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NLA OS Rep 960

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Garnisongericht Osnabrück

Laufzeit

1843-1866

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Enthält Militär-Stellvertretungssachen (überwiegend Kontrakte).

Bestandsgeschichte

"Innerhalb der hannoverschen Militärgerichtsorganisation gab es als zuständige Untergerichte Regiments- und Garnisongerichte. Die letzten bestanden aus dem jeweiligen Kommandeur als alleinigem Richter und einem Auditor - in Osnabrück zeitweise dem Amtsrichter - als rechtskundigem Konsulenten. Die Zuständigkeit aller Militärgerichte beschränkte sich im wesentlichen auf Straf- und Zivilsachen, die ihren Ursprung in militärischen Dienstverhältnissen hatten. Dazu gehörten auch Angelegenheiten der Stellvertretung von Wehrpflichtigen, die durch die Verordnung vom 14. Juli 1820 gestattet und durch das Gesetz über die Verpflichtung der Untertanen zum Militärdienst v. 23. Febr. 1843 im einzelnen geregelt worden war. In Osnabrück bestand ein Garnisongericht seit der Eingliederung des Gebietes in das Königreich Hannover 1813 bis zur Auflösung der hannoverschen Armee 1866.

Die hier zusammengefaßten Akten, unter denen sich auch einige beim Amtsgericht Osnabrück entstandene Prozeßakten befinden, sind wahrscheinlich zusammen mit anderen Akten des Amtsgerichts 1918 an das Staatsarchiv abgegeben worden" (Borck, in: Beständeübersicht S.

318).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet