Drucken

NLA OS Erw A 51

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Nachlass Flick, Ursula

Laufzeit

1941-1998

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Nachlass der ersten Osnabrücker Oberbürgermeisterin und Landtagsabgeordneten Ursula Flick

Geschichte des Bestandsbildners

Ursula Flick (17.11.1924 in Osnabrück - 01.10.2006 in Celle) wurde nach bestandenem Abitur Ende 1943 zum Kriegsdienst als DRK-Krankenschwester in das Wehrmachtslazarett von St. Angela in Haste eingezogen und begann nach dem Krieg 1947 ein Studium der Geschichte und Germanistik an der Universität Münster, wo sie ihren späteren Mann Fritz Flick kennenlernte. 1949 gingen beide nach Bonn, wo sie ein Jahr später heirateten. Dort gründeten sie 1951 gemeinsam mit einigen Kommilitonen den Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS). Von 1950 bis 1955 war sie tätig als Mitarbeiterin des damaligen Bundestagsabgeordneten und späteren Bundeskanzlers Dr. Kurt Georg Kiesinger. Vom 04.06.1967 - 15.06.1986 war sie Landtagsabgeordnete in Hannover. Ab 1968 war sie Mitglied des Stadtrates und vom 23.04.1985 – 05.11.1991 ehrenamtliche Oberbürgermeisterin der Stadt Osnabrück.
Sie war Mitglied des Verwaltungsrates der Evangelischen Stiftungen Osnabrück und Mitglied des Vorstandes des Diakonischen Werkes im evangelisch-lutherischen Sprengel Osnabrück sowie Präsidentin des Niedersächsischen Städtetages.
Für ihre Leistungen wurde sie mit dem Verdienstkreuz Erster Klasse des Niedersächsischen Verdienstordens und dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem erhielt sie den britischen Verdienstorden Officer of the Order of the British Empire. Die Stadt Osnabrück ehrte sie 1998 mit der Justus-Möser-Medaille.
Ursula Flick verstarb im Oktober 2006 im Alter von 81 Jahren in Celle.

Bestandsgeschichte

Der amtliche und politische Nachlass von Frau Flick gelangte auf Vermittlung des ehemaligen Referenten der ehemaligen Oberbürgermeisterin Herrn Treidel ins Staatsarchiv 2003.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

2 lfd. M. (15 Einheiten)