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NLA OS Rep 950 Bent

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Amtsgericht Bentheim

Laufzeit

1676-1975

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Die Beständegruppe Rep 950 enthält neben der Überlieferung der Amtsgerichte (seit 1852) auch die aller (nicht-städtischen) Vorbehörden, die vor der Trennung von Justiz und Verwaltung im selben Raum als Untergerichte zuständig waren. Zu eigenen Beständen formiert wurden aber die Protokolle der Unter- und Friedensgerichte (Rep 955), die Hypothekenbücher (Rep 956 II), die Notariatsprotokolle (Rep 958) und die Personenstandsunterlagen (Rep 491).

Das Amtsgericht Bentheim geht zurück auf die gräflich bentheimischen Untergerichte Bentheim und Schüttorf. Es wurde 1973 aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Nordhorn zugelegt.

Bestandsgeschichte

Das Amtsgericht Bentheim ist aus den beiden alten bentheimischen Unter(Go)gerichten Bentheim und Schüttorf entstanden. Daneben bestand in Schüttorf noch ein Stadtgericht, das ebenfalls dem Landesherren gehörte. Ihm unterstanden alle nicht befreiten Einwohner Schüttorfs. Es hatte zwar einen eigenen Aktuar, war aber sonst mit denselben Personen besetzt wie das Untergericht Schüttorf, das zusammen mit dem Untergericht Bentheim nur einen Richter hatte. Dem Landesherren gehörte ferner als münstersches Lehen das Gogericht Emsbüren, dem neben den nicht befreiten Einwohnern der Kirchspiele Schepsdorf und Emsbüren im münsterschen Amt Bevergern auch die Bewohner der bentheimischen Bauerschaften Engden und Drievorden unterstanden.

Die Untergerichte erkannten in allen Zivilsachen, soweit nicht wegen des rechtlichen Charakters der Sache oder der Person des Beklagten ein anderer Gerichtsstand galt. Sie übten alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus, in Kriminalsachen stand ihnen die Ergreifung des Verbrechers und die erste summarische Untersuchung zu. Außerdem wurden von ihnen die fiskalischen Sachen untersucht und die Protokolle zum Brüchtenanschlag an die Kammer eingesandt.

Die höhere Gerichtsbarkeit wurde vom Hofgericht Bentheim und von der Regierung ausgeübt. Von den Entscheiden der Gerichte gingen die Berufungen an das Hofgericht, nur in Sachen der Juden an die Regierung.

In der Franzosenzeit wurde 1811 an Stelle der alten Untergerichte als neues Gericht der untersten Instanz in Bentheim ein Friedensgericht eingerichtet, das auch nachdem Hannover mit der Proklamation vom 24.11.1813 die Pfandschaftsregierung wieder übernommen hatte, wie die anderen Gerichtsbehörden in der Grafschaft Bentheim provisorisch bestätigt und beibehalten wurde. Uelsen, das in französischer Zeit mit dem Friedensgericht Bentheim vereinigt gewesen war, wurde von ihm auf Wunsch derEingesessenen wieder getrennt, sonst wurden die Bezirke nicht verändert. Auch die Kompetenzen blieben die gleichen: die Friedensgerichte hatten die Erkenntnis in Bagatellsachen bis zu 100 Francs oder 50 Gulden, sie waren daneben zuständig in Vormundschaftssachen, Gemeindeangelegenheiten, bei Feuerbeschädigungen und Wrogensachen und - nach Aufhebung des französischen Notariatswesens - auch für die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Nach der Regelung der standesherrlichen Rechte des Grafen von Bentheim in der mediatisierten Grafschaft (Verordnung vom 18.4.1823) wurde durch die Verordnung vom 20.5.1824 zur Vereinheitlichung des Gerichtswesens die in Hannover bestehende Ämterverfassung, die Justiz und Verwaltung vereinigte, am 1.9.1824 in Bentheim eingeführt.

Aus den Kirchspielen der Obergrafschaft, der Stadt Schüttorf und dem Flecken Bentheim, ausgenommen Stadt und Kirchspiel Nordhorn und die Gemeinde Wietmarschen, wurde das Amt Bentheim gebildet. Die Kompetenzen lagen wie in Hannover in der Ausübung der Rechtspflege und der gesamten Regiminal- und Polizeiverwaltung. Das Amt Bentheim wurde außerdem als Kriminalamt für die ganze Grafschaft angeordnet. Appellinstanz gegen die gerichtlichen Erkenntnisse der Ämter war die gleichzeitig errichtete "Standesherrliche Fürstlich Bentheimsche Justizkanzlei", Berufungen gingen an das Oberappellationsgericht in Celle.

Mit der Verordnung vom 21.7.1848 erloschen die standesherrlichen Rechte des Fürsten von Bentheim auf die Grafschaft, die bisher standesherrlichen Mediatämter und die Mediatjustizkanzlei wurden zu königlichen Behörden und die Grafschaft unmittelbar der Landdrostei Osnabrück unterstellt.

Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung wurde durch die Verordnung vom 7.8.1852 neben dem nur noch mit Verwaltungsaufgaben betrauten Amt am 1.10.1852 das Amtsgericht Bentheim eingerichtet. Es hatte die Untersuchung und Aburteilung der Polizeistrafsachen vorzunehmen, in Kriminalsachen die ihnen durch die Strafprozessordnung überwiesenen Handlungen, die Beaufsichtigung der Amtsgefängnisse, in der Zivilgerichtsbarkeit alle Streitsachen bis 100 Taler, die freiwillige Gerichtsbarkeit im gleichen Umfang wie bisher. Das Amtsgericht Bentheim wurde zuerst zum Bezirk des neu errichteten Gesamtobergerichtes Meppen gelegt und gehörte seit dessen Aufhebung am 1.10.1875 zum Bezirk des Obergerichtes in Osnabrück.

Der Bestand des Amtsgerichtes Bentheim setzt sich - soweit feststellbar - aus den Akzessionen 37 u. 41/1872, 237/1874, 14/1896, 7/1948, 17/1954, 16/1957 und 13/1959 zusammen. Für die Zugänge bis 1896 lag bereits ein Findbuch vor, die nachfolgenden Akzessionen waren nur durch die Abgabeverzeichnisse erschlossen, so dass eine Neuordnung des gesamten Bestandes nötig wurde. Dabei wurden die Akten zunächst nach ihren Provenienzen gegliedert. Ausgenommen davon sind nur die Dokumentenprotokolle bzw. Kontraktenbücher des Amtes und des Amtsgerichtes, die offensichtlich auch beim Wechsel der Behörde fortgeführt worden sind und nicht getrennt werden konnten. Sie bilden eine eigene Gruppe am Schluss des Bestandes. Die Akten der jeweiligen Vorbehörden wurden von den Nachfolgebehörden zum Teil weitergeführt, so dass es sich im Zweifelsfall empfiehlt, an mehreren Stellen nachzusehen.

Einige kleinere Aktengruppen, die der Provenienz nach nicht zum Amtsgericht Bentheim oder einer seiner Vorbehörden gehören, wurden den jeweiligen, meist noch unverzeichneten Beständen angefügt:
Rep 913 Hofgericht Coesfeld
Rep 917 Prov. Tribunal Bentheim
Rep 917 Tribunal Meppen (Haselünne)
Rep 917 Tribunal Neuenhaus
Rep 950 Amtsgericht Nordhorn, Nr. 132

Die Dokumentenprotokolle der Gogerichte Emsbüren und Bentheim/Schüttorf wurden in den Bestand Gogerichtsprotokolle eingeordnet:
Rep 955 Nr. 1013 - 1018


Nachtrag:
Das Amtsgericht Bentheim verlor durch Gesetz von 1953 die Zuständigkeit für die Gemeinde Brandlecht an das 1955 neu gebildete Amtsgericht Nordhorn. Mit Wirkung vom 1.7.1973 wurde es vollständig aufgehoben und sein ganzer Sprengel dem Amtsgericht Nordhorn beigelegt. Akten zum AG Bentheim finden sich daher auch im Bestand Rep 950 Nordh.
Seit der Verzeichnung des Hauptbestandes 1968 wurden kleinere Zugänge ergänzt und einige Geschäftsakten nachkassiert. Frau Anni Kramer hat das Altfindbuch in die Verzeichnungsdatenbank AIDA eingegeben.

Akz. 2018/97: Verzeichnung von Genossenschaftsregisterakten (Nr. 1-13) im März 2019

Literatur

M. Bär, Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, Hannover u. Leipzig 1901, S. 162 ff.
E. Finkemeyer, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege der Grafschaft Bentheim zur Zeit der Hannoverschen Pfandschaft 1753-1804. In: Osnabrücker Mitteilungen, Bd. 75, Osnabrück 1968, S. 1 ff.
Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1823, 1824, 1848, 1850, 1852
Sammlung der Hannöverschen Landesverordnungen und Ausschreiben des Jahres 1813. Hrsg. Th. Hagemann, Hannover 1814

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

11,8 Regalmeter (1.680 Verzeichnungseinheiten)

Benutzung

Archivguteinheiten des Bestandes sind aufgrund allgemeiner und/oder personenbezogener Schutzfristen (vgl. § 5 Abs. 2 NArchG) für die Benutzung/Bestellung gesperrt.
Bitte wenden Sie sich für eine ausführlichere Recherche an den Standort Osnabrück des NLA (osnabrueck@nla.niedersachsen.de).
Aufgrund der Verwendung personenbezogener Angaben sind die Erschließungsdaten von ausgewählten Archivguteinheiten des Bestandes bis zum Ablauf der personenbezogenen Schutzfristen (vgl. § 5 Abs. 2 NArchG) für Benutzende nicht sichtbar.
Bitte wenden Sie sich für eine ausführlichere Recherche an den Standort Osnabrück des NLA (osnabrueck@nla.niedersachsen.de).
Im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens sowie für Rundfunk und Presse gibt es die Möglichkeit der Nutzung von gesperrten Findmitteln bzw. von Archivgut vor Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist(en). Bitte wenden Sie sich hierfür an den Standort Osnabrück des NLA (osnabrueck@nla.niedersachsen.de).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Amtsgericht Bentheim

Zeit von

1852

Zeit bis

1955

Objekt_ID

4

Ebenen_ID

1250

Geo_ID

1250-4

Link

Amtsgericht Bentheim

Georeferenzierung

Bezeichnung

Amtsgericht Bentheim

Zeit von

1955

Zeit bis

1973

Objekt_ID

16

Ebenen_ID

2550

Geo_ID

2550-16

Link

Amtsgericht Bentheim