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NLA OS Rep 918

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Provisorisches Tribunal Bentheim

Laufzeit

1805-1824

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Nach der Wiederherstellung der hannoverschen Pfandschaftsregierung im Nov. 1813 wurde zwar das französische Rechtssystem beseitigt, die Gerichtsorganisation aber provisorisch bestätigt. Das Tribunal Neuenhaus (s. Rep 917 Neuhs) wurde 1814 nach Bentheim verlegt und hieß von da an "Königliches Provisorisches Tribunal". Zusätzlich verwaltete es auftragsweise die Kriminalgerichtsbarkeit, entschied in Domanial-, Marken- und Privilegiensachen und hatte dazu in Ehesachen die Jurisdiktion des Oberkirchenrats übernommen. Als Appellationsgericht war die Osnabrücker Justizkanzlei bestimmt; das Tribunal selbst war Appellationsinstanz für Urteile der provisorischen Friedensgerichte Bentheim/Schüttorf, Emlichheim, Neuenhaus/Veldhausen, Nordhorn und Uelsen. An die Stelle des Tribunals trat 1824 die Mediatjustizkanzlei in Bentheim (s. Rep 930).

Bestandsgeschichte

Das Königreich Hannover trat durch die Proklamation vom 24.11.1813 wieder in seine Pfandschaftsrechte in der Grafschaft Bentheim ein und erklärte durch Verordnung vom 17.12.1813 alle seit 1804 eingetretenen Gesetze für ungültig. Die 1811 geschaffene Gerichtsorganisation (Friedensgerichte in Bentheim, Emlichheim, Neuenhaus und Nordhorn, Tribunal erster Instanz in Neuenhaus) wurde vorläufig beibehalten. Dabei setzte das 1814 nach Bentheim verlegte Tribunal in Neuenhaus als "Provisorisches Tribunal" die Tätigkeit des früheren Bentheimer Hofgerichts (vgl. Rep 913) fort. Soweit nicht die Friedensgerichte zuständig blieben (Bagatellsachen bis 50 hfl, Vormundschafts- und Gesindesachen, Flurschäden und Wrogensachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), war das Tribunal in Streitsachen die erste Instanz. Dies galt ferner für frühere Regierungszuständigkeiten (Domanial-, Marken- und Privilegiensachen) sowie Ehesachen, die in der Zeit der Pfandschaftsregierung vom Oberkirchenrat entschieden worden waren. Außerdem nahm das Tribunal im Auftrage der Regierung auch die Kriminalgerichtsbarkeit wahr. In zweiter Instanz war es für Appellationen gegen die Urteile der Friedensgerichte zuständig. Gegen die Urteile des provisorischen Tribunals konnte bei der Justizkanzlei in Osnabrück appelliert werden.

Mit der Regelung der standesherrlichen Verhältnisse in der Grafschaft Bentheim und der Einführung der hannoverschen Ämter- und Gerichtsverfassung vom 18.4.1823 zum 1.9.1824 trat an die Stelle des provisorischen Tribunals die "Standesherrlich Fürstlich Bentheimische Justizkanzlei".

Der Bestand 918 Provisorisches Tribunal Bentheim setzt sich zusammen aus Akten des bisherigen Bestandes Rep 917 Bent und Teilen des Bestandes Rep 930 Justizkanzlei Bentheim. Der Bestand Rep 917 Bent ist aus Akten gebildet worden, die wahrscheinlich aus den Ablieferungen 37 - 42/1871,

237/1874 und 14/1896 des Amtsgerichts Bentheim herausgezogen worden sind. Der Bestand Rep 930 Justizkanzlei Bentheim gelangte als Zugang 10/1885 aus dem Amtsgericht Meppen in das Staatsarchiv, enthielt aber neben den Akten der Justizkanzlei zahlreiche Vorgänge des Provisorischen Tribunals.

Die Ordnung des Bestandes erfolgte unter Mitarbeit der Inspektoren-Anwärter Feindt und Boekhoff.

29.8.72 gez. Jarck

Alte Bestandssignatur (1917): Rep 154 e) Tribunale in Meppen und Bentheim

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet