Drucken

NLA ST Rep. 171a Verden

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatsanwaltschaft Verden (bis 1978)

Laufzeit

1860-1978

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Akten zur Gerichtsorganisation und vor allem Schriftgut aus Strafverfahren
Findmittel: EDV-Findbuch 1989/2005
Umfang: 45 lfdm

Bestandsgeschichte

Die Staatsanwaltschaften, nach französischem Vorbild im 19. Jahrhundert eingerichtet, haben in dem Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reiches vom 27. Januar 1877, das 1879 in Kraft Gesetz wurde, ihre im wesentlichen bis heute geltende organisatorische Form gefunden. Das wegen der Anpassung an das zum 1.Januar 1900 inkrafttretende Bürgerliche Gesetzbuch novellierte und am 20.Mai 1898 verkündete Gerichtsverfassungsgesetz hat den Organisationsbereich der Staatsanwaltschaften nicht berührt. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat auf dem Gesetz von 1877 weitergebaut, ihm lediglich eine neue, die verändernderten staatsrechtlichen Verhältnisse berücksichtigende Form in dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 12.9.1950 gegeben.

Die Staatsanwaltschaften als Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafverfahren sind weisungsgebundene Behörden. Abgesehen vom Generalbundesanwalt unterstehen sie den Länderjustizministern. Die Leiter der Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten sind die Generalstaatsanwälte, die dem Minister direkt unterstellt sind. Sie sind ihrerseits die Vorgesetzten der Leitenden Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften an den Landgerichten.

Der vorliegende Bestand der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Verden setzt mit den Generalakten unmittelbar nach Errichtung 1879 ein. In Einzelbereichen sind Vorakten ab 1860 vorhanden. Die Registerüberlieferung beginnt 1917, die Serie der Prozesse 1920.

Die Spezialakten, die bei den Staatsanwaltschaften als chronologische Aktenserie erwachsen, sind um der leichteren Zugänglichkeit willen nach Deliktgruppen sortiert und nach dem Alphabet der Delikte untergliediert worden.

Es ist vorgesehen, den Bestand mit dem Auslaufen des Jahres 1978, dem Jahr, in dem die Neuordnung der niedersächsischen Gerichtsorganisation abgeschlossen wurde, enden zu lassen. Vorerst sind jedoch aus Gründen der Zweckmäßigkeit die jüngeren Bände in diesem Bestand belassen worden. Die Abtrennung soll erfolgen, sobald hinreichend jüngeres archivwürdiges Schriftgut aus den Staatsanwaltschaften dem Staatsarchiv zugelaufen ist.

Stade, den 27. November 1989
Dr. H. J. Schulze

Im Jahr 2005 wurden die nach 1978 angelegten Akten in den Bestand Rep. 271a Verden überführt und verzeichnet. Ebenso wurden die nach 1989 von der Staatsanwaltschaft Verden abgegebenen Akten im Oktober und November 2005 von der Unterzeichnenden verzeichnet.

Stade im Dezember 2005
Dr. Christina Deggim

Im Oktober 2009 ist neben Personalakten der Regierung Stade eine Ablieferung Akten der Staatsanwaltschaft Verden aus dem Hauptstaatsarchiv Hannover zur Vereinnahmung eingetroffen (siehe Tagebuch-Nr. 824/09). Sie stammen aus einer großen Abgabe des Bundesarchivs, die von Hannover aus nach ihren Provenienzen auf die einzelnen Standorte des Landesarchivs nach einer Sichtung und ersten Verzeichnung verteilt worden sind. Das Bundesarchiv (Zwischenarchiv am Standort Berlin-Hoppegarten) hat sie wiederum aus dem NS-Archiv des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bezogen. Es ist nicht klar, aus welchen Beweggründen, die Akten aus der Provenienz der Akten der Staatsanwaltschaft Verden, die sich weitgehend mit Verfahren wegen Unzucht mit Kindern befassen, in das MfS gelangt sind. Sie dienten dort offensichtlich nur als Informationssammlung zu einzelnen Personen und wurden vom MfS nicht weitergeführt. Die Abgabe wurde vom U. akzessioniert, in den Bestand eingeordnet und verzeichnet.

Stade, im November 2009
Dr. Thomas Bardelle

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet