Drucken

NLA OS Rep 451 Hüm

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kreisausschuss Hümmling

Laufzeit

1861-1932

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Durch die Kreisordnung wurde den Kreisen als Gebietskörperschaften eine beschränkte Selbstverwaltung bei bestimmten Polizeiangelegenheiten sowie bei Kommunal-, Schul-, Gesundheits- und Ansiedlungssachen übertragen. Organe waren der Kreistag als Legislative und der aus sechs Mitgliedern bestehende Kreisausschuss als Exekutive. Der Kreisausschuss war außerdem Beschlussausschuss und Verwaltungsgericht 1. Instanz.

Bestandsgeschichte

Durch Gesetz vom 6. Mai 1884 wurde die für die preußischen Ostprovinzen am 13. Dezember 1872 erlassene Kreisordnung in der Neufassung vom 19. März 1881 mit einigen Änderungen auch für die Provinz Hannover mit Wirkung vom 1. April 1885 (Paragraph 119) eingeführt (1). "An die Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke " traten "als Verwaltungsbezirke die Kreise" (2). Zum Kreis Hümmling gehörten nach Anlage A dieses Gesetzes das Amt Hümmling und vom Amt Haselünne die Gemeinden Ahmsen, Groß und Klein Berßen, Herbrum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum (3).

Der vierte Abschnitt des zweiten Teiles des Gesetzes vom 6.5.1884 handelt "Von dem Kreisausschusse, seiner Zusammensetzung und seinen Geschäften in der Kreiskommunal- und allgemeinen Landesverwaltung"(4). Der Kreisausschuss bestand aus dem Landrat und sechs Mitgliedern, welche von der Kreisversammlung aus der Zahl der Kreisangehörigen nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt (5) wurden. Die sechs Mitglieder des Kreisausschusses waren ehrenamtlich tätig und wurden - mit der Möglichkeit der Wiederwahl - auf sechs Jahre gewählt (6). "Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer" durften überhaupt nicht, "richterliche Beamte ... nur mit Genehmigung des vorgesetzten Ministers" (7) in den Kreisausschuss gewählt werden. Alle zwei Jahre schied ein Drittel der Mitglieder automatisch aus (8). Die Geschäfte des Kreisausschusses umfaßten: Vorbereitung und Ausführung der Kreistagsbeschlüsse, Erledigung der Kreisangelegenheiten nach Vorschrift der Gesetze, Ernennung der Kreisbeamten und Überwachung ihrer Geschäftsführung und die Durchführung der durch Gesetz übertragenen Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung (9). Die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 führt näher aus, welche Auftragsangelegenheiten dem Kreisausschuss übertragen waren: Armen-, wege-, wasser-, feld-, gewerbe-, bau- und feuerpolizeiliche

Angelegenheiten, Ansiedlungs-, Steuer- und Abgaben-, Kommunal-, Schulbau- und Gesundheitssachen und Angelegenheiten der Justizverwaltung - der Kreisausschuss war Verwaltungsgericht erster Instanz (10).

Im Zuge der Vereinheitlichung der öffentlichen Verwaltung wurde durch die Verordnung über die "Neugliederung von Landkreisen" vom 1. August 1932 mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 der Kreis Hümmling und der Kreis Aschendorf zu einem neuen Landkreis Aschendorf-Hümmling mit Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen (11).

Außer Änderungen des Wahlrechts zum Kreistag hat die Kreisordnung unverändert bis nach 1945 Gültigkeit gehabt. Als "Übergang der bisherigen staatlichen landrätlichen Verwaltung auf die Kreise" bestimmte der Erlass des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 14. Oktober 1947 den 1. April 1946 (12). Am 31. März 1958 wurde dann die Niedersächsische Landkreisordnung erlassen (13).

Der Bestand umfaßt die aus der alten Rep 122 herausgezogenen Akten des Amtes Sögel (= Hümmling) und die Ablieferung des Kreises Aschendorf aus dem Jahre 1949 - Akz. 27/49.

Die Ordnung folgt dem für die Ordnung der Kreisausschüsse als verbindlich ausgegebenen Schema des Findbuches für den Kreisausschuss Lingen [Rep 451 Lin] unter Hinzufügung einiger neuer Gruppen. (...)

Akten des Kreisausschusses Hümmling, die nach der Zusammenlegung mit dem Kreisausschuss Aschendorf gemeinsam weitergeführt wurden, sind unter Rep [451] Asch-Hüm in einem eigenen Findbuch verzeichnet.


Jan./Febr. 1968 gez. P. Bardehle


(1) Gesetz-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten 1884, Nr. 17 S. 181 ff.
(2) Paragraph 1 des Gesetzes vom 6.5.1884
(3) S. 229
(4) Paragraph 87-98 des Gesetzes vom 6.5.1884
(5) Paragraph 88 des Gesetzes vom 6.5.1884
(6) Paragraph 90 des Gesetzes vom 6.5.1884
(7) Paragraph 88 des Gesetzes vom 6.5.1884
(8)

Paragraph 90 des Gesetzes vom 6.5.1884
(9) Paragraph 91 des Gesetzes vom 6.5.1884
(10) Gesetz-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten 1872 Nr. 41 S. 661 ff
(11) Preußische Gesetzsammlung 1932, Nr. 43 Paragraph 76
(12) Amtsblatt für Niedersachsen 1947, Nr. 20 S. 201 f.
(13) Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1958, Nr. 6



Ergänzt wurden Akten aus der Akzession 18/1993
12.2.2004 N.

Rügge

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Hümmling

Zeit von

1885

Zeit bis

1932

Objekt_ID

11

Ebenen_ID

420

Geo_ID

420-11

Link

Kreis Hümmling