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NLA OS Rep 450 Asch

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landratsamt Aschendorf (-Hümmling)

Laufzeit

1831-1946

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Die Landkreise waren zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde (Bestände Rep 450) und Gebietskörperschaft mit beschränkter Selbstverwaltung (Bestände Rep 451).

Bestandsgeschichte

Durch Gesetz vom 6. Mai 1884 wurde die für die preußischen Ostprovinzen am 13. Dezember 1872 erlassene Kreisordnung in der Neufassung vom 19. März 1881 mit einigen Änderungen auch für die Provinz Hannover mit Wirkung vom 1. April 1885 (Paragraph 119) eingeführt (1). "An die Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke" traten "als Verwaltungsbezirke die Kreise" (2). Zum Kreis Aschendorf gehörten nach Anlage A dieses Gesetzes das Amt Aschendorf und die Stadt Papenburg (3).

Der zweite Abschnitt des zweiten Teils des Gesetzes vom 6. Mai 1884 handelt "Von dem Amte des Landrats und von der Ortspolizeiordnung" (4). Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses, politischer Beamter, er wird vom König ernannt (5) und tritt an die Stelle des bisherigen Kreis- und Amtshauptmannes (6). Als Organ der Staatsregierung führt er die Geschäfte der allgemeinen Länderverwaltung und die Aufsicht über die örtliche Polizeiverwaltung im Kreis (7). (...)

Der Bestand umfaßt die aus der alten Rep 122 herausgezogenen Akten des Amtes Aschendorf und die Akten der Ablieferung des Kreises Aschendorf-Hümmling aus dem Jahre 1949 - Akz. 27/49. Die Ordnung folgt dem für die Ordnung der Landratsämter als verbindlich ausgegebenen Schema des Landratsamtes Lingen (Rep [450] Lin) unter Hinzufügung einiger neuer Gruppen. (...)

Die Abteilung XIX - Kriegswirtschaftsamt - des Landratsamtes Aschendorf enthält nur solche Akten, die entweder den Kreis Aschendorf besonders betreffen oder eine Ergänzung der Kriegswirtschaftsakten des Landratsamtes Lingen darstellen. Alle übrigen Akten des Kriegswirtschaftsamtes wurden kassiert.

Jan./Feb. 1968 gez. P. Bardehle


(1) Gesetz-Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten, 1884, Nr. 17 S. 181 ff
(2) Paragraph 1 des Gesetzes vom 6.5.1884
(3) Paragraph 22 ff. des Gesetzes vom 6.5.1884
(4) Paragraph 22 des

Gesetzes vom 6.5.1884
(5) Paragraph 22 des Gesetzes vom 6.5.1884
(6) Paragraph 26 des Gesetzes vom 6.5.1884
(7) Paragraph 24 des Gesetzes vom 6.5.1884



Mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Aschendorf und Hümmling zum neuen Kreis Aschendorf-Hümmling vereinigt, dessen nur kleine Überlieferung bis 1945 ebenfalls in diesem Bestand zu finden ist. Der Kreis Aschendorf-Hümmling ging am 1. August 1977 im neu gebildeten Landkreis Emsland auf. Für das Archivgut seit 1946 ist das Kreisarchiv des Landkreises Emsland in Meppen zuständig.

Seit der Verzeichnung 1968 wurden außerdem einzelne Akten aus den Akzessionen 18/1993 und 27/1997 ergänzt.

April 2004 N. Rügge


Literatur:

Engeln, Hans, u.a., Heimatchronik des Kreises Aschendorf-Hümmling, Köln 1968

Der Landkreis Emsland. Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung, hg. i.A. des Landkreises Emsland von Werner Franke, Josef Grave, Heiner Schüpp u. Gerd Steinwascher, Meppen

2002

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Aschendorf-Hümmling

Zeit von

1932

Zeit bis

1974

Objekt_ID

217088

Ebenen_ID

20

Geo_ID

20-217088

Link

Kreis Aschendorf-Hümmling

Georeferenzierung

Bezeichnung

Kreis Aschendorf

Zeit von

1885

Zeit bis

1932

Objekt_ID

10

Ebenen_ID

420

Geo_ID

420-10

Link

Kreis Aschendorf