Gräflich Münstersche Verwaltung Dornum
1716-1926
Ernst Herbert Graf Münster kaufte 1820 die Herrlichkeit Dornum, um über die Mitgliedschaft in der ostfriesischen Ritterschaft Einfluß in Ostfriesland zu gewinnen. In diesem Bestand sind die 1852 nicht verstaatlichten Akten der Herrlichkeit Dornum (siehe Rep. 40) erhalten.
VORWORT
Die ehedem den Attena, Kankena, von Kloster, von Walbrunn, von Uxkyl-Gyllenband gehörige Norderburg in Dornum samt ihren Liegenschaften gelangte nach kurzem Zwischenbesitz des Grafen Schönberg und Geheimrats Hoffbauer durch Kauf 1820 in den Besitz des hannoverschen Staats- und Kabinettsministers Erblandmarschalls Ernst Herbert Graf von Münster. Bis 1931 blieb das Schloß in Münsterschem Besitz. Seitdem gehört es dem Fiskus, die zugehörigen Höfe wurden verkauft.
Der 1942 und 1947 in das Staatsarchiv gekommene Bestand umfasst die Zeit von 1716 bis 1926. Die älteren Akten der Herrlichkeit Dornum sind bei dem Schloßbrand im Jahre 1721 verloren gegangen.
Die Aktennummern 64 bis 67 und 69 bis 70, die Kirchen- und Schulsachen betrafen, wurden 1955 dem Pfarrarchiv Dornum überlassen.
Im Dezember 2010 wurde der Bestand in das Verzeichnungsprogramm AIDA eingegeben.
Aurich, Dezember 2010
Dr. Michael
Hermann
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Dornumergrode [Wohnplatz]
1
1
11473
1
1-11473
Dornum, Flecken [Wohnplatz]
1
1
11470
1
1-11470
Schwittersum [Wohnplatz]
1
1
11517
1
1-11517
Herrlichkeit Dornum
1821
1852
137
6020
6020-137
Denkiehausen [Wohnplatz]
1
1
4746
1
1-4746
Dornumersiel [Wohnplatz]
1
1
11474
1
1-11474
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b315