete den Schweden die Herzogtümer Bremen und Verden. Schon seit der Zeit Heinrichs des Löwen erhoben die Welfen Ansprüche auf das Land zwischen Elbe und Weser, grenzte es doch an die welfischen Lande, denen ein freier Zugang zum Meer damit versperrt war.


2. Das diplomatische Vorspiel

Der französische König Ludwig XIV., der führende Kopf der Diplomatie des 17. Jahrhunderts, eröffnete 1671/72 einen diplomatischen und militärischen Reigen, indem er einen zweiten Krieg gegen die Niederlande plante. Ihm zur Seite standen schon seit 1670 Bayern, Kurköln und die Pfalz, seit 1671 auch der allzeit kriegslustige Bischof von Münster, Christoph Bernhard von Galen, der aus konfessionellen und territorialpolitischen Erwägungen an der Niederwerfung der antikatholischen Niederlande interessiert war.

Als ein wichtiger diplomatischer Sieg des Sonnenkönigs darf der Bündnisvertrag zwischen Schweden und Frankreich vom 4. April 1672 gesehen werden. Es war Ludwig XIV. nämlich gelungen, gegen kräftige Subsidienzahlungen - 400.000 Taler pro Jahr in Friedenszeiten und 600.000 Taler jährlich im Kriegsfalle - die

Ostseevormacht Schweden zur Aufstellung einer 16.000 Mann starken Armee zu verpflichten, die jeden deutschen Fürsten, der für die Niederlande Partei nahm, angreifen sollte; später, im September 1674, verpflichtete sich Schweden gegen Erhöhung der Subsidienzahlungen auf 900.000 Taler, die Armee auf 22.000 Mann zu erhöhen.

Aus der Einsicht, daß die Selbständigkeit der Deutschen Nation und ihrer Territorialstaaten von der Rettung der Niederlande abhing, entschied sich Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, nicht zuletzt auch aus Sicherungsgründen seines Besitzes Kleve-Mark, den Niederlanden beizustehen; der diesbezügliche Vertrag zwischen den Niederlanden und Brandenburg wurde zu Amerongen am 12. April 1672 geschlossen und am 6. Mai unterzeichnet. Seine Minister waren anderer Meinung, fürchteten sie doch den Sieg Frankreichs und seiner Verbündeten, d.h. auch Schwedens, außerdem seien die niederländischen Subsidien zu knapp bemessen.

Der Große Kurfürst ließ sich aber nicht schrecken. Er suchte Bundesgenossen und fand in Herzog Georg Wilhelm von Lüneburg einen ersten Gleichgesinnten. Dann drängte er in Wien Kaiser Leopold I., die Franzosen vom Reichsboden zu vertreiben, Frankreich nicht groß werden zu lassen, bestand doch tatsächlich Gefahr, daß Kurköln und das Stift Münster, beide Frankreichs Verbündete, nach dem Sieg französischer Waffen von dem Sonnenkönig vereinnahmt würden. Mit der Initiative Brandenburgs war aufgrund des schwedisch-französischen Bündnisses ein Krieg zwischen Schweden und Brandenburg vorprogrammiert.

In Paris waren die diplomatischen Aktivitäten des Großen Kurfürsten nicht ohne Erfolg geblieben. Nachdem die südlichen und östlichen Provinzen der Niederlande überrannt waren, zog Ludwig XIV. seinen fähigsten Heerführer, Marschall Turenne, aus den Niederlanden ab, beorderte ihn an den Mittelrhein und überließ die militärischen Aktivitäten

gegen die Niederlande vor allem dem Bischof von Münster, der seinen Feldzug im Frühsommer 1672 begonnen hatte.

Doch bald verloren die münsterschen Truppen in den niederländischen Grenzgebieten einige Gefechte. Angesichts der sich langsam im Reich bildenden Front gegen Frankreich stellte der Bischof die Kriegshandlungen weitgehend ein. Während kaiserliche Truppen jede Feindberührung vermieden, hatten mittlerweile brandenburgische Truppen einen Entlastungsangriff zugunsten der Niederlande am Rhein durchgeführt; nachdem sie aber von Marschall Turenne in die Defensive gedrängt wurden, zogen sie sich, zumal die holländischen Subsidien nahezu gänzlich ausgeblieben, bald hinter die Weser zurück. Schließlich schloß Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg mit Frankreich am 16. Juni 1673 zu Vossem Frieden. Als die münsterschen Bemühungen, den Krieg gegen die Niederlande erneut zu beginnen, fehlschlugen, schloß auch Christoph Bernhard von Galen am 22. April 1674 mit den Niederlanden einen Separatfrieden in Köln.

Gerade noch rechtzeitig war dieser Schritt erfolgt, denn im folgenden Monat erklärte der Regensburger Reichstag den Krieg gegen Frankreich, da die eigenmächtige Einquartierung französischer Truppen in der Wetterau und die Besetzung der elsässischen Reichsstädte schon seit 1673 für Kaiser und Reich eine Herausforderung waren, die zu Bündnisverträgen des Kaisers mit Spanien, den Niederlanden und Dänemark geführt hatten. Da der Frontwechsel des münsterschen Bischofs noch nicht vollzogen war, blieb diesem nichts anderes übrig, als sich den diplomatischen Absichten des französischen Königs anzuschließen und dessen Versuche zu unterstützen, den katholischen Welfenherzog Johann Friedrich von Calenberg-Hannover auf die französich-schwedische Seite zu ziehen, denn schließlich wollte der Bischof das Ziel, die Niederlande erfolgreich zu bekriegen, nicht aufgeben. Der

hannoversche Herzog sollte im Falle des Sieges der Verbündeten, vor allem über Brandenburg, mit dem brandenburgischen Fürstentum Minden, dem 1648 säkularisierten Bistum, belohnt werden, ein für Johann Friedrich verlockendes Angebot.

Während Brandenburg nach der Kriegserklärung des Reichs gegen Frankreich am 1. Juli 1674 der kaiserlichen Allianz wieder beitrat, zwang der diplomatische Druck, verstärkt durch die besorgten westfälischen Landstände, den Bischof bald zu einer klaren Position. Neue Vertragsverhandlungen zwischen Münster und Paris scheiterten an den überzogenen Forderungen des Bischofs und an den für Münster unannehmbaren Bedingungen Frankreichs. Es gelang schließlich der kaiserlichen Partei, gegen hohe Subsidienzahlungen (15.000 Taler monatlich) und einige Zugeständnisse bezüglich des militärischen Einsatzes münsterscher Truppen, den Bischof auf die kaiserliche Seite zu ziehen; die militärische Situation Schwedens und die diplomatische Gesamtlage im Deutschen Reich haben die Entscheidung ebenso bestimmt wie die Aussicht, bei einem Sieg über Schweden Ansprüche auf die Herzogtümer Bremen und Verden geltend zu machen und den Rückerwerb des Amts Wildeshausen, welches 1648 im Westfälischen Frieden an Schweden gefallen war, betreiben zu können. Auch Kurköln fiel von Frankreich ab. Mit Ausnahme des Herzogs Johann Friedrich von Calenberg-Hannover traten die welfischen Herzöge der kaiserlichen Allianz schon 1674 bei. Nach langem diplomatischen Abwarten war auch Dänemark im Frühjahr 1675 unter der Bedingung, daß holländische Kriegsschiffe in den Sund verlegt werden sollten, in die Front gegen Frankreich und Schweden eingetreten.

Im Frühjahr 1675 wurden die Fronten also klarer. Schweden und Frankreich standen alleine; obwohl Calenberg-Hannover an dem Bündnis mit Frankreich festhielt, war es doch ein unsicherer Bundesgenosse, den es verstärkt zu umwerben

galt.

Ungeachtet der gegen Frankreich und Schweden gerichteten Politik bereitete Schweden den Krieg gegen Brandenburg vor, welches den größten Teil seiner Truppen an Maas und Rhein gegen Frankreich stehen hatte. Gleichzeitig bemühte man sich von schwedischer Seite sehr um Herzog Johann Friedrich. Der Angriffsbefehl wurde weiter verzögert, da Karl XI. von Schweden immer noch auf eine Erklärung Dänemarks warten wollte; während Reichsmarschall Carl Gustav Wrangel seine Truppen in Pommern zum Spätherbst 1674 sammelte, hüllte sich Kopenhagen in Schweigen. Die Hoffnung Karls XI. auf dänische Neutralität war vergeblich. Als Reichsmarschall Wrangel bald nach Neujahr 1675 den Befehl zum Einmarsch in Brandenburg gab, waren die Würfel gefallen. Schweden war mit Frankreich endgültig verbunden und in einen Krieg geworfen, den es vergeblich zu vermeiden versucht hatte.

Erwartungsgemäß eilte der Große Kurfürst im Frühjahr 1675 vom Rhein zurück und schlug die schwedischen Invasionstruppen am 28. Juni 1675 bei Fehrbellin entscheidend, die sich rasch aus Brandenburg zurückzogen.

Nach der Schlacht von Fehrbellin gaben die süddeutschen Verbündeten Schwedens, an der Spitze der Herzog von Pfalz-Neuburg und der Kurfürst von Bayern, ihre franzosenfreundliche Politik auf. Schweden stand alleine, und Frankreich konnte nur mit Subsidien helfen. Die Verbündeten Brandenburgs, Münster, Dänemark und Braunschweig-Lüneburg, beschleunigten ihre Vorbereitungen zum Einmarsch in die Herzogtümer Bremen und Verden, das heißt in ihrer aller Interessengebiete. Kaiser Leopold I. bzw. der Reichstag zu Regensburg hatte Schweden wegen des Überfalls auf Brandenburg bereits am 8. Juni 1675 zum Reichsfeind erklärt. Damit konnte die Reichsexekution gegen Schweden, d. h. gegen die schwedischen Provinzen im Deutschen Reich, beginnen.

Für die Herzogtümer Bremen und Verden war die Lage äußerst kritisch.

Nachdem die meisten Feldtruppen Ende 1674 zum Hauptheer nach Pommern befohlen worden war, verfügte Generalgouverneur Henrik Horn Ende Juni 1675 nur über 953 Kavalleristen, 849 Dragoner und 3.822 Infanteristen. Damit waren die weiträumigen Herzogtümer nicht mit Erfolg zu verteidigen. Deshalb richtete sich Schwedens Hoffnung ganz auf den bisher zurückhaltenden Welfenherzog Johann Friedrich von Calenberg-Hannover, der am 26. Januar 1675 den Bündnisvertrag mit Schweden erneuert hatte.


3. Die Durchführung der Reichsexekution

Der streitbare geistliche Herr Christoph Bernhard von Galen eröffnete bereits Ende Juli 1675 den Krieg gegen Schweden, indem er seinen General von Wedell die schwedischen Gebiete links der Weser, d. h. die Ämter Wildeshausen und Thedinghausen, besetzen ließ. Am 23. August stach die vereinigte dänisch-holländische Flotte in See, um zwischen Schweden und Pommern die Ostseeverbindung zu unterbrechen. Der dänische König Christian V. übernahm den Oberbefehl über seine Streitkräfte, die sich gegen Wismar und Pommern bewegten; aber der Dänenkönig hatte auch 3000 Mann unter General von Baudissin den münsterschen Truppen zur Eroberung der Herzogtümer Bremen und Verden zugeteilt, um bei der Verteilung der sicheren Beute mitreden zu können. Schon am 22. August hatte sich das vor Stade-Brunshausen gelegene schwedische Zollschiff "Margaretha" tapfer gegen zwei aus Glückstadt ausgelaufene dänische Fregatten gewehrt, eine versenkt, die andere schwer beschädigt und vertrieben. Schweden war nicht gewillt, die Herzogtümer den Alliierten als leichte Beute zu überlassen.

Angesichts des militärischen Drucks auf Schweden wurde ein stiller französisch-schwedischer Bundesgenosse, der Welfenherzog Johann Friedrich von Calenberg-Hannover, dringend aufgefordert, nun endlich seinen Bündnisverpflichtungen nachzukommen und die mit französischen Subsidien aufgestellte

Armee von 12.000 Mann in Marsch zu setzen. Doch statt dessen fürchtete der Calenberger eine Besetzung seines Ländchens durch brandenburgische oder münstersche Truppen und forderte einige schwedische Regimenter zur Verstärkung an; nach stärkerem Drängen der Schweden hatte er aber ein Dragonerregiment bei Verden an der Weser aufstellen lassen. Johann Friedrichs welfische Vettern, Herzog Georg Wilhelm von Lüneburg, Herzog Rudolf August von Braunschweig-Wolfenbüttel und Ernst-August als Administrator des Fürstbistums Osnabrück, übten Druck auf Hannover aus. Der große Zauderer Johann Friedrich entschied sich endlich am 21. September 1675 zur Neutralität, um das Welfenhaus nicht zu spalten. Schon vorher hatte er das kleine Truppenkontingent von der Weser abgezogen.

Sein zögerliches und unentschlossenes Verhalten hatte auch den Kriegseintritt der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg verzögert, zumal diese den größten Teil ihres Heeres an Rhein und Mosel hielten. Auch durch geschicktes Taktieren des münsterschen Bischofs hatten sich die Welfen auf einen Einmarsch in Bremen-Verden recht spät vorbereitet. Durch Spione hatte der geistliche Herr hingegen erfahren, daß die Schweden auf eine groß angelegte Verteidigung von Bremen-Verden nicht vorbereitet waren und lediglich die Eroberung der seit 1672 erbauten und noch nicht ganz vollendeten Carlsburg und der Festungsstadt Stade mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte. Daher glaubte der Bischof, durch ein vorzeitiges Losschlagen gegen die Herzogtümer Bremen und Verden bei der Verteilung der Beute seine Verbündeten vor vollendete Tatsachen stellen zu können. Doch die Schweden signalisierten trotz ihrer prekären militärischen Lage an der Weser Verteidigungsbereitschaft mit einer kleinen Verteidigungslinie südlich von Bremen an der Weser; auch das calenbergische Regiment war anfangs dabei, bis es in der ersten Septemberhälfte

zurückbeordert wurde. Um Verluste bei der Weserüberschreitung zu vermeiden und um die Entscheidung des hannoverschen Herzogs abwarten zu können, ließ der Bischof doch an der Weser halten; er hoffte auf die Freigabe der Weserbrücken bei Bremen.

Erst durch massive Drohungen seitens des Bischofs gegenüber der Stadt Bremen und darauf erfolgter zäher Verhandlungen hatte die Hansestadt nachgegeben und erlaubt, heimlich die Weserbrücken bei Bremen für den Übergang der Artillerie und der Bagage zu nutzen; dies geschah am 3. Oktober 1675. Die schwedischen Truppenteile zogen daraufhin von der Weser ab in das Landesinnere.

Bereits am 28. September 1675 waren bei Lehe sieben größere und fünf kleinere in Holland ausgerüstete Schiffe des Großen Kurfürsten angekommen; sie standen unter dem Befehl des Admirals Simon de Bolsey, der nach der Anlandung von ca. 800 Marinesoldaten die Besatzung der Carlsburg zur Übergabe aufforderte. Ein schwedischer Ausfall gegen die kleine Belagerungstruppe schlug in der Nacht vom 1. zum 2. Oktober fehl, da sich die Belagerer ihrerseits verschanzt hatten. Als Simon de Bolsey von dem Herannahen schwedischer Truppen hörte, brach er sofort seine Belagerung der Carlsburg ab und zog sich mit seinen Truppen auf die Schiffe zurück; nachdem Obristleutnant Sidow mit seinen Dragonern und Obristleutnant Wachtmeister mit seinen Reitern von ihren schwedischen Weserstellungen bei Bremen rasch die Carlsburg erreicht hatten, segelte die kleine Flotte wieder ab.

Auch wenn der militärische Fortgang in Bremen-Verden nur zögerlich seinen Lauf nahm, so verfolgten doch die beiden Herzöge Georg Wilhelm von Lüneburg und Rudolf August von Braunschweig-Wolfenbüttel die Dinge mit gespannter Aufmerksamkeit. Da beide Herzöge sich anfangs bei ihren Truppen an Rhein und Mosel aufhielten, fürchteten sie mit Recht, dass der Bischof von Münster danach trachtete, die beiden

Herzogtümer und die Flußmündungen von Elbe und Weser in seinen alleinigen Besitz zu bringen; darin lag eine Gefahr für den lüneburgischen Handel und für die Freiheit des protestantischen Bekenntnisses. Die Welfen beschlossen daher, nicht länger auf die von Münster angekündigten Verhandlungen über das gemeinsame Vorgehen zu warten, sondern ihre Ansprüche anzumelden, vor allem aber dem Bischof klarzumachen, dass Herzog Georg Wilhelm von Lüneburg als Kreisoberster des Niedersächsischen Reichskreises mit der Durchführung der Reichsexekution von Kaiser Leopold beauftragt worden war. Die daraufhin anberaumten Verhandlungen führten am 14. Okt. 1675 in Walsrode zu einem Vertrag zwischen Bischof Christoph Bernhard von Galen und den Herzögen von Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg über das weitere gemeinsame militärische Vorgehen und die Verteilung der Winterquartiere; der Oberbefehl wurde von Münster für Herzog Georg Wilhelm von Lüneburg anerkannt.

Unterdessen war Verden am 25. September in münstersche Hand gekommen, bald darauf auch Rotenburg und die sog. "festen" Häuser Burg, Langwedel und Ottersberg. In der Folgezeit fiel das flache Land rasch in die Hände der Alliierten. Die Schweden waren zwar auf den Krieg eingestellt, hatten auch seit dem Subsidienvertrag mit Frankreich (1672) jährlich ca. 200.000 Rtlr. an Kontributionen eingetrieben, Vorräte angelegt und die Ausfuhr von Getreide verboten, aber mit knapp 6.000 Mann waren sie nicht in der Lage, die Herzogtümer gegen die Verbündeten, die anfangs noch ohne die Welfen schon 10.300 Mann aufgeboten hatten, erfolgreich zu verteidigen. Man beschränkte sich auf die Verteidigung der Carlsburg, der Festung Stade und der befestigten Plätze Bremervörde und Buxtehude.

Am 10. Oktober standen die münsterschen, brandenburgischen und welfischen Truppen vor Buxtehude; die Bürgschaft und die deutschen Grenadiere in schwedischem

Sold forderten die rechtzeitige Übergabe der Stadt. Als dies Obristleutnant Hamilton zunächst ablehnte, meuterten die nichtschwedischen Truppen, und beherzte Bürger öffneten des Nachts heimlich ein Stadttor, so daß am 16. Oktober Buxtehude übergeben wurde; während die deutsch-schwedischen Truppen zumeist in alliierte Dienste traten, erhielten die Nationalschweden freien Abzug nach Stade, wo Obristleutnant Hamilton seinen Kopf verlieren sollte. Am 28. Oktober wurde Bremervörde von den Alliierten eingenommen, auch hier legten die nichtschwedischen Truppenteile angesichts der erdrückenden Übermacht nahezu kampflos die Waffen nieder.

Da die Alliierten die Stadt Stade wegen ihrer Befestigung und der anfangs starken Besatzung von ca. 3.550 Mann nicht im Handstreich einnehmen konnten, bezogen sie im November 1675 im weiten Stader Umland Winterquartier. Die brandenburgischen Truppen hatten ihre bremischen Winterquartiere an Münster verkauft, den Kriegsschauplatz im Herzogtum Bremen verlassen und sich bei Kleve am Niederrheim einquartiert. Die Carlsburg unter dem schwedischen Obrist Mell war von münsterschen, welfischen und dänischen Truppen eng eingeschlossen. Bis auf diese beiden Festungen waren die Herzogtümer Bremen und Verden besetzt.

Mit zahlreichen Streifzügen in das Stader Umland, ja bis nach Freiburg und Hadeln und weit in das Alte Land, besserten die Belagerten ihren Proviant auf. Sie kaperten auf der Elbe Kaufmannsschiffe und setzten in Altona, in Cranz, ja sogar bei der dänischen Festungsstadt Glückstadt an Land. Die wiederholten Ausfälle zeugen von der Energie der schwedischen Truppenführer, allen voran des Generalgouverneurs Henrik Horn, sie zeugen aber auch von der Lässigkeit der Alliierten.

Unterdessen ging die Festung Carlsburg für Schweden verloren; die ca. 1.000 Mann starke Besatzung litt an Bekleidungs- und Trinkwassermangel, auch an fehlendem

Brennmaterial, und wurde aufgrund der dadurch auftretenden Krankheiten dezimiert. Nach vergeblichem Warten auf schwedischen Entsatz wurde die Carlsburg mit nur noch knapp 200 Mann von Obrist Jacques Mell, dem französichen Erbauer der Festung, am 22. Januar 1676 übergeben. Die wenigen nationalschwedischen Truppen wurden im Lande Wursten einquartiert und später nach Göteborg verschifft; die deutschen Grenadiere in schwedischem Sold traten zumeist in münstersche, dänische oder lüneburgische Dienste; von je 200 Mann der münsterschen, dänischen und welfischen Truppen wurde die Carlsburg besetzt. In der zweiten Aprilhälfte 1676 wurde die Belagerung Stades von ca. 11.000 Münsteranern, Dänen und Braunschweig-Lüneburgern mit Ernst angefangen.

Nach und nach wurden die Schanzen bei Twielenfleth, an der Schwingemündung bei Brunshausen und bei Götzdorf eingenommen. Der Verlust der Schwingeschanze war besonders schwerwiegend, denn als die schwedische Entsatztruppe mit sechs Fregatten und einigen Transportschiffen mit 2.000 Mann einen Tag später vor Stade erschien, wurde jeder Landungsversuch vereitelt. Als Gefahr bestand, dass eine holländische Flotte, ebenfalls auf dem Weg in die Elbe, der schwedischen Entsatzflotte den Rückweg abschneiden könnte, traten die schwedischen Schiffe den Rückzug am 9. Juni 1676 an; drei Tage später waren die Holländer mit ihren Schiffen vor Stade. Damit war der Fall der Festung Stade militärisch entschieden. Nur Generalgouverneur Horn hatte Hoffnung; er setzte auf die ohnehin überraschenden Wege der Diplomatie und rechnete mit den stets wiederkehrenden Streitigkeiten der Alliierten

Bei den Verhandlungen im Herbst 1675 war deutlich geworden, daß alle an der Reichsexekution beteiligten Mächte Anteile an den eroberten schwedischen Provinzen für sich beanspruchten. Brandenburg und Dänemark hatten sich dahingehend geeinigt, daß Brandenburg ganz

Pommern und Dänemark seine südschwedischen Besitzungen mit der Insel Rügen erhalten sollte. Von daher glaubten der münstersche Bischof und die Welfen, die Herzogtümer Bremen und Verden unter sich aufteilen zu können. Anfänglich war auch der Große Kurfürst bereit, gegen Subsidien und Truppenstellung auf seine Ansprüche zu verzichten, aber als Dänemark keineswegs verzichten wollte, gar Carlsburg und Stade haben wollte, meldete Brandenburg Ansprüche an. Eine vom Kaiser nach Mühlhausen bestellte Konferenz konnte im November 1675 keine Einigung über die Verteilung der Beute erzielen. Weitere Verhandlungen zwischen den heillos zerstrittenen Alliierten blieben zunächst ohne greifbare Ergebnisse. Lediglich die welfischen Vettern hatten sich unter Georg Wilhelms Führung im Burgdorfer Rezeß am 25. Januar 1676 untereinander einigen können.

Hervorzuheben ist unterdessen der Versuch des Bischofs von Münster, mit seinem General von Wedell und bei Bremervörde heimlich zusammengezogenen 1.000 Mann die Stadt Stade im Handstreich am 19. März zu nehmen; der Plan wurde durch Verrat vereitelt. Wäre dem Bischof die Inbesitznahme von Stade gelungen, hätte er Stade wohl nicht mehr an die Verbündeten herausgegeben. Ein diplomatischer Verstoß des Generalgouverneurs Horn, die Herzogtümer zu neutralisieren und die Festung Stade dem Welfenherzog Johann Friedrich von Calenberg-Hannover bis zum Kriegsende zu überlassen, wurde abgelehnt.

In monatelangen Verhandlungen der Gesandten der Alliierten in Bremen, oft willkürlich unterbrochen, kam man im April 1676 dann doch wenigstens zu dem Ergebnis, daß man gemeinsam die Festung Stade erobern müsse, und überließ den Generalen eine vertragliche Vereinbarung, die am 8. Mai 1676 in Bremervörde zustande kam und auch eine gemeinsame Besetzung der Stadt vorsah. Die Welfenherzöge widersprachen, forderten sie doch den alleinigen Besitz

Stades.

Daraufhin nahm Bischof Christoph Bernhard von Münster erneute Verhandlungen mit Frankreich auf. Der französische Resident Bidal in Hamburg und der münstersche Geheimsekretär Wyntgens vereinbarten am 23. Mai einen Vertrag, in welchem sich der Bischof verpflichtete, die Aufhebung der Belagerung Stades zu bewirken und Schweden den fortdauernden Besitz der beiden Herzogtümer Bremen und Verden zu garantieren. Ferner sollte der Bischof mit 15.000 Mann zugleich gegen die Niederlande marschieren, der französische König sollte 132.000 Taler Subsidien an Münster zahlen und weitere Gelder nachschießen; ferner sollte der Sonnenkönig auf Schweden einwirken, auf die Ämter Wildeshausen und Thedinghausen zugunsten Münsters zu verzichten. Schließlich forderte der Bischof, daß ein kleines französisches Heer seine Truppen und die Reste der schwedischen Truppen mit erhofften neuen schwedischen Kontingenten gegen die verbleibenden Alliierten unterstützen sollte. Diese Absprachen scheiterten an dem Unvermögen der Schweden, rasch ein Ersatzheer in münstersche Dienste zu stellen, zumal man in Pommern kein Kriegsglück gegen Dänen und Brandenburger hatte und Wismar schon verloren war. Auch der Sonnenkönig Ludwig XIV. war nicht in der Lage, kurzfristig ein ca. 5.000 Mann starkes Heer nach Bremen und Verden zu entsenden.

Von diesen diplomatischen Machenschaften des Bischofs wusste Generalgouverneur Horn durch lancierte Überläufer. Auch die anderen Alliierten waren hellhörig geworden, als die münsterschen und schwedischen Truppen an dem nördlichen Belagerungsring der Stadt ihre Aktivitäten eingestellt hatten und gemein Gelage veranstalteten. Generalgouverneur Horn hatte dem Bischof signalisiert, daß er bereit sei, ihm die Festung Stade zu übergeben, aber Horn hatte dann doch Bedenken bekommen, und auch dem Bischof war dieser Plan angesichts der dänischen Seeherrschaft und der

militärischen Präsenz der welfischen Alliierten letztlich unangenehm. Um so mehr drängte Herzog Georg Wilhelm von Lüneburg auf eine Eroberung der Stadt. Mit dem Scheitern der münsterschen Absichten gab es für Stade weder militärische noch diplomatische Hoffnungen.

In der Festung Stade gingen die Vorräte zu Ende; Haussuchungen wurden durchgeführt, die aber nur noch ganz geringe Korn- und Mehlrationen erbrachten. Die Bürger hatten durch mancherlei Zwangsarbeiten große Entbehrungen zu erdulden. Als Krankheiten, vor allem Ruhr, vermehrt auftraten, suchte Generalgouverneur Horn die Kapitulation, stellte seinen Sohn und einige hohe Offiziere als Geiseln und unterschrieb am 12. August 1676 im Hauptquartier von Herzog Georg Wilhelm die Kapitulation. Einen Tag später zogen die Truppen durch das Hohe Tor aus der Stadt. Zuerst verließen 1.400 deutsch-schwedische Infanteristen und Reiter die Stadt und traten zumeist sofort in alliierte Dienste. Dann zogen 640 nationalschwedische Infanteristen, 50 Reiter und 140 unberittene Reiter aus, und den Schluß bildete Generalgouverneur Horn mit seinem Stab. Unterdessen stand die bewaffnete Bürgerschaft bereit, um sich den einrückenden neun Lüneburger Kompanien zu ergeben. Die Bürgerschaft hatte, da sie den erzkatholischen Münsteraner fürchtete, Generalgouverneur Horn gebeten, für eine Besetzung der Stadt durch Lüneburg einzutreten. So einten die abziehenden Schweden die zerstrittenen Alliierten wenigstens in einem Punkt.

Geheimverhandlungen des Lüneburger Herzogs Georg Wilhelm mit Dänemark waren noch vor der Übergabe Stades an den aus welfischer Sicht überzogenen Forderungen der Dänen gescheitert; sie hatten für sich die Besetzung der Carlsburg und der Weservogteien, das Land Wursten, die Ämter Bederkesa, Hagen, Stotel, Alten- und Neuenwalde, den Stader Zoll und die Diözesanrechte am Hamburger Domkapitel gefordert. Herzog Georg

Wilhelm nahm sofort mit dem Bischof von Münster Geheimverhandlungen auf und erreichte am 10. August 1676, zwei Tage vor der schwedischen Kapitulation, im Horneburger Vergleich mit Münster die Teilung der Beute, bevor es zum offenen Streit kommen konnte. Dabei machten die Welfen unmißverständlich klar, daß sie bereit waren, militärisch ihren Löwenanteil zu erkämpfen, sogar der Zauderer Johann Friedrich von Calenberg-Hannover hatte seine 12.000 Mann als zusätzliche Hilfstruppe Herzog Georg Wilhelm angeboten, und der welfische Vetter Bischof Ernst August von Osnabrück war bereit, seine dem welfischen Kontingent zugeteilten beiden Kompanien kräftig zu vermehren. Dänemark und Brandenburg, in Pommern durch heftige Gefechte mit den Schweden gebunden, mußten mit ihren Gebietsansprüchen gegenüber der Allianz Celle-Münster vorsichtig protestierend nachgeben, brauchten sie doch weitere Hilfe der Bundesgenossen im Krieg gegen Schweden in Pommern.

Nach der schwedischen Kapitulation besetzten die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg das Amt Alten- und Neuenwalde, das Land Wursten, das Kehdinger Land, das Alte Land, die Weservogteien und die Ämter Hagen, Stotel und Lehe, Buxtehude und Stade; anteilig stellten sie die Besatzung der Carlsburg. Der Bischof von Münster blieb in Besitz der Ämter Wildeshausen und Thedinghausen, des Stifts Verden, Ottersbergs, Rotenburgs und Langwedels und des schon von den Schweden wesentlich verkleinerten Amtes und Stadt Bremervörde. Der König von Dänemark, der zunächst nicht berücksichtigt werden sollte, ließ zwar kleinere Streifzüge im Lande Wursten und im Raum Osterstade ausführen, gab aber Kehdingen gegen Zahlung einer Kontributionssumme frei; ferner ließ er von Glückstadt aus die Insel Krautsand besetzen und mit einigen kleineren Geschützen ausstatten und beorderte ein Orlogschiff nach dort, auch blieb die Schwinger Schanze in dänischer Hand; zu

militärischen Auseinandersetzungen kam es hingegen nicht.

Über das einst stadtbremische Bederkesa, welches 1653 an Schweden gekommen war, gab es noch lange Streit zwischen Münster und Celle, denn der Bischof hatte Bederkesa besetzen lassen, während Herzog Georg Wilhelm das ius territoriale für sich beanspruchte.

Der Streit um die bremische Teilung, hauptsächlich von den Unterhändlern der Alliierten auf der sogenannten Bremer Konferenz nach der Eroberung Stades geführt, hielt an. Vor allem Dänemark pochte auf seine Anteile. Auf der Basis des Burgdorfer Rezesses gelang den Welfen am 1. April 1677 im Celler Hauptvertrag eine weitere Einigung, man war gewillt, Ansprüchen auf das Herzogtum Bremen gemeinsam entgegenzutreten und das Herzogtum unter Celler Oberleitung in enger Abstimmung mit Wolfenbüttel gemeinsam zu verwalten.


4. Die Regierungsübernahme im Herzogtum Bremen

Gemäß des Horneburger Vergleichs zwischen Münster und Celle im Hauptquartier Herzog Georg Wilhelms vom 10. August 1676 besetzten die braunschweig-lüneburgischen Truppen nach dem Auszug der Schweden die Stadt Stade. Nur wenige Tage danach setzt Herzog Georg Wilhelm eine Interimsregierung ein. Sie besteht zunächst aus dem Landrat Julius August von Bothmer, dem Buxtehuder Rechtsanwalt Dr. jur. Tobias Reimers, der vorher am Schwedischen Tribunal zu Wismar tätig war, und dem kommissarisch eingesetzten Hofgerichtsassessor Paul Püchler, einem kommissarisch eingesetzten Kammerschreiber und einigen Sekretären. Bald darauf werden Dr. Caspar Matthias Schwarz zum Fiskaladvokaten und Julius Hackeberg zum Regierungsrat berufen. 1677 wird Paul Püchler nach Celle abberufen, und der Advokat Dr. Christoph Schrader zum Regierungsrat ernannt. Als neuer Kammerschreiber wird Sebastian Wittenhöver eingestellt. Der Obrist Christoph Heinrich Wallwitz wird Stadtkommandant zu Stade.

Damit war also von Anfang an ein

funktionsfähiges Regierungskollegium für den braunschweig-lüneburgischen Anteil des Herzogtums Bremen vorhanden; diese Stader Regierung hatte allgemeine Verwaltungskompetenzen, aber bei wichtigen Entscheidungen sollte stets das mit der Aufsicht betraute Regierungskollegium zu Celle, d. h. der Geheime Rat, konsultiert werden. Herzog Rudolf August von Braunschweig-Wolfenbüttel hatte seinen Anteil an der Verwaltung des Herzogtums Bremen an Georg Wilhelm und seine Administration delegiert. Die höheren Verwaltungsbeamten der schwedischen Provinzialregierung hatten schon während der Belagerung Stades, als zeitweilig die Schwingemündung und der Weg nach Hamburg frei war, ihre Familien und ihre Wertsachen nach Hamburg schaffen lassen, denn die Hansestadt stand schon seit längerer Zeit den Schweden nahe und war seit dem 26. November 1674 vertraglich der französisch-schwedischen Allianz beigetreten. Der Rat der Stadt Hamburg hielt ein Bündnis mit der Ostseevormacht Schweden für den sichersten Schutz für die Freiheit des Elbhandelsweges, zumal Bremen-Verden schwedisch war; man rechnete nicht mit dem Schwinden des schwedischen Ruhms.

Nach der Wende von Fehrbellin übte Dänemark Druck auf Hamburg aus. Herzog Georg Wilhelm, der den dänischen Zugriff auf Hamburg fürchtete, bot der Stadt seinen Schutz an, sofern Hamburg die schwedische Allianz verlasse. Angesichts der militärischen Ereignisse mußte die Hansestadt das lüneburgische Angebot akzeptieren. Dadurch war für die schwedische Verwaltungsspitze aus Stade die Möglichkeit einer Exilregierung in Hamburg ausgeschaltet. Lediglich als Privatpersonen konnten die Schweden die Stadt bewohnen.

Beim Volk war die neue Stader Regierung offenbar nicht unbeliebt; zu größeren Missstimmungen ist es jedenfalls in der Bevölkerung nicht gekommen. Einige wenige gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Beleidigung einzelner Regierungsräte und

Respektverweigerung hatten ihre Gründe in strittigen Sachfragen oder waren auf die Streitlust einzelner Personen zurückzuführen.

Während die schwedische Verwaltungsspitze Stade verließ, war die Situation in der Verwaltung der ländlichen Amtsbezirke eine andere. Die im schwedischen Dienst stehenden Beamten und Amtleute versuchten, aus ihrer Situation das Beste zu machen; sie boten der neuen Herrschaft ihre Dienste an. In der Regel wurden sie für einige Zeit akzeptiert, aber nach Einsetzung der Stader Regierung gab es bald in vielen Ämtern neue Anstellungen. Nur etwa ein Drittel der einst schwedischen Amtleute wurde übernommen.

Neben den Amtleuten waren die Pastoren in den Kirchspielen wichtige Funktionsträger. Ihnen oblag nicht nur die Aufsicht über Sitte und Moral, sondern auch über das gesamte Schulwesen; ferner waren die Pastoren in der Regel Personen, die Informationen geben konnten und meist über Jahre hinaus die Verhältnisse in den Kirchspielen kannten. Schließlich waren sie Meinungsmacher und Verkünder der Anordnungen der Regierung und der Amtleute. So wurde im September 1676 ein neues Kirchengebet erlassen, welches nach allen Wochen- oder Sonntagspredigten im Herzogtum Bremen gehalten werden sollte und auch die Fürbitte für die neue Landesherrschaft und den Sieg ihrer Waffen einschloß. Ferner wurden noch im Herbst 1676 alle Pastoren nach Stade zitiert und nach einem befohlenen Formular zur Person, zur Pfarrei, über die Schulmeister, Küster und Organisten befragt und zu einer unsträflichen Amtsführung und zur regelmäßigen Abhaltung des verordneten Kirchengebets ermahnt.

Auch Ernst Kirchhoff, Pastor zu Himmelpforten, hatte das Protokoll über sich ergehen lassen und unterschrieben. Doch schon wenige Monate später berichtete der neu eingesetzte Amtmann Albert Hartmann zu Himmelpforten, daß sich Pastor Kirchhoff weigere, das verordnete Kirchengebet zu

verlesen, da die Andacht dadurch verringert würde. Unter Androhung der Suspension wurde ihm erneut das Verlesen des Kirchengebetes befohlen.

Auch wenn die archivalische Überlieferung für die unter münsterischer Besetzung stehenden Teile des Herzogtums Bremen und für das Herzogtum Verden nicht sonderlich gut ist, so soll doch kurz darauf eingegangen werden.

Der Bischof von Münster ernannte für seinen Besatzungsanteil an Bremen-Verden eine Regierung mit Sitz in Verden. Präsident der münsterischen Regierung war Nikolaus von Zitzwitz, ein aus Pommern geflüchteter und zum katholischen Glauben übergetretener Edelmann. Ihm zur Seite standen der äußerst aktive Oberamtmann Conrad Peper, Vertreter des häufig in diplomatischen Geschäften reisenden Präsidenten und damit der eigentlich führende Kopf, ferner noch die Regierungsräte von Schwan und Moritz von der Lippe. Das Amt Bederkesa hatte Bischof Christoph Bernhard seinem Vetter Franz Wilhelm von Galen zugesprochen, während die Welfen Bederkesa für sich beanspruchten. Weil man in Celle einen offenen Konflikt mit Münster scheute, konnte der Streit nicht beigelegt werden. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass Herzog Georg Wilhelm kurz nach dem Tode des Bischofs Christoph Bernhard von Galen am 19. September 1678 durch Oberst Mellin vier Tage später die Stadt Verden besetzen ließ, um die leidige münsterische Besetzung zu beenden.

Sicherlich war nicht nur die Gelegenheit günstig, sondern die zahlreichen Streitigkeiten trugen wesentlich zur Entscheidung des Herzogs bei; auch waren die zahlreichen Beschwerden der Bürger über die münsterische Herrschaft in Celle nicht auf taube Ohren gestoßen. Es gelang aber Christoph Bernhards Nachfolger, Bischof Ferdinand von Fürstenberg, den Welfen zu einem raschen Abzug zu bewegen.


5. Das Ende der Besetzung der Herzogtümer Bremen und Verden

Wie die Geschichte

immer wieder belegt, fallen einstmals Verbündete bei der Teilung der Beute stets in Streit. Nach der Eroberung Stades war der Streit zwischen den Verbündeten ebenfalls vorprogrammiert, denn seit Beginn der Reichsexekution waren Meinungsverschiedenheiten ständige Begleiter der Sache. Bei den Geheimverhandlungen zwischen Münster und Celle am 10. August 1676 im Hauptquartier Herzog Georg Wilhelms über die Aufteilung der Besatzungszonen in den Herzogtümern blieben Dänemark und Brandenburg vor der Tür und hatten angesichts der Kämpfe in Pommern und der münsterisch-welfischen Front lediglich verbal protestiert und Ansprüche auf Anteile des Herzogtums Bremen angemeldet.

Gewiß hatten sich Münster und Braunschweig-Lüneburg für dauernd in den eroberten Gebieten eingerichtet, aber man war sich doch bewusst, dass das letzte Wort noch nicht in dieser Sache gesprochen war, zumal sich Münster und Celle in dauernden Querelen befanden und sich auf dem Gebiet der Diplomatie belauerten. Ferner war der Waffenlärm in den Spanischen Niederlanden und im Westen des Reiches heftiger geworden, denn Frankreich befand sich in der Offensive; auch die Schweden wehrten sich in Pommern erfolgreich.

Es gelang 1677 Bischof Christoph Bernhard von Galen, zunächst mit Brandenburg ein neues Bündnis gegen Schweden zu erreichen und gegenseitige Unterstützung zu vereinbaren. Dänemark trat dem Bündnis bei, um seine Ansprüche auf den fünften Teil des Herzogtums Bremen aufrechtzuerhalten. Mit dieser deutlichen Frontstellung gegen die Welfen hoffte Münster, seinen Anspruch auf Bremen-Verden zu verstärken, hofften Brandenburg und Dänemark, ihre Gebietsansprüche durchsetzen zu können. Andererseits waren die Welfen nicht bereit, irgendwelche Zugeständnisse zu machen, mussten aber den Durchzug münsterischer und hessen-landgräflicher Hilfstruppen für Dänemark dulden. Unter dem Einfluß einiger Niederlagen gegen

Schweden, das Rügen zurückeroberte, nahm Dänemark 1678 gegen den Verzicht seiner Ansprüche auf Teile des Herzogtums Bremen ein welfisches Hilfsangebot an, doch wegen der überzogenen Hilfsforderungen des Dänenkönigs kam ein Bündnis nicht zustande. Nun drängte der Bischof von Münster, die Frage der bremischen Teilung zurückzustellen, um das nordische Bündnis nicht zu schwächen und eventuell einen taktischen Waffenstillstand eines der nordischen Alliierten zu verhindern.

Die Stader Regierung war sich über die nicht definitiv geregelte Besetzung klar; sie erkannte die politisch ungewisse Situation; mancherlei Regierungs- und Verwaltungstätigkeit wurde mit dem Zusatz - einstweilen - versehen. In einem Postskript an die Celler Regierung formulierten die Stader Räte, dass man "den noch fast ungewissen Zustand iun diesen Landen undt allerhandt besorgende Unruhe sich vorstellet".

Die Erklärung Ludwigs XIV., er werde Schweden zur Restitution aller verlorenen Gebiete verhelfen, selbst dann, wenn dieses aus freiem Entschluß oder gezwungen einen anderslautenden Vergleich mit seinen Feinden schließe, kursierte nicht nur in diplomatischen Kreisen, sondern gelangte im Laufe der Zeit auch an die bremen-verdische Öffentlichkeit. Dem Bischof von Münster, dessen Territorium der französische König direkt bedrohte - der Sonnenkönig hatte seinen militärischen Besuch in Münster öffentlich angesagt - wurde 1678 klar, dass es ohne die Niederwerfung Frankreichs keine Besitzstandswahrung in den Herzogtümern Bremen und Verden geben werde. Das offensive militärische und diplomatische Vorgehen Frankreichs gegen das Reich einte die betroffenen Fürsten, und der Bischof von Münster schlug vor, unter dem Oberbefehl des dänischen Königs Christian V. an der Maas große Truppenkontingente aufzustellen und gleichzeitig den Krieg gegen Schweden zu reduzieren.

Angesichts dieser neuen gegen

Frankreich gerichteten Einheit gelang dem Sonnenkönig 1678 ein geschickter Schachzug. Die Niederlande sollten einen nördlichen Frieden vermitteln und dadurch im Status quo bleiben. Die Verbündeten der Reichsexekution verwarfen eine Vermittlung durch die Niederlande nicht; deshalb brachen die mühsam vertagten Streitigkeiten zwischen den Alliierten wegen der bremischen Teilung erneut aus. Schließlich konnte das erste französische Ziel, die Niederlande von den Verbündeten durch einen Sonderfrieden zu lösen, am 10. August 1678 vertraglich erreicht werden.

Es war nun noch eine Frage der Zeit, wann der Streit um die Aufteilung des Herzogtums Verden zu separaten Friedensschlüssen der Alliierten mit Frankreich und Schweden führen würde. Bei den Friedensverhandlungen zu Nimwegen gelang es der französischen Diplomatie, die Alliierten voneinander zu trennen und durch Separatfriedensverträge Schweden die Herzogtümer Bremen und Verden und den Besitz Pommerns wiederzubeschaffen. Die französischen Drohungen, mit starken Truppen die Alliierten der Reichsexekution in irehn Erblanden zu bekriegen, wehte immer wieder als böser Geist über die Köpfe der Gesandten. Forderungen des Bischofs von Münster und der Welfen bezüglich der Abtretung wenigstens einiger Ämter wurden von den Franzosen und Schweden abgelehnt.

Noch während der Friedensverhandlungen zu Nimwegen reiste der Sohn des französischen Gesnadten zu Stockholm, Graf Rebenac, zu seiner Verwandten, der Herzogin Eleonore, nach Celle. Dabei wurde ihm die Verärgerung Herzog Georg Wilhelms über die militärische und diplomatische Lage der Reichsexekutionverbündeten dargelegt. Der findige Diplomatensohn nutzte diese günstige Gelegenheit der privaten Reise, um mit Herzog Georg Wilhelm am 5. Februar 1679 den Frieden zu Celle zu vereinbaren. In diesem Vertrag verzichtete Herzog Georg Wilhelm auch im Namen der anderen welfischen Linien

auf alle Eroberungen in den Herzogtümern Bremen und Verden. Frankreich und Schweden versprachen die Zahlung von 300.000 Reichstalern Kriegskosten, und Schweden setzte das Amt Thedinghausen für seinen Finanzanteil zum Pfand. Außerdem verzichtete Schweden auf die Vogtei Dörverden zwischen Weser und Aller und auf die von alters her aus dem Fürstentum Lüneburg und den Grafschaften Hoya und Diepholz zu zahlenden Renten und gefälle, die sich jährlich auf ca. 4.000 Reichstaler beliefen. Am Tage des Celler Friedensschlusses kam auch ein Friedensvertrag zwischen Frankreich und dem Kaiser zustande.

Bischof Christoph Bernhard von Galen erlebte das vollständige Misslingen seiner im Zuge der Reichsexekution verfolgten politischen Pläne nicht mehr; er starb am 19. September 1678. Sein Nachfolger, Bischof Ferdinand von Fürstenberg, gab vertraglich am 29. März 1679 die münsterischen Eroberungen in Bremen-Verden zurück. Der Schwedenkönig Karl XI. erklärte sich im Gegenzug bereit, dem Bischof von Münster 100.000 Reichstaler Kriegskosten zu zahlen und für diese Summe das Amt Wildeshausen an Münster zu verpfänden.

Im Juni 1679 mußte auch Brandenburg im Frieden von St. Germain en Laye ganz Vorpommern bis auf einen schmalen Strich am Oderufer an Schweden zurückgeben. Auch Dänemarks Hoffnungen auf Rückgewinnung der im Frieden von Roskilde 1658 verlorenen Gebiete in Südschweden zerschlugen sich. Im Frieden von Fontainbleau zwang Ludwig XIV. im September 1679 Dänemark, auf alle Eroberungen in den Ostseeländern und in den Herzogtümern Bremen und Verden zu verzichten; lediglich Krautsand blieb für 56.000 Reichstaler Kriegskosten in Pfand, bis Schweden die Elbinsel 1702 auslöste.

Die Friedensverhandlungen waren der Beamtenschaft in Bremen-Verden nicht verborgen geblieben. Bereits im Sommer 1679 setzten die Suppliken der unteren Beamtenschicht ein. Die Beamten baten meist um Übernahme

in eine andere Dienststellung in den welfischen Erblanden, um Gnadengelder, um Auszahlung rückständiger Besoldung, und zum Jahreswechsel 1679/80 mehrten sich die Gesuche um Beihilfe zu der bevorstehenden Evakuierung. Auch Regierungsrat Julius Hackeberg ersuchte um Gehaltserhöhung für den geplanten Abzug, da er in der Stadt Stade wegen der Teuerung von seinem Gehalt nichts für Notzeiten sparen konnte.

Während die braunschweig-lüneburgische Regierung bemüht war, für ihre Beamten und Bedienten zu sorgen und - sofern eine weitere Anstellung nicht möglich war - wenigstens die Gehaltsforderungen zu erfüllen, waren die Amtleute und Zoll-, Akzise- und Kontributionseinnehmer ihrerseits bemüht, die restierenden Zahlungen bei der Bevölkerung einzutreiben. Diesen Vorgang versuchte die Landbevölkerung seit dem Frühsommer 1679 zu verzögern und supplizierte verstärkt um Aussetzung der Kontributionen und Remission, in der Hoffnung, bis zum Abzug der Administration Zeit und damit Bargeld zu gewinnen.

Nachdem die Carlsburg von den Dänen am 8./18. Oktober und von den Welfen am 6./16. Dezember geräumt worden war, begann im Januar 1680 schrittweise die Evakuierung der braunschweig-lüneburgischen und münsterischen Administration. Am 14. Januar 1680 wurde Verden, tags darauf Bremervörde von den münsterischen Truppen geräumt. Am 17. Januar verließen die münsterischen und welfischen Truppen die Carlsburg. Bis zum 3. Februar war der Abzug der münsterischen Militär- und Ziviladministration aus dem Herzogtum Verden vollzogen. Am 10. März räumte Braunschweig-Lüneburg die Stadt Stade; die Stader Regierung bezog für einige Monate in Buxtehude Quartier. Als die dritte Rate der Kriegskostenentschädigung bezahlt war, verließen auch die letzten braunschweig-lüneburgischen Beamten und Soldaten am 24. Juli 1680 die Stadt Buxtehude. Die Krone Schweden nahm die Herzogtümer Bremen und Verden wieder

in Besitz.


II. Zur Geschichte des Bestandes

Der hier vorliegende Bestand ist hauptsächlich aus der Registratur der braunschweig-lüneburgischen Interimsregierung zu Stade hervorgegangen, die unter Anweisung der welfischen Herzöge und der cellischen und wolfenbüttelschen Räte den Teil des Herzogtums Bremen verwaltete, den die Herzöge nach der Vertreibung der Schweden gegenüber dänischen und münsterschen Ansprüchen für sich reklamiert hatten.

Als die Welfen 1679/80 das Herzogtum Bremen an die Schwedische Krone zurückgeben mußten, war ursprünglich geplant, die ganze Stader Registratur nach Celle mitzuführen. Schließlich sind aber doch nur bestimmte Teile, die der Archivar Heldberg versandfertig gemacht hatte, nach Celle gelangt, vor allem die Originalreskripte der Herzöge. Der überwiegende Teil der Stader Registratur verblieb am Ort und wurde von dem schwedischen Archivar Joachim Beye übernommen und von ihm und seinen Nachfolgern verwaltet.

Nachdem 1705 die cellische Herzogslinie ausgestorben war, wurde das Herzogtum Lüneburg mit Hannover vereinigt. Schon bald nach der endgültigen Besitznahme der Herzogtümer Bremen und Verden wurde am 27. Juli 1716 die Stader Registratur nach Hannover überführt und dem Sekretär Georg Wilhelm von Ramdohr übergeben, der den Bestand bis 1757 in seiner Dienststelle verwahrte. Dann wurden die Stader Archivalien der Interimsregierung an das Archiv zu Hannover, welches 1723/25 fertiggestellt worden war (heute Hauptstaatsarchiv), abgegeben und als Bestand Des. 130 dem Celler Briefschaftsarchiv, welches um 1723/25 bereits dem Archiv zu Hannover zugeleitet worden war, zugeordnet. Mit dem Celler Briefschaftsarchiv war auch die in Celle erwachsene Überlieferung zur braunschweig-lüneburgischen Besetzung der Herzogtümer Bremen und Verden 1675/6 bis 1680 nach Hannover gelangt, wo sie als Des. 105 geführt wurde. Die höhere Ziffer Des. 130

gegenüber Des. 105 ist auf die recht späte Übergabe an das Archiv zurückzuführen. Der cellische Archivar Bernhard Böhmer hat in den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts offenbar beide Bestände der Besetzungszeit 1675/76 bis 1680 verzeichnet. Sein handschriftliches Repertorium Des. 105 befindet sich noch heute im Staatsarchiv Stade. Böhmers Repertorium Des. 130, welches Heiliger abgeschrieben hatte, wurde von Erich Weise 1951 erneut handschriftlich abgeschrieben und erweitert; nur wenige Seiten sind maschinenschriftlich.

Mit der Einrichtung des Stader Staatsarchivs 1959 kamen bis 1964 auch die beiden Bestände Des. 105 (Celler Akten) von Hannover nach Stade und wurden dort in Anlehnung an die Archivtektonik des Hauptstaatsarchivs Hannover als Rep. 5 und Rep. 30 in die Bestände eingegliedert. Dort wurde 1987 das alte Repertorium Böhmers für Des 105 bzw. Rep. 5 überarbeitet und neu gestaltet.

Bei seiner Findbuchabschrift unterließ es Erich Weise, den Bestand Rep. 30 völlig zu bereinigen. So wurden mit der vorliegenden Neuverzeichnung ca. 80 Aktenfaszikel entsprechend ihrer Provenienz und ihrer Laufzeit anderen Stader Archivbeständen, vor allem den Obergerichten Stade und Verden (Rep. 71), dem Schwedenarchiv (Rep. 5 a), den Ämtern (Rep. 74) und dem Bestand Geheime Räte zu Hannover betr. Bremen-Verden (Rep. 31) zugeteilt; auch Fehl- und Leernummern wurden ausgesondert; eine Konkordanz gibt wenige Seiten weiter unten darüber Auskunft. Ferner wurde dem Findbuch ein Orts- und Personenindex und ein Index wichtiger Sachbegriffe beigegeben. Anders als bei dem kleinen Bestand Rep. 5 wurden hier die Bestell-Signaturen nicht verändert; lediglich die gewichtigen Konvolute, die in aller Regel mehrere Dutzend Faszikel in oft nicht numerischer Folge enthielten, wurden zugunsten der geordneten Reihenfolge aufgelöst; damit hat nun jedes Aktenfaszikel seine eigene Bestell-Nummer,

womit das Auffinden im Magazin und das Zitieren wesentlich erleichtert wird und auf eine Nummernkonkordanz verzichtet werden kann.

Bedingt durch die mehrfache Aktenbewegung von Stade nach Celle und Hannover haben sich beide Registraturen im vor-archivischen Stadium teilweise vermischt. So befinden sich bei der Stader Regierung (Rep. 30) erwachsene Akten, die als Anlagen zu den Berichten der Stader Regierung in die Celler Registratur (Rep. 5) gelangt sind; hierbei handelt es sich primär um Amtsregister und ältere Vorgänge aus dem Bereich der Rechtsprechung. Andererseits befinden sich z.B. die bereits erwähnten herzoglichen Reskripte in der Celler Überlieferung (Rep. 5), während bei der Stader Regierung (Rep. 30) die Konzepte der Reskripte überliefert sind. Diese vorarchivische Vermischung konnte bzw. durfte um der Übersicht willen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Zusammenlegung beider Bestände wurde zwar erwogen, doch dann aus methodischen Gründen verworfen, zumal beide Bestände schon zitiert worden sind. So muß der jeweils andere Bestand bei Benutzung des einen herangezogen werden.

Nach der Besetzung des Herzogtums Bremen 1675/76 durch braunschweig-lüneburgische Truppen lag der neuen Herrschaft viel daran, nicht nur rasch eine Regierung in Stade einzusetzen, sondern aus dem schwedischen Archiv die nötigen Unterlagen zu Organisationsbildung des gesamten Verwaltungsapparates gerade mit Blick auf die Hoheitsrechte und die Einkünfte zu erhalten. Nichts lag deshalb näher, als einen Archivar einzusetzen. Am 7. September 1676 wurde der Sekretär Jakob Heldberg zum neuen Archivar ernannt (Rep. 5 Nr. 1; Rep. 30 Tit. 57 Nr. 1, 15, 74). Er trat somit die Amtsnachfolge des am 2. Mai 1676 verstorbenen hauptamtlichen Archivars Hinrich Dancker an. Im Gegensatz zu Dancker war Heldberg nur nebenamtlich für das Archiv zuständig; hauptamtlich war er Sekretär mit einem

Jahresgehalt von 300 Rtlr., für die Archivtätigkeit wurden ihm 50 Rtlr. vergönnt. Dieser finanzielle Aspekt spiegelt die tatsächlichen Verhältnisse ungenau wider, denn Heldberg verbrachte sicher den größeren Teil seiner Arbeitszeit für die Angelegenheiten des Archivs, wie zahlreiche Extrakte und Designationen zur Sicherung von Ansprüchen der cellischen Verbündeten aufweisen. Gerade die fürstbischöflich-münstersche Verwaltung legte nämlich ebenfalls Wert auf die Feststellung ihrer Hoheitsansprüche und Ermittlung ihrer Einkünfte. Heldbergs Gehilfen im Archiv waren bis 1678 Kopist Amanuensis Pichelsberg, dann ab April 1678 Ernst Gohl, der aber schon im September 1678 eine Stelle bei der Bremischen Ritterschaft zu Stade annahm. In diese Zeit fällt auch das Gesuch Heldbergs, ihn doch von den Sekretärspflichten zu entbinden, damit er sich besser dem in Unordnung befindlichen Archiv widmen könne (Rep. 5 Nr. 27). Es wird ihn sicherlich sehr verdrossen haben, daß nach dem Weggang von Ernst Gohl, dessen Gehalt für den aus Horneburg stammenden Kanzlisten Dietrich Küster verwandt wurde, der aber offensichtlich nicht ins Archiv kam. Kurzfristig wurde ihm der Kanzlist Knust, von Celle nach Stade abgeordnet, als Gehilfe zugeteilt, bis ihm ab Dezember 1679 Justus Friedrich Doltze als Registrator zur Seite stand. Bereits im Februar 1679 war Heldberg wunschgemäß von den Sekretärspflichten entbunden worden, denn das Ende der braunschweig-lüneburgischen Herrschaft zeichnete sich ab.

Im Zuge der Rückführung der braunschweig-lüneburgischen Verwaltung verließ Jakob Heldberg zu Beginn des Jahres 1680 Stade. Schon vorher hatte die schwedische Administration in Erwartung der Restitution der beiden Herzogtümer Bremen und Verden im September 1679 Joachim Beye zu seinem Nachfolger designiert. Von den in Stade vorgefundenen älteren Archivalien, welche die Schweden bereits sortiert hatten,

mußte der cellische Archivar Heldberg im Auftrag der Stader Regierung Akten abgeben, die die fürstbischöflich-münstersche Administration zu Verden für ihren Verwaltungsteil in den Herzogtümern Bremen und Verden angefordert hatte. Nach dem Abzug der münsterschen Truppen wurden diese Akten nach Stade zurückgebracht, wobei auch Akten der münsterschen Verwaltung zu Verden in die Stader Registratur gelangten; diese Akten sind heute dem Bestand Rep. 5 a (Schwedisches Archiv) als Anhang beigelegt worden (Fach 485 bis 491). Dieser Teil des Bestandes Rep. 5 a sollte bei entsprechenden Studien hinzugezogen werden. Die bei Weise, Beständeübersicht S. 240, aufgeführte Akte des Staatsarchivs Münster, Bestand Fürstentum Münster, Landesarchiv 525 Ecclesiastica Nr. 16, liegt hier in Stade in Ablichtung vor (Bestell-Sig.: MS-K 468). Dem gleichfalls abgelichteten alten Behördenrepertorium ist zu entnehmen, welche Verdener Akten aus dieser Zeit schon vorhanden waren, jedoch vor Einrichtung des Staatsarchivs von Münster kassiert wurden.

Zur umfassenden thematischen Bearbeitung der Jahre 1675 bis 1680 empfiehlt sich, nicht nur wegen der Verdener Überlieferung das Heranziehen des Schwedischen Archivs Rep. 5 a, in welches die Schweden nach Wiederinbesitznahme der Herzogtümer zahlreiche Akten braunschweig-lüneburgischer Provenienz eingeordnet haben. Ferner enthält der Bestand Rep. 5g (Acta archivalia) Fach 8 Nr. 27 Fasz. 5 eine Aufstellung donierter Güter im Fürstentum Celle und während der Okkupation der Herzogtümer 1675-1679.

Folgende Akten des Bestandes Rep. 30 sind aus archivtektonischen Gründen anderen Stader Archivbeständen zugeordnet worden:

Tit. 2 Nr. 2 jetzt Rep. 31 Tit. 2 Nr. 1
Tit. 2 Nr. 3 " Rep. 31 Tit. 2 Nr. 1a
Tit. 3 Nr. 11 " Rep. 31 Tit. 8a Nr. 4a
Tit. 4 Nr. 68b " Rep. 5a F. 397 Nr. 14a
Tit. 5 Nr. 1 " Rep. 5b F. 181a Nr. 11a
Tit. 5 Nr. 2 "

Rep. 5a F. 392 Nr. 19a
Tit. 6 Nr. 3 " Rep. 71 Stade Nr. 2127
Tit. 6 Nr. 4 " Rep. 71 Stade Nr. 2130
Tit. 6 Nr. 5 " Rep. 71 Stade Nr. 2131
Tit. 6 Nr. 6 " Rep. 71 Stade Nr. 2132
Tit. 6 Nr. 7 " Rep. 71 Stade Nr. 2133
Tit. 7 Nr. 1 " Rep. 71 Stade Nr. 2134
Tit. 7 Nr. 2 " Rep. 71 Stade Nr. 2235
Tit. 7 Nr. 3 " Rep. 71 Verden Nr. 8
Tit. 8a Nr. 1 " Rep. 5a F. 373 Nr. 17a
Tit. 8b Nr. 1 " Rep. 71 Stade Nr. 4a
Tit. 8b Nr. 2 " Rep. 74 Bremervörde F. 60 Nr. 5a
Tit. 6b Nr. 3 " Rep. 71 Stade Nr. 4b
Tit. 8c Nr. 1 " Rep. 5a F. 440 Nr. 36a
Tit. 8c Nr. 117 " Rep. 71 Stade Nr. 2136
Tit. 8c Nr. 118 " Rep. 74 Neuhaus Nr. 111
Tit. 8d Nr. 1 " Rep. 71 Verden Nr. 9
Tit. 17 Nr. 1 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4a
Tit. 17 Nr. 2 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4b
Tit. 17 Nr. 3 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4c
Tit. 17 Nr. 4 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4d
Tit. 17 Nr. 5 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4e
Tit. 17 Nr. 6 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4f
Tit. 17 Nr. 7 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4g
Tit. 17 Nr. 8 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4h
Tit. 17 Nr. 9 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4i
Tit. 17 Nr. 10 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4k
Tit. 17 Nr. 11 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4l
Tit. 17 Nr. 53 " Rep. 5a F. 336 Nr. 4m
Tit. 18 Nr. 1-2b " Rep. 5a F. 369 Nr. 1
Tit. 18 Nr. 3 " Rep. 5a F. 371 Nr. 94
Tit. 18 Nr. 124 " Rep. 31 Tit. 1 Nr. 10a
Tit. 19b Nr. 1 " Rep. 71 Stade Nr. 2128
Tit. 19b Nr. 2 " Rep. 71 Verden Nr. 7
Tit. 19 Nr. 3 " Rep. 71 Stade Nr. 2129
Tit. 24 Nr. 5 " Rep. 71 Stade Nr. 2137
Tit. 24 Nr. 6 " Rep. 71 Verden Nr. 10
Tit. 25 Nr. 20 " Rep. 71 Stade Nr. 2138
Tit. 28 Nr. 1a " Rep. 74 Freiburg Nr. 684a
Tit. 28 Nr. 68a " Rep. 74 " Nr. 909
Tit. 28 Nr. 68b " Rep. 74 " Nr. 910
Tit. 28 Nr. 69 " Rep. 74 " Nr. 911
Tit. 28 Nr. 70 " Rep. 74 " Nr. 912
Tit. 28 Nr. 71 " Rep. 74 " Nr. 913
Tit. 28

Nr. 72 " Rep. 74 " Nr. 914
Tit. 28 Nr. 73 " Rep. 74 " Nr. 915
Tit. 28 Nr. 74 " Rep. 74 " Nr. 916
Tit. 28 Nr. 74b " Rep. 74 " Nr. 917
Tit. 28 Nr. 75 " Rep. 74 " Nr. 918
Tit. 28 Nr. 76 " Rep. 74 " Nr. 919
Tit. 31 Nr. 1a " Rep. 5b Fa. 158 Nr. 6a
Tit. 31 Nr. 2 " Rep. 5b Fa. 159 Nr. 42a
Tit. 31 Nr. 7 " Rep. 5a Fa. 471 Nr. 63b
Tit. 38 Nr. 1 " Rep. 31 Tit. 47 Nr. 1
Tit. 38 Nr. 1a " Rep. 71 Verden Nr. 11
Tit. 38 Nr. 2b " Rep. 71 Verden Nr. 12
Tit. 38 Nr. 3 " Rep. 71 Verden Nr. 13
Tit. 45 Nr. 2 " Rep. 5a F. 268 Nr. 41a
Tit. 48 Nr. 1 " Rep. 5a F. 171 Nr. 13a
Tit. 48 Nr. 2 " Rep. 5a F. 171 Nr. 21a
Tit. 48 Nr. 3 " Rep. 5a F. 171 Nr. 32a
Tit. 48 Nr. 11 " Rep. 5a F. 173 Nr. 77a
Tit. 49 Nr. 1 " Rep. 5a F. 178 Nr. 2a
Tit. 51 Nr. 245 " Rep. 31 Tit. 14 Nr. 2a
Tit. 52 Nr. 58 " Rep. 31 Tit. 14 Nr. 2
Tit. 58 Nr. 29 " Rep. 31 Tit. 10a Nr. 12a
Tit. 64 Nr. 1 " Rep. 5b F. 54 Nr. 41a
Tit. 64 Nr. 2 " Rep. 5a F. 301 Nr. 87a
Tit. 64a Nr. 1 " Rep. 5a F. 316 Nr. 6a
Tit. 65 Nr. 1 " Rep. 31 Tit. 17 Nr. 1
Tit. 65 Nr. 2 " Rep. 5a F. 286 Nr. 1
Tit. 65 Nr. 3 " Rep. 5a F. 292 Nr. 48a
Tit. 65 Nr. 1-3 " Rep. 5a F. 346 Nr. 47a

Der Vollständigkeit halber seien die anderen Archive, deren Bestände zu Forschungszwecken für die braunschweig-lüneburgische Besetzung heranzuziehen sind, im folgenden genannt:

Reichsarchiv Stockholm: Bremensia
u.a. schwedische Regierung im Ausweichquartier Hamburg
als Film im StA Stade vorhanden (MF 16/ Rep. 5 S)
Findbuch: FA 9/5

Reichsarchiv Kopenhagen: Tyske Kancelli, Bremen und Verden;
Regeringskancelliet i Glückstadt
als Film in StA Stade vorhanden (MF 33 Rolle 9)
Findbuch: FA 5/1

Staatsarchiv Bremen, Best. 2 - X.11. - 21; Verhältnis Bremens zu Schweden als Inhaber des Herzogtums Bremen, darin auch die

Okkupationszeit 1675/76-1680
als Film im StA Stade vorhanden (MF 63)
Findbuch: FA 20/3 (Bl. 4996)

Nieders. Hauptstaatsarchiv Hannover:
Celle Br. 13: Kriegssachen
nicht als Film im StA Stade vorhanden
Findbuch: FA 2,2

Celle Br. 16: Kriegssachen 1499 - 1723
nicht als Film im StA Stade vorhanden
Findbuch: FA 2,1

Celle Br. 24: Äußere Angelegenheiten
nicht als Film im StA Stade vorhanden
Findbuch: FA 2,1

Celle Br. 31: Akten zur Geschichte der Herzöge Johann
Friedrich und Ernst August (1636) 1662-1698
nicht als Film im StA Stade vorhanden
Findbuch: FA 2,1

Nieders. Staatsarchiv Osnabrück:
Rep. 100 (vor allem) Abschnitt 231; nicht als Film und
kein Findbuch im StA Stade vorhanden

Nieders. Staatsarchiv Wolfenbüttel:
Best. 1 Alt Gr. 21 Nr. 1-110: Okkupation der Herzogtümer Bremen und Verden
als Film im StA Stade vorhanden (MF 40)
Findbuch: FA 14/1

Best. 4 Alt Kammer Nr. 2036 - 2145: Abtretung des Amts Thedinghausen

Best. 8 Alt Thed: Braunschweigisches Amt Thedinghausen
nicht als Film im StA Stade
Findbuch: FA 14/2

Staatsarchiv Münster:
Fürstentum Münster, Landesarchiv
neben den Aktenkassationen, denen die münstersche Regierungsregistratur zu Verden zum Opfer fiel, nennt Wilhelm Kohl in seiner Publikation "Akten und Urkunden zur Außenpolitik Christoph Bernhards von Galen (1674 - 1678) Bd. 3, Münster 1986 (Veröffentlichungen der Hist. Komm. Für Westfalen XLII)" Bestände, in welchen einige Akten relevant sein dürften.

Ritterschaftsarchiv zu Stade:
Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden zu Stade, einige Akten zur Okkupation; Findbuch FA 3,3

Ritterschaft des Herzogtums Bremen
einige Akten zur Okkupation; Findbuch FA 3,2

Abschließend sei den Damen Sigrid Mehlis und Karin Schmeelk für das Schreiben dieses Findbuches herzlich gedankt.


Stade, im Juni 1991

Matthias Nistahl



Die mit einer Revision und Neuverpackung des Bestandes verbundene Umstellung der Signaturen von der alten Titel/Nummer-Kombination auf eine Numerus-Currens-Zählung nahm im Sommer 2006 unter Anleitung des Unterzeichners die Archivangestellte Christiane Friesen vor. Durch die inzwischen erfolgte Bearbeitung der Altbestände Rep. 71 Stade (Justizkanzlei, Hofgericht und Obergericht Stade 1650-1879) und Rep. 71 Verden (Obergericht Verden 1852-1879) sind die angegebenen Signaturen der zu diesen Beständen gegebenen Akten aus dem Altbestand Rep. 30 hinfällig. Die Akten sind jetzt in dem neuen Bestand Rep. 70: Justizkanzlei und Hofgericht zu Stade 1650-1832/52 zu suchen.

Das von Matthias Nistal bearbeitete gedruckte Repertorium zum Bestand ist damit teilweise überholt. Durch die Konkordanz der Signaturen kann das gedruckte Findbuch aber weiterhin benutzt werden, um gesuchte Akten zu ermitteln; dann allerdings sind anhand des neuen EDV-Findbuchs die aktuellen Signaturen der fraglichen Archivalien festzustellen. Der Bestand umfaßt in seiner jetzigen Gestalt 3.448 Nummern (= 14,0 lfdm.) aus der Zeit von 1654 bis 1682. Abschriftlich reicht die Überlieferung bis zum Jahr 1561 zurück.

Stade, im August 2006 Dr. Christian Hoffmann

III. Literaturhinweise

Jürgen BOHMBACH, die Kopfsteuerbeschreibung von 1677 im Herzogtum Bremen (in: Nds. Jb. f. Landesgeschichte 48, 1976, S. 201 - 247)

Ders., (Bearb.), Die Bedeutung Norddeutschlands für die Großmacht Schweden im 17. Jahrhundert. Kolloquium schwedischer und deutscher Historiker in Stade am 26.06.1984 (Stade 1986; Veröffentl. aus dem Stadtarchiv Stade 3)

Ders., Die Herzogtümer Bremen und Verden und die Kriege Schwedens (in: Zwischen London und Byzanz, Göttingen 1989; Veröff. der Nieders. Archivverwaltung, Beiheft 23, S. 153 - 171)

Ders., Im Spannungsfeld der europäischen

Mächte. Die schwedische Herrschaft in den Herzogtümern Bremen und Verden 1645-1712 (in: Stader Jb. 70, 1980, S. 81-96)

Ders., Die schwedische Herrschaft in Stade und die Herzogtümer Bremen und Verden (in: Der Dreißigjährige Krieg und die Folgezeit 1618 - 1712; Stade 1984; bearb. von Gerd Mettjes, J. Bohmbach u. a.)

Fritz DANNER, Beiträge zur Geschichte der Stader Garnison (Stade 1987; Veröff. aus dem Stadtarchiv Stade Bd. 6)

Beate-Christine FIEDLER, Die Verwaltung der Herzogtümer Bremen und Verden in der Schwedenzeit 1652-1712. Organisation und Wesen der Verwaltung (Stade 1987; Einzelschriften d. Stader Geschichts- und Heimatvereins 29)

Dies., Die militärische Bedeutung der Herzogtümer Bremen und Verden in der Schwedenzeit 1645 - 1712 (in: Sicherheit und Bedrohung - Schutz und Enge. Gesellschaftliche Entwicklung von Festungsstädten, Beispiel Stade, hrsg. von Volker Schmidtchen; Wesel 1897; S. 75 - 96)

W. H. JOBELMANN, Die Reichsexecution gegen Carl XI. von Schweden in den Herzogthümern Bremen und Verden 1675-1680 (in: Archiv des Vereins für Wilhelm Heinrich Jobelmann, Die Reichsexecution gegen Carl XI. von Schweden in die Herzogthümer Bremen und Verden 1675-80. Nach zwei alten Handschriften, in: Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade 5 (1875), S. 380-396.
Max Bär, Geschichte des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover (= Mittheilungen der K. Preussischen Archivverwaltung, 3), Leipzig 1900, S. 45 f.
Matthias Nistahl, Die Reichsexekution gegen Schweden in Bremen und Verden, in: Heinz-Joachim Schulze (Hrsg.), Landschaft und regionale Identität. Beiträge zur Geschichte der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln (= Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden, 3). Stade 1989, S. 97-123.
Matthias Nistahl (Bearb.),

Findbuch zum Bestand 30: Stader Akten der braunschweig-lüneburgischen Besetzung (1675-1680) (Inventare und kleinere Schriften des Staatsarchivs in Stade, 3), Stade

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet