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NLA ST Rep. 108

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Laufzeit

1886-1995

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Fischereiwirtschaftliches Schriftgut aus der Zeit nach 1949, Akten und Amtsbücher des Oberfischereiamtes bzw. des Oberfischmeisters in Altona
Findmittel: EDV-Findbuch 2018
Umfang: 4,5 lfdm

Geschichte des Bestandsbildners

Das Staatliche Fischereiamt in Bremerhaven ist aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen am 1. August 1949 errichtet worden. Da Bremen für die Unterbringung des Amtes zuständig ist, wurde Bremerhaven mit seiner zentralen Lage an der Küste beider Länder als Sitz der Behörde gewählt. Die fachliche Aufsicht hat in Niedersachsen das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover, in Bremen der Senator für Wirtschaft, Technologie und Außenhandel in Bremen. Das Amt hat die Aufgabe, alle Maßnahmen der Fischereiverwaltung und der Fischereiaufsicht in den Küstengewässern der beiden Länder nach den Bestimmungen der nationalen und internationalen Fischereivorschriften durchzuführen. Auf Länderebene sind dies nach heutigem Stand die Niedersächsische Küstenfischereiordnung vom 3. März 2006 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.2.2013) und in Bremen das Bremische Fischereigesetz von 1991 (zuletzt geändert zum 1.4.2017).
Zu den Aufgaben gehören im Fischfang die Kontrolle der Netzmaschenöffnungsweiten, die Beachtung von Mindestgrößen und Schonzeiten bei Fischen, die Fangbegrenzungen für EU-quotierte Fischarten und das Muschelfischereimanagement. In Bezug auf die Fischereibetriebe kommen dazu die Schlichtung von Streitigkeiten der Fischer untereinander, die Beratung und Förderung von Neubauten, Modernisierungen, Ankäufen und Umrüstungen von Kuttern mit Hilfe von Landes-, Bundes- und EU-Mitteln, die Abgleichung der Logbuchscheine mit den Abrechnungen der Abnehmer, die Erteilung von Fischereikennzeichen, die Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen für die Weser sowie statistische Erhebungen zur Küsten- und Kleinen Hochseefischerei und fachliche Stellungnahmen zu fischereilichen und fischereibiologischen Maßnahmen und Vorhaben. Das Amt ist für die Küstengewässer von der niederländischen Grenze bis Hamburg als den jeweiligen Landesgrenzen bis hin zur Dreiseemeilengrenze zuständig. Dazu gehört seit Ende 1984 auch das Küstengewässer nach See hin bis nach Helgoland sowie die Flußmündungen von Ems, Leda, Weser, Hunte, Elbe und Oste. Überwacht wird das Küstengewässer von den Fischmeistern in Bremerhaven, Cuxhaven und Norddeich, die jeweils über ein Aufsichtsfahrzeug mit zwei Bootsleuten verfügen und als mittlere Fischereiverwaltung fungieren. Das Amt besteht mitsamt seinen drei Außenstellen allerdings nur aus ca. 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Die ersten rechtlichen Rahmenbedingungen wurden durch ein Fischereigesetz für den Preußischen Staat vom 30.05.1874 (GS S. 197ff.), das für den Raum der Provinz Hannover konkretisiert wurde durch eine Verordnung vom 8.8.1887 betr. die Ausführung des Fischereigesetzes für die Provinz Hannover (GS S. 385ff.). Oberfischmeister für die Provinz Hannover (einschließlich der Binnenfischerei) mit Ausschluß des RB Osnabrück war 1886 ein Dr. Metzger, Prof. in Münden und später ein Oberfischmeister Decken in Geestemünde, dann in Altona. Eine Neufassung fand die Fischereiaufsicht durch das Preußische Fischereigesetz vom 11.05.1916. Das Fischereiamt in Altona wurde für das Küstengewässer an der gesamten Nordseeküste bis zum Jahr 1949 zuständig. Es löste sich 1956 ganz auf, als auch die schleswig-holsteinischen Küstengewässer vom Fischereiamt des Landes übernommen wurde. Eine eigene landesgesetzliche Regelung für das Land Niedersachsen wurde erst mit dem Niedersächsischen Fischereigesetz vom 1.2.1978 geschaffen.

Bestandsgeschichte

Die Unterlagen des Fischereiamtes, die das stadtbremische Hoheitsgebiet umfassen, werden dem Staatsarchiv Bremen übergeben. Der hiesige Bestand wurde vor allem aus sechsgrößeren Ablieferungen der Jahre 1994 (acc. 68/94), 2003 (acc. 2003/12), 2008 (acc. 2008/037), 2018 (acc. 2018/28), 2019 (acc. 2019/20) und 2020 (acc. 2020/14) gebildet. Sie geben ein umfassendes Bild über die oben beschriebenen Aufgabengebietes des Fischereiamtes Bremerhaven und in Auszügen auch der Zeit davor bis in die 1880er Jahre.

Stade, im August 2020

Dr. Thomas Bardelle

Literatur

Wolfgang Hagena: Die Reportage: Fischereiförderung ist die wichtigste Aufgabe. Im staatlichen Fischereiamt in Bremerhaven arbeiten zwei Länder zusammen, in: Heimat und Kultur zwischen Weser und Elbe, 1991, Jg. 10, Heft 2, S. 12-13.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Ja