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NLA AU Rep. 251

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Nds. Landesamt für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens

Laufzeit

1942-1974

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Die Verwaltung des Vermögens der Juden und der Gegner des Nationalsozialismus, die zwischen 1933 und 1945 enteignet worden waren, oblag seit Dezember 1947 dem Landesamt für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens in Hannove. Die vorliegenden Akten dokumentieren u.a. den gesamten Besitz der ostfriesischen Juden vor ihrer Enteignung und sein Schicksal danach.

Bestandsgeschichte

Die britische Militärregierung verwaltete das Vermögen der NSDAP und der ihr angegliederten Organisationen sowie von Körperschaften, Organisationen und Privatpersonen, auf die ein Wiedergutmachungsanspruch gestellt wurde. Zuständig war eine besondere Abteilung ("Branch") der Militärregierung, die "Property Control Branch" mit Hauptsitz in Hannover und Unterabteilungen in den Bezirken. Wie die Militärregierung insgesamt auf die Mitarbeit deutscher Dienststellen angewiesen war, bediente sich auch die "Property Control Branch" deutscher Mitarbeiter. So konnten kurz nach der Bildung des Landes Niedersachsen auf Anordnung der Militärregierung gewisse Aufgaben der "Property Control Branch" ohne Bruch an deutsche Dienststellen übertragen werden. Wie aus einem Schreiben des Niedersächsischen Ministers der Finanzen vom 22.12.1947 an Dr. Knott, den Leiter des Landesamtes in Hannover, hervorgeht, hatte zu diesem Zeitpunkt (Ende 1947) die Übergabe der Geschäfte an die bisherigen deutschen Mitarbeiter (Referenten) bereits stattgefunden (Rep. 251, Nr. 64). Der Leiter des Landesamtes teilte in zwei Schreiben vom 1.12. und 19.12.1947 an die Leiter der Bezirksämter die Daten der Übertragungen mit: Bezirksämter Lüneburg und Stade 2.12.1947, Hildesheim 3.12.1947, Aurich und Oldenburg 5.12.1947 sowie Braunschweig 30.12.1947 (Rep. 251, Nr. 218). Der Finanzminister erklärte seinerseits am 22.12.1947, dass die Organisation des Landesamtes und der Bezirksämter durch Organisationserlass geregelt würde, sobald das Niedersächsische Staatsministerium über die Errichtung dieses Amtes einen Beschluss gefasst habe (Rep. 251, Nr. 64). Bereits am 1.11.1947 war der Leiter des Bezirksamtes Aurich, Herr Hinrich, neu eingestellt worden (Rep. 251, Nr. 64: Schreiben vom 8.11.1947). Es scheint, als folgte die formelle Errichtung der deutschen Dienststelle Anfang 1948 der faktischen Übernahme der Funktionen

Ende 1947.

Wie erwähnt, unterstand das Landesamt (LA) dem Finanzminister. Dem LA in Hannover unterstanden in den Regierungsbezirken die Bezirksämter, die wiederum Außenstellen, z.B. in Emden und Wittmund, besaßen. Diesen Ämtern waren Treuhänderbüros zugeordnet, die die tatsächliche Beaufsichtigung der sichergestellten Objekte vornahmen. Rückerstattungsansprüche wurden von drei Instanzen bearbeitet: vom "Zentralamt für Vermögensverwaltung" in Bad Nenndorf, vom "Landesamt für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens" und von den Wiedergutmachungsbehörden, u.a. dem "Allgemeinen Organisationsausschuss" (AOA) in Celle und den Wiedergutmachungsämtern bei den Landgerichten.

Die Funktion des Landesamtes ist anzusetzen zwischen der Antragannahmestelle und den Entscheidungsorganen. Beim Zentralamt in Bad Nenndorf wurde der Anspruch auf Rückerstattung erhoben. Dieses Amt schickte ein Sicherstellungsersuchen an das LA. Danach konnte das LA das Sicherstellungsverfahren einleiten (Rep. 251, Nr. 1574). Die unterschiedlichen Aufgaben von LA und Wiedergutmachungsbehörden lassen sich mit einem Vergleich aus der Zivilprozessordnung gut verdeutlichen, die die "einstweilige Verfügung" kennt und das Entscheidungsverfahren im Hauptprozess. Das LA mit seinen Unterabteilungen regelte den einstweiligen Zustand des Objektes, d.h. es stellte sicher und betrieb eine den Zustand des Objekts erhaltende Verwaltung. Die Wiedergutmachungsbehörden trafen die Entscheidung, die den Besitzanspruch regelt (Rep. 251, Nr. 222: Merkblatt Nr. 37).

Am 31. März 1955 wurde das Landesamt aufgelöst (Rep. 251, Nr. 235). Seine Aufgaben wurden seitdem vom "Amt für gesperrte Vermögen", einer Abteilung beim Regierungspräsidenten, wahrgenommen.

Aurich, im Dezember 1992

gez. Klaus Adam

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Regierungsbezirk Aurich

Zeit von

1937

Zeit bis

1972

Objekt_ID

5022016

Ebenen_ID

10

Geo_ID

10-5022016

Link

Regierungsbezirk Aurich

Georeferenzierung

Bezeichnung

Regierungsbezirk Aurich Teil Spiekeroog

Zeit von

1937

Zeit bis

1977

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5022023

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10

Geo_ID

10-5022023

Link

Regierungsbezirk Aurich Teil Spiekeroog

Georeferenzierung

Bezeichnung

Regierungsbezirk Aurich

Zeit von

1972

Zeit bis

1977

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15

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810

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810-15

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Regierungsbezirk Aurich

Georeferenzierung

Bezeichnung

Regierungsbezirk Aurich Teil Norderney

Zeit von

1937

Zeit bis

1977

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10-5022026

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Regierungsbezirk Aurich Teil Norderney

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Regierungsbezirk Aurich Teil Langeoog

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1937

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1977

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Regierungsbezirk Aurich Teil Langeoog

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Bezeichnung

Regierungsbezirk Aurich Teil Juist

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1937

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1977

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Regierungsbezirk Aurich Teil Juist

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Bezeichnung

Regierungsbezirk Aurich Teil Borkum

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1937

Zeit bis

1977

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10-5022029

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Regierungsbezirk Aurich Teil Borkum

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Bezeichnung

Regierungsbezirk Aurich Teil Baltrum

Zeit von

1937

Zeit bis

1977

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5022025

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10

Geo_ID

10-5022025

Link

Regierungsbezirk Aurich Teil Baltrum