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NLA OS Rep 476

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Wasserschutzpolizei

Laufzeit

1954-1995

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

In den Jahren 1920-24 und seit etwa 1953 bestanden in Meppen und Umgebung Dienststellen der Wasserschutzpolizei zur Sicherung der Wasserstraßen und Häfen. Der kleine Bestand enthält Tätigkeitsbücher (exemplarisch) und statistische Berichte.

Bestandsgeschichte

1. Behördengeschichte allgemein

Die Wasserschutzpolizei ist in der Krisensituation gegen Ende des Ersten Weltkriegs entstanden, als die Wasserstraßenverwaltung die Sicherheit ihrer Verkehrswege angesichts der unsicheren Zeiten nicht mehr garantieren konnte. Ihre Aufgaben bestanden damals im Schutz der öffentlichen Wasserstraßen, insbesondere der Lebensmitteltransporte per Schiff, in der Verhinderung des Schmuggels, der Einfuhr und unerlaubten Beförderung von Waffen, der Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs auf den Wasserstraßen und ggf. der "Unterstützung der fechtenden Truppe bei inneren Unruhen". Dieser sog. Reichswasserschutz war zunächst dem Reichsministerium des Innern, seit 1922 dem Reichsverkehrsministerium unterstellt. Im Mai 1920 wurde den im Abschnittsgebiet Weser-Ems seit längerem bestehenden Bezirken Bremen und Emden der Bezirk Münster mit Zuständigkeit für den Mittelland-, Dortmund-Ems- und Rhein-Herne-Kanal mit allen Zweigkanälen hinzugefügt. Im Frühjahr 1924 wurde der Reichswasserschutz aufgrund eines Beschlusses des Reichssparkommissars umorganisiert, 1931 als Reichseinrichtung ganz aufgelöst. Seine Aufgaben sowie die Mehrzahl des Personals, der Gebäude und Geräte gingen aufgrund eines Abkommens mit der preußischen Staatsregierung vom Reich auf das Land Preußen über.

Im Bereich des Emslandes wird die Wasserschutzpolizei erst wieder in den 1950er Jahren fassbar: 1952 wurden Aufbau und Zuständigkeit in Niedersachsen neu geregelt (RdErl. d. MI v. 31.8.1952, Nds. MBl. S. 464); im folgenden Jahr wurden sechs Wasserschutzpolizeiabschnitte eingerichtet, darunter der Abschnitt "Dortmund-Ems-Kanal" in Meppen, welcher der WSP-Inspektion Nord in Emden unterstellt wurde (RdErl. d. MI v. 15.5.1953, Nds. MBl. S. 210; RdErl. d. MI v. 26.6.1953, Nds. MBl. S. 276). Im Jahr 1956 wurden die Wasserschutzpolizeiabschnitte dem neu eingerichteten

Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen (WSPA) mit Sitz in Hannover nachgeordnet (RdErl. d. MI v. 29.2.1956, Nds. MBl. S. 183). Die sachliche Zuständigkeit wurde nun folgendermaßen definiert: allgemeine polizeiliche Aufgaben; Vollzugshilfe bei der gesundheits- und veterinärbehördlichen Abfertigung von Schiffen und bei der Überwachung der Fischerei, des Wassersports und des Badebetriebes; schiffahrtpolizeiliche Vollzugsaufgaben (Gefahrenabwehr, Verkehrsüberwachung, Überprüfung von Schiffspapieren und Befähigungsnachweisen der Besatzung), Mitwirkung bei der Aufklärung von strafbaren Handlungen (Bekämpfung der sog. leichten Kriminalität; Erforschung von Verstößen insbes. gegen see-, binnenschifffahrts-, fischerei- und zollrechtliche Bestimmungen, Unterstützung der Landeskriminalpolizei, Amtshilfe und ergänzende Meldungen), Untersuchung von nicht tödlichen Schiffs- und Betriebsunfällen (bei tödlichen Unfällen nur Sicherung des ersten Angriffs), Unterstützung anderer Polizeibehörden durch Spezialkenntnisse.

An die Stelle des WSPA in Hannover trat 1973 der Präsident des Verwaltungsbezirks Oldenburg (RdErl. d. MI v. 25.4.1973, Nds. MBl. S. 778); 1979 wurde der Leiter des Dezernats 312 der Bezirksregierung Weser-Ems zum Kommandeur der Wasserschutzpolizei erklärt (RdErl. d. MI v. 18.5.1979, Nds. MBl. S. 933). In den Jahren 1996 (Nds. MBl. 1995 S. 1242) und - in Folge der Auflösung der Bezirksregierungen - 2007 wurde die niedersächsische Wasserschutzpolizei erneut umorganisiert. Neue Gesamtbehörde ist seitdem das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen (WSPAN) in Oldenburg


2. Behördengeschichte Meppen/Emsland

Bereits zum 16. August 1920 wurde eine Gruppe des Reichswasserschutzes - Bezirk Emden - nach Meppen verlegt, die ab Jahresbeginn 1922 die Bezeichnung "Wache Meppen" führte. Ihr Bezirk umfasste u.a. die Ems mit dem Dortmund-Ems-Kanal und den linksemsischen Kanälen.

Im Zuge der Umorganisation 1924 wurde die Dienststelle Meppen wieder aufgelöst.

Anscheinend erst 1953 setzte sich die Geschichte der Wasserschutzpolizei in Meppen fort: Der WSP-Abschnitt "Dortmund-Ems-Kanal", welcher der WSP-Inspektion Nord in Emden unterstellt war, erhielt hier seinen Sitz. Die Dienststelle befand sich am Stadthafen. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich umfasste den Dortmund-Ems-Kanal von der nordrhein-westfälischen Landesgrenze bis zur Schleuse Herbrum einschließlich, den Küstenkanal von km 64,0 bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal, den Ems-Vechte-Kanal, den Almelo-Nordhorn-Kanal einschl. Verbindungskanal, den Süd-Nord-Kanal, den Coevorden-Piccardie-Kanal, den Schöninghsdorf-Hoogeveen-Kanal, den Haren-Rütenbrock-Kanal, die Hase von der Eisenbahnbrücke Meppen bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal sowie die Häfen Lingen und Holthausen. Als Zweigdienststellen bestanden die WSP-Station Dörpen (An der Schleuse) und der WSP-Posten Lingen (Waldstr. 52, 1956: Nr. 56), ein weiterer Posten sollte in Rütenbrock errichtet werden (1956: im Haus Nr. 166 untergebracht).

Nach dem Stand von 1973 waren die Zuständigkeiten innerhalb des Abschnitts folgendermaßen aufgeteilt:
- WSP-Revier Meppen (Dortmund-Ems-Kanal von der Landesgrenze zu NRW bis km 196,80, Hase von der Eisenbahnbrücke Meppen bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal, Haren-Rütenbrock-Kanal und Coevorden-Piccardie-Kanal) mit WSP-Außenstelle Lingen (Häfen Lingen und Holthausen)
- WSP-Station Dörpen (Dortmund-Ems-Kanal von km 196,80 bis einschl. Schleuse Herbrum, Küstenkanal von km 55,00 bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal)
Im Jahr 1979 wurde die Dienststelle insgesamt umbenannt in Wasserschutzpolizeirevier Meppen; mit seiner Außenstelle Lingen und der Station Dörpen wurde es der WSP-Inspektion I in Emden nachgeordnet.
Mit Wirkung vom 1.1.1996 wurde das Revier in ein

Kommissariat umgewandelt, Lingen und Dörpen wurden zu Stationen erklärt. Die räumliche Zuständigkeit umfasste den Dortmund-Ems-Kanal von der Landesgrenze NRW bis km 212,66 (Schleuse Herbrum einschließlich), die nichtschiffbare Ems von der Landesgrenze NRW bis zur Einmündung des Dortmund-Ems-Kanals und die Emsaltarme, den Küstenkanal von km 55,00 bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal, den Ems-Vechte-Kanal von der Ems bis Nordhorn, den Haren-Rütenbrock-Kanal von der Ems bis zur Bundesgrenze sowie die Hase von der Straßenbrücke B 213 (Haselünne) bis zur Einmündung des Dortmund-Ems-Kanals.
Im Zuge der Umgliederung 2007 wurde das Kommissariat in Meppen zur WSP-Station herabgestuft und gemeinsam mit Papenburg dem WSP-Kommissariat Emden zugeordnet.


3. Bestandsgeschichte

Der kleine Bestand wurde im Jahr 2007 (Akz. 2007/051) vom ehem. Wasserschutzpolizeikommissariat Meppen übernommen. Das neuerdings übergeordnete WSP-Kommissariat Emden wird mit seinen nachgeordneten Dienststellen künftig vom Staatsarchiv Aurich betreut.


4. Quellen und Verweise:
- Gesetz- u. Verordnungsblätter
- Zur Vorgängereinrichtung ab 1920 s. Dep 63 b Nr. 1335 und Rep 680 Mep Akz. 15/98 Nr. 229
- Polizeiverordnungen 1923-1946 in Rep 430 Dez. 502 (Akz. 19/72 Nr. 60 und Akz. 68/87 Nr. 106) und Rep 680 Mep (Akz. 15/98 Nr. 191 und 193)
- Meldeblätter über Schiffsunfälle 1960er/70er J. in Rep 680 Mep (Akz. 2000/049 Nr. 3 und 4)
(Ergänzung 27.2.09: Günter Heemann/Günther Meyer, Historisches vom Strom. Die deutschen Wasserschutzpolizeien - Geschichte und Gegenwart - Bd. XIV, Duisburg 1996)


Osnabrück im April 2008 Dr. Nicolas

Rügge

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet