Drucken

NLA OS Rep 451 Wit

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kreisausschuss Wittlage

Laufzeit

1816-1953

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Durch die Kreisordnung wurde den Kreisen als Gebietskörperschaften eine beschränkte Selbstverwaltung bei bestimmten Polizeiangelegenheiten sowie bei Kommunal-, Schul-, Gesundheits- und Ansiedlungssachen übertragen. Organe waren der Kreistag als Legislative und der aus sechs Mitgliedern bestehende Kreisausschuss als Exekutive. Der Kreisausschuss war außerdem Beschlussausschuss und Verwaltungsgericht 1. Instanz.

Bestandsgeschichte

I. Behördengeschichte

Durch Gesetz wurde am 6. Mai 1884 die Kreisordnung für die Provinz Hannover mit Wirkung vom 1. April 1885 eingeführt. Die ehemaligen Ämter Hunteburg und Wittlage bildeten nun den Kreis Wittlage. Zu diesem gehörten 31 Gemeinden, die in den sechs Samtgemeinden Bad Essen, Barkhausen, Hunteburg, Lintorf, Ostercappeln und Venne zusammengefaßt wurden. Als Kreisverfassungsorgane waren vorgesehen:

1. An der Spitze der Kreisverwaltung stand der Landrat. Er wurde vom Kreistag vorgeschlagen und vom König ernannt. Als Organ der Staatsregierung führte er die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung, sowie die der örtlichen Polizeiverwaltung.

2. Die Wahl der Kreistagsabgeordneten erfolgte durch die Einwohner des Kreises. Den Vorsitz im Kreistag führte der Landrat. Als Organ der Legislative konnte der Kreistag Statuten aufstellen und Anordnungen treffen, den Kreishaushaltsetat feststellen, die Einrichtung von Kreisämtern beschließen, Zahl und Besoldung der Kreisbeamten bestimmen und die Kreisausschußmitglieder wählen.

3. Der Kreisausschuß setzte sich zusammen aus dem Landrat und sechs weiteren Mitgliedern, die vom Kreistag nach absoluter Stimmenmehrheit für sechs Jahre gewählt wurden. Alle zwei Jahre schied ein Drittel der Mitglieder mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus.
Der Landrat leitete und beaufsichtigte den Geschäftsgang, berief den Kreisausschuß ein, bereitete die Beschlüsse vor und vertrat ihn nach außen.
Der Kreisausschuß bereitete die Beschlüsse des Kreistages vor und führte diese als Exekutivorgan aus, ernannte die Beamten des Kreises, leitete und beaufsichtigte ihre Geschäftsführung, führte die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung und verwaltete die Kreisangelegenheiten. Zu den Aufgaben gehörte u.a. Fürsorge-, Wege-, Steuer-, Abgaben-, Schul- und Gesundheitsangelegenheiten. Aufsichtsbehörde war der Regierungspräsident, in

letzter Instanz der Oberpräsident. Gegen Verfügungen des Landrats bestand die Möglichkeit der Klage beim Bezirksausschuß. Der Kreisausschuß selbst war als Verwaltungsgericht erster Instanz für Verwaltungsstreitverfahren zuständig. Gegen Kreisbeamte und Gemeindevorsteher konnte er auch in der Funktion des Disziplinargerichts tätig werden.

Während der nationalsozialistischen Zeit erfolgten Veränderungen der Kreisverfassung. Die Zuständigkeiten des Kreistages wurden durch das Gesetz vom 17. Juli 1933 auf den Kreisausschuß übertragen. Am 26. September 1939 wurden die Beschlußzuständigkeiten des Kreisausschusses vom Landrat übernommen, welcher die Kreisausschußmitglieder zur Beratung heranziehen konnte. An die Stelle der Behördenbezeichnung "Der Vorsitzende des Kreisausschusses" trat nun die Bezeichnung "Der Landrat des Kreises Wittlage (Kreiskommunalverwaltung)". Die Befugnisse und Pflichten des Landrats wurden durch den Erlaß vom 28. Dezember 1939 geregelt. Danach stellte dieser den politischen Beamten seines Verwaltungsbezirks dar: er trug ausschließlich die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung der staatlichen Verwaltung, bildete die zentrale Stelle, die einerseits ausreichend zu unterrichten war und andererseits sich in die Bearbeitung einschalten konnte. Zu der Fülle von Aufgaben kamen kriegsbedingt weitere Fürsorgemaßnahmen und Aufgaben der Logistik hinzu.

Aus kriegswichtigen Gründen - personelle Einsparungen für den Kriegseinsatz - war 1943 ein Aufgehen der Verwaltungen der Kreise Wittlage und Melle in der Kreisverwaltung Osnabrück-Land geplant worden. Dies wurde aber mit der Verfügung vom 3. Oktober 1944 mit Wirkung vom 15. Oktober zugunsten einer Bürogemeinschaft zwischen Wittlage und Melle mit Sitz in Melle aufgegeben. Eine Außenstelle für den Bezirk des Kreises Wittlage sollte in Bohmte eingerichtet werden, scheint aber in Wittlage geblieben zu sein,

wie die Behördenbezeichnung "Der Landrat der Kreise Melle/Wittlage - Außenstelle Wittlage -" vermuten läßt. Die Bürogemeinschaft wurde bereits im Juni 1945 wieder aufgelöst.

Der Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 14. Oktober 1947 bestimmte den Übergang der staatlichen landrätlichen Verwaltung auf die Kreise bzw. Einrichtung der Kreisverwaltung mit dem Stichtag 1. April 1946.


II. Zum Bestand

Der Bestand Rep 451 Wit, Kreisausschuß Wittlage, umfaßt die Accessionen 23/57 und 1/84.
Ein brauchbarer Registraturplan war nicht vorhanden, daher wurde eine neue Ordnung aufgestellt, die dem für die Ordnung der Kreisausschüsse als verbindlich ausgegebenem Schema des Findbuches für den Kreisausschuß Lingen (Rep 451 Lin) folgte. Einige neue Gruppen wurden hinzugefügt und bereis vorhandene Gruppen neu untergliedert. Die alte Ordnung der ersten Accession wurde aufgelöst, die 50 Nummern gemeinsam mit den Akten der zweiten Accession neu verzeichnet, fortlaufend nummeriert und die Altsignaturen - soweit feststellbar - angegeben.
Die Konkordanz zwischen den alten und neuen Signaturen der ersten Accession findet sich im Anschluß an das Vorwort und die Gliederung.

gez. Hartmut Nickel
Fred Niklowitz
Sonja Wahlbrinck


Literatur und Quellen:

Bär, Max: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, Hannover, Leipzig 1901 (= Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, hrsg. v. Historischen Verein für Niedersachsen, Bd. 5)

Ehrenberg, Burkhard: Heutige Verwaltung, in: Der Landkreis Wittlage, Hannover 1961, S. 11-19 (= Veröffentlichung des Niedersächsischen Landesverwaltgungsamtes - Kreisbeschreibungen - Bd. 18)

Kreis Wittlage, Verwaltungsbericht 1945 1972, o.O. 1972

Penners, Theodor: Politische und territoriale Entwicklung, in: Der Landkreis Wittlage, Hannover 1961, S. 5-11 (= Veröffentlichung des

Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes - Kreisbeschreibungen - Bd. 18)

Unruh, Georg Christoph von: 75 Jahre Hannoversch-Niedersächsischen Landkreise, Hannover 1960

Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1883, Nr. 25, S. 237; 1884, Nr. 17, S. 181

Preußische Gesetzsammlung 1933, Nr. 49, S. 257

Reichsgesetzblatt, Teil I, 1939, Nr. 195, S. 1981; Teil I, 1940, Nr. 8, S. 45

Der Landrat, Rundverfügungen an die Bürgermeister der Landkreise Osnabrück, Melle und Wittlage 1944, Nr. 110, Blatt 1

Amtsblatt für Niedersachsen - Staatsanzeiger -, 1947, Nr. 20, S. 201

Rep 451 Wit, Nr. 17 und

134

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Wittlage

Zeit von

1885

Zeit bis

1972

Objekt_ID

528704

Ebenen_ID

20

Geo_ID

20-528704

Link

Kreis Wittlage