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NLA OS Rep 703

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Katholisches Konsistorium zu Osnabrück

Laufzeit

1671-1907

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Das Katholische Konsistorium in Osnabrück wurde infolge der notwendig gewordenen kirchlichen Neuordnung nach der Säkularisation 1802/03 eingerichtet. Als eine staatliche Gerichts- und Verwaltungsbehörde stand das Konsistorium in gerichtlichen und in außergerichtlichen Angelegenheiten über den Ämtern und Magistraten.

Geschichte des Bestandsbildners

Das Katholische Konsistorium in Osnabrück wurde infolge der notwendig gewordenen kirchlichen Neuordnung nach der Säkularisation 1802/03 eingerichtet. Die hannoversche Organisationskommission übertrug in der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1802 die Aufsicht über die katholischen Kirchenangelegenheiten, die zuvor bei den kirchlichen Behörden angesiedelt war, auf die "Geistliche Interimistische Außerordentliche Kommission" .
Die Bezeichnung "Konsistorium" wurde zum ersten Mal im landesherrlichen Reskript vom 13.März 1814 gebraucht. Ihr wurde die katholische geistliche Zivilgerichtsbarkeit übertragen, die bis zu diesem Zeitpunkt beim bischöflichen Offizialatgericht angesiedelt war.
Als eine staatliche Gerichts- und Verwaltungsbehörde stand das Konsistorium in gerichtlichen und in außergerichtlichen Angelegenheiten über den Ämtern und Magistraten. Seine vorgesetzte Behörde war zunächst die Abteilung der geistlichen Unterrichtsangelegenheiten des Königlichen Hannoverschen Ministeriums und ab 1832 das Kultusministerium der Geistlichen Behörden und geistlichen Schulsachen in Hannover. Das Konsistorium war in den Jahren 1837 bis 1848 dem Königlichen Kabinett für geistliche Schulsachen untergeordnet und ab 1866 beim Departement des Kultus der preußischen Ziviladministration angesiedelt.

Der Geschäftsumfang erfasste den der aufgehobenen Archidiakonate. Dem Konsistorium oblag die Oberaufsicht über die Amtsführung der Geistlichen, Küster und Lehrer. Es beaufsichtigte Kirchengebäude, katholische Volks- und Landschulen und war zuständig für das Kirchen- und Armenrechnungswesen. Bis zur Gesamtregelung des Unterrichtswesens 1845 im Königreich Hannover beriet und vermittelte das Konsistorium zwischen Schulen, Lehrern und Gemeinden. Im Bedarfsfall leistete es Beihilfen.

Der geographische Zuständigkeitsbereich war zunächst identisch mit dem des vormaligen Fürstbistums Osnabrück. Die Niedergrafschaft Lingen unterstand bereits in kirchlicher Hinsicht dem Weihbischof von Gruben zu Osnabrück. Im Jahr 1816 gelangte sie zum Königreich Hannover und stand unter Aufsicht des Katholischen Konsistoriums. Ab 1824 erstreckte sich der Einfluss auf die vormals zum Bistum Münster gehörenden Landesteile, die Kreise Meppen, Emsbüren und das Kirchspiel Twistringen, die Grafschaft Bentheim und das Fürstentum Ostfriesland. Von 1863 bis 1877 kamen die Ortschaften Wachtum, Dünkamp und Herringhausen als Teile Arenberg-Meppens und das Jadegebiet in der Diözese Münster hinzu. Der Bezirk des Katholischen Konsistoriums umfasste letztlich den der Landdrosteien Osnabrück, Aurich und den des im Landdrosteibezirk Hannover gelegenen katholischen Kirchspiels Twistringen.

Im Jahr 1848 musste das Konsistorium einen Teil seiner Aufgaben einbüßen. Ihm wurde die Gerichtsbarkeit über Geistliche, ab 1869 auch über Ehesachen entzogen und den ordentlichen bürgerlichen Gerichten übertragen. Den größten Aufgabenverlust erlitt es, als es 1871 infolge des Inkrafttretens der preußischen Verfassung den größten Teil seiner kirchlichen Verwaltungskompetenz an das bischöfliche Generalvikariat in Osnabrück abtreten musste.
Erhalten blieb die kirchliche Aufsicht über Osnabrückische Fonds und Stiftungen. Zu diesen zählte der Archidiakonalfond, der Armen-, Mönnigschen-, Hakeschenfond, die Völckersche Studien-Stiftung, die Jacobische Stiftung und der Quakenbrücker Sylvesterfond. Von 1852 bis 1874 wurde ihr die Aufsicht über Kirchenbuchführung in den Pfarreien aufgetragen.

Am 1. Juli 1885 ging die gesamte Verwaltung des Volksschulwesens in der Provinz Hannover auf die Abteilung Kirchen- und Schulsachen der Bezirksregierungen in Osnabrück, Aurich und für das Kirchspiel Twistringen auf das Departement des Kultus in Hannover, bzw. Berlin über. Das Katholische Konsistorium wurde aufgelöst.

Bestandsgeschichte

Die Archivalien des vorliegenden Bestandes sind hauptsächlich in zwei Aktenabgaben in das Staatsarchiv übernommen worden.

Aus dem Bestand sind Testamente im Jahr 1879 ohne Kennzeichnung der Herkunft zum Bestand Osnabrücker Hauptarchiv, Urkunden Rep 3, gelegt worden.

Literatur

- C. Rein, Das vormalige Königliche katholische Konsistorium zu Osnabrück, Osnabrück 1901.
- Max Bär, Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, Hannover und Leipzig 1901.
- Das Volksschulwesen in der Provinz Hannover insbesondere im Regierungsbezirk Osnabrück, in systematischer Ordnung der Gesetze, der Verfügungen .... Im Auftrag der Königlichen Regierung zu Osnabrück zusammengestellt und bearbeitet von Dr. Dulheuer, Osnabrück 1908.
- Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. III, 1800-1970. Von der Neuordnung Deutschlands bis zur Gründung des Deutschen Reiches. Hrsg. Von Karl-Ernst Jeismann und Peter Lundgreen, München 1987.
- Chroniken der Schulen, z.B. Ludwig Schriever: Geschichte der Schulen und des Schulwesens im Dekanate und Kreise Lingen, Lingen 1896.

Siehe

Korrespondierende Archivalien

- NLA OS: Sylvesterstift zu Quakenbrück Rep 701 I, II und Dep 14 b; Landdrostei 335 und Rep 336 Regierung Osnabrück, Abteilung für Kirchen und Schulen; Ortsschulinspektoren Rep 708, Schulaufsichtsämter Rep 709
- NLA Hannover: Kultusministerium Hann. 113, (1814) 1834-1868; Klosterkammer zu Hannover 1250-1900, Hann 94
- NLA Aurich: vereinzelte Akten in Rep 21 b und Rep 42
- Diözesanarchiv Osnabrück: Vikariatsverwaltungsakten bis 1871

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

6,6, lfd. M. (315 Akten)