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NLA ST Rep. 174a Blumenthal

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kreisauschuss Blumenthal

Laufzeit

1847-1937

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Kreisverwaltungsberichte, Gemeindesachen, Nebenanlageverbände, Sparkassensachen, Fürsorgeangelegenheiten, Gesundheitssachen und Lehranstalten
Findmittel: EDV-Findbuch 2001
Umfang: 1 lfdm

Bestandsgeschichte

Der Landkreis Blumenthal entstand zum 1. Oktober 1885 im wesentlichen durch Umbildung des alten Amtes Blumenthal. Das königliche Amt Blumenthal war im Jahr 1852 um die Patrimonialgerichte Meyenburg und Schwanewede sowie 1859 um das aufgelöste Amt Lesum erweitert worden. Nach der Annektion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahr 1866 blieb die hannoversche Ämterorganisation zunächst bestehen; jedoch wurden 1867 verschiedene Ämter zu sogenannten Steuerkreisen zusammengelegt. So bildete Blumenthal gemeinsam mit den Ämtern Osterholz und Lilienthal den Steuerkreis Osterholz. Im Jahr 1885 wurde der neue Landkreis Blumenthal um zwei Landgemeinden des aufgehobenen Amtes Hagen erweitert. Der so entstandene Landkreis umfaßte 39 Landgemeinden mit einer Gesamtfläche von 175 Quadratkilometern. Kreissitz war das Dorf Blumenthal. Zum 1. Oktober 1932 wurde der Landkreis Blumenthal aufgelöst und dem Landkreis Osterholz zugeschlagen.

Die im Jahr 1885 eingeführte Kreisordnung sah nicht nur den Landrat als königlichen Beamten, sondern auch den Kreisausschuß als Organ der kommunalen Verwaltung vor. Der Kreisausschuß hatte die Angelegenheiten des Kreises zu verwalten und war gleichzeitig zur Wahrnehmung der Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung bestellt. In Geschäften der Selbstverwaltung war er gleichzeitig ausführendes Organ. Ihm oblag es aber nicht nur, die Beschlüsse des Kreistages auszuführen, sondern er sollte diesem auch seinerseits Vorschläge unterbreiten. Der Kreisausschuß zählte neben dem den Vorsitz führenden Landrat sechs weitere Mitglieder. Der Landrat beaufsichtigte den Geschäftsgang, wobei er auch die Bearbeitung besonderer Angelegenheiten einem Mitglied des Kreisausschusses übertragen konnte. Die dienstliche Aufsicht übte der Regierungspräsident in Stade aus.

Als Organ der allgemeinen Landesverwaltung wurde der Kreisausschuß auch als Beschlußbehörde und

als Verwaltungsgericht erster Instanz tätig. Im Beschlußverfahren wurden wichtige Verwaltungsentscheidungen kollegial unter verantwortlicher Hinzuziehung der Kreisbevölkerung gefällt, z. B. Unterhaltung öffentlicher Volksschulen, im Gewerbewesen, bei Veränderung kommunaler Bezirke, bei Bestätigung von Ortsstatuten, Genehmigungen von Gemeindebeschlüssen u. a. m.; gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses konnte innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim Bezirksausschuß eingereicht werden. Im Verwaltungsstreitverfahren herrschte Parteienbetrieb, d.h. alle Streitparteien hatten ein Recht auf Gehör und Gestaltung des Prozeßstoffes. Die Streitfälle wurden nach Lage der Akten durch Bescheid entschieden oder nach Antrag auf mündliche Verhandlung in öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses, der nach freier, auf Unterlagen und Beweis gestützter Überzeugung entschied. Der Kreisausschuß konnte auch als Disziplinargericht im Verfahren gegen Beamte des Kreises sowie gegen Bürgermeister und Gemeindevorsteher tätig werden.

Außer in Selbstverwaltungsangelegenheiten wurde der Kreisausschuß in gesetzlich vorgeschriebenen Angelegenheiten zuständig, welche sich auf ortspolizeiliche Verfügungen und Zwangsmittel, Angelegenheiten der Landgemeinden und Gutsbezirke, der Amtsverbände, der Armen-, Schul- und Einquartierungssachen, auf sanitäts- und veterinärpolizeiliche Einrichtungen, Feld-, Jagd- und Forstpolizei, Waldschutz, Bauwesen, Ansiedlungs- und Umlegungsachen, Personenstandwesen, Enteignungsverfahren, Sparkassenangelegenheiten, Geschworenenlistenaufstellung und auf den Bereich des Polizeiverordnungsrechts erstrecken.

Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurden die Kreistage nicht ausdrücklich aufgehoben, ihre Zuständigkeit wurde aber am 7. Juli 1933 auf die Kreisausschüsse übertragen. Die Beschlußsachen wurden dem Kreisausschuß genommen und fielen fortan in die

Zuständigkeit des Landrats. Der Kreisausschuß hatte nunmehr lediglich beratende Funktion; ein Anhörungsrecht war ihm eingeräumt worden. Als beratendes Gremium blieb der Kreisausschuß neben dem Landrat noch sechs Jahre bestehen, bis am 26. September 1939 auch die noch verbliebenen Zuständigkeiten des Kreisausschusses dem Landrat übertragen wurde.

Die Neuordnung der Kommunalverwaltung nach 1945 berücksichtigte den Kreisausschuß zunächst nicht. Erst mit der Niedersächsischen Landkreisordnung von 1958 wurde der Kreisausschuß, allerdings in veränderter Form, wieder eingerichtet. Er erreichte aber nicht mehr den Stellenwert, den er vor 1933 hatte, sondern er ging in die allgemeine Landkreisverwaltung ein.

Der hier vorliegende geringe Rest der Registratur des Kreisausschusses Blumenthal gelangte als Abgabe des Landkreises Osterholz im Jahr 1947 mit einem Teil der Überlieferung des Amtes Osterholz sowie der Akten der Landratsämter Blumenthal und Osterholz in die Reponierte Registratur des Regierungspräsidenten in Stade, wo die niedersächsische Archivverwaltung eine Archivberatungsstelle eingerichtet hatte. Im September 1964 stellten die wenigen Akten des Kreisausschusses Blumenthal (ca. 0,5 lfdm) den bis dahin einzigen Bestand eines Kreisausschusses im 1959 neuerrichteten Staatsarchiv Stade dar.

Die Akten wurden vermutlich 1985 zunächst auf Karteikarten erfaßt, und dann im Lauf der 1990er Jahre mit dem EDV-Verzeichnungsprogramm AIDA erfaßt. Dabei wurden mehrere provenienzmäßig aus dem Bestand Rep. 174a Osterholz asgesonderte Akten hierher überführt (etwa Rep. 174a Blumenthal Nr. 80 und Nr. 81).

Im August 2001 wurde die EDV-Eingabe überprüft und korrigiert; außerdem wurde das Findbuch mit einem Vorwort versehen. Eine von der Kreisverwaltung nach 1885 übernommene Akte aus den Jahren 1841 bis 1846 (ehemals Rep. 174a Blumenthal Nr. 73) wurde - da sie nicht von der

Kreisverwaltung weitergeführt worden ist - dem Bestand Rep. 74 Blumenthal hinzugefügt (Nr. 4732). Die so entstandene Lücke im Numerus-currens-System des Bestandes Rep. 174a Blumenthal wurde durch die Aufhebung der Untergliederung von Nr. 10 in I und II geschlossen. In seiner jetzigen Gestalt umfaßt der Bestand 82 Akten (= 1 lfdm) aus den Jahren 1847 bis 1937. Die Klassifikation bezieht sich nicht auf ein Aktenverzeichnis, sondern wurde unter sachthematischen Aspekten ausgewählt. Die Akten des Bestandes sind entsprechend der jeweils angegebenen Bestellsignatur zu zitieren.


Literaturhinweise:

Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe A: Preußen, Bd. 10: Hannover, bearbeitet von Iselin Gundermann und Walther Hubatsch, Marburg 1981.

Georg-Christoph von Unruh, 75 Jahre Hannoversch-niedersächsische Landkreise, Hannover 1960.


Stade, am 3. August 2001 Dr. Christian

Hoffmann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Blumenthal

Zeit von

1885

Zeit bis

1932

Objekt_ID

38

Ebenen_ID

420

Geo_ID

420-38

Link

Kreis Blumenthal