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NLA OS Dep 62 b

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Arenbergisches Archiv zu Meppen

Laufzeit

1303-1961

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Der Herzog von Arenberg erhielt 1803 als Nachfolger in der Landesherrschaft im Amt Meppen die dieses betreffenden Unterlagen der Hofkammer und der Lehnkammer.

Bestandsgeschichte

Vorbemerkung
Verhandlungen über eine Neuordnung des Herzoglich Arenbergischen Archivs in Meppen im Februar und März 1953 führten zu dem Ergebnis, dass das Archiv zu diesem Zwecke vorübergehend ins Niedersächsische Staatsarchiv Osnabrück überführt und nach Durchführung der Arbeiten wieder nach Meppen zurückgebracht werden sollte. Verpackung und Transport nach Osnabrück erfolgten vom 10. bis 12. Juni 1953. Zwei Aktenverzeichnisse wurden mitgegeben, von denen das ältere die Akten aus dem ehemaligen Münsterschen Hofkammerarchiv enthält, das jüngere die gleiche Gruppe sowie die Akten der Herzoglich Arenbergischen Domänenkammer aus dem 19. Jh. Mengenmäßig umfasste der Transport rund 80 Kisten Hofkammerakten, deren Lagerung mit dem Verzeichnis nicht übereinstimmte, und einen noch umfangreicheren Bestand der Domänenregistratur, die zum Teil in fünf Schränken des Archivraums in Meppen, zum Teil auf dem Boden der Renteiverwaltung dortselbst untergebracht war.
Eine grobe Überprüfung ergab, dass in der älteren Aktengruppe außer Akten der Münsterschen Hofkammer betr. das Amt Meppen auch solche der Amtsregistratur in Meppen enthalten waren, ferner Akten aus dem Münsterschen Lehnkammerarchiv und des Herzoglich Arenbergischen Lehnhofes.
Die Domänenakten umfassten verschiedene Aktenprovenienzen der arenbergischen Verwaltung des 19. Jahrhunderts mit zahlreichen älteren Vorakten. So war eine Zweiteilung der Akten in eine Gruppe der münsterschen Territorialzeit und in eine der Arenbergischen Hoheitsperiode und der Standesherrlichkeit bzw. der herzoglichen Domänenverwaltung des 19. Jahrhunderts von vornherein gegeben.
Die Ordnung der ersten Gruppe ist von Frau Dr. Anneliese Ritter unter Anleitung von Staatsarchivrat Dr. Schröter in der Zeit von Februar bis Juni 1955 durchgeführt worden. Es wurden die vorgefundenen Aktengruppen aus der Münsterschen Hofkammer, der Münsterschen

Lehnskammer betr. das Amt Meppen, des Arenbergischen Lehnshofes und der Amtsregistratur Meppen in den Abteilungen A - D beibehalten, ebenso die Einteilung nach Rubra in den Abteilungen A und D. Der Bestand B der Münsterschen Lehnkammer wurde nach den auf den Akten befindlichen alten Signaturnummern geordnet. Bestand C, Akten des Herzoglich Arenbergischen Lehnhofes, wurde in der im jüngeren Verzeichnis der Arenbergischen Verwaltung vorgefundenen Ordnung belassen. Schwieriger war die Ordnung der Amtsakten in Abteilung
D. Diese umfassten Akten der münsterschen Zeit und darüber hinaus bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Hier ergaben sich Überschneidungen mit den jüngeren Akten der Arenbergischen Verwaltung (Abt. E), so dass diese zur Ergänzung mit herangezogen werden müssen. Zugrunde liegt der Abt. D das alte Schema nach Rubra der Amtsregistratur, es ist aber durch die Zugänge aus dem 19. Jahrhundert erweitert worden.
Die Abt. E umfasst das Aktenmaterial des Arenbergischen Herzogtums bzw. der Standesherrschaft sowie der Arenbergischen Domänenverwaltung und wurde von Herrn Staatsarchivrat Dr. Schröter in den Jahren 1953-55 aufgestellt. Eine klare Trennung beider Gruppen war nicht durchführbar, daher sind sie nach ihren Sachbetreffen in einer Abteilung zusammengefasst worden. In den Grundzügen umfassen die Abschnitte I - XIV standesherrschaftliche Akten, XV - XVIII Akten der Domänenverwaltung mit einzelnen Vorakten aus der territorialen Zeit. Verschiedene Registraturordnungen des 19. Jahrhunderts blieben dabei unberücksichtigt. Das Ordnungsschema nach Sachbegriffen ist völlig neu aus den Akten selbst erarbeitet worden. Es ergibt sich hieraus, dass im Archivbestand die Zeit der arenbergischen Landeshoheit von 1807 - 1810 bzw. 1811 - 1813 unter frz. Hoheit keinen eigenen Niederschlag gefunden hat.
Deutlich hoben sich die Akten des herzoglichen Regierungsrates Deymann

heraus, ebenso die der herzoglichen Regierungskasse und die der Besoldungskasse, die daher auch in gesonderten Abschnitten (XX - XXII) angehängt wurden.
Die Aufbewahrung in den alten Archivkisten wurde aufgegeben, eine modere Paketierung im Jahre 1956 und Einlagerung in neue Stahlregale im Frühjahr 1957 vorgenommen. Das neue zweibändige Repertorium ist 1956 geschrieben worden. Die letzte Durchsicht wurde von Herrn Staatsarchivrat Dr. Penners vorgenommen. Die mit "Wasserschaden" bezeichneten Stücke lagern am Ende des Bestandes.
Osnabrück, den 4. März 1957
gez. Dr. Wrede
Staatsarchivdirektor
Das Archiv wurde 1968 im Staatsarchiv deponiert (Akz. 31/68).
18.12.1968
gez. Dr. Behr

Nachtrag
Nach Beendigung der Ordnung und Verzeichnung der Hauptabteilungen A - E erhielt das Meppener Archiv auch die Meppen betreffenden Akten der arenbergischen Oberbehörden zugewiesen. Sie wurden ebenso wie der ältere Bestand im Staatsarchiv neu geordnet und verzeichnet. Die Akten befanden sich bis dahin teils im Staatsarchiv Münster, teils zu Nordkirchen i. W., dem Sitz der arenbergischen Grundbesitzverwaltung. Der Zugang bestand nach dem mitgegebenen Verzeichnissen aus drei Gruppen, von denen die nachstehend mit 1) bezifferte Gruppe aus Münster, die beiden anderen aus Nordkirchen kamen:
1.) Recklinghausener Akten, die 1924 vom Herzog dem Stadtarchiv Recklinghausen überwiesen worden sind. Sie wurden dort 1926 verzeichnet (Abschrift des Verzeichnisses s. F nr. 103b), [6973], kamen 1929 zu den Vereinigten Westfälischen Adelsarchiven nach Velen und 1932 ins Staatsarchiv Münster.
2.) Recklinghausener Akten, die bei der Verlegung der Verwaltung von Recklinghausen nach Düsseldorf im Jahre 1904 dorthin mitgenommen und weiter mit nach Nordkirchen gezogen sind. Ein spezielles Verzeichnis dieser Akten liegt nicht vor; wohl aber das alte Recklinghausener Gesamtverzeichnis vom

Ende des 19. Jahrhunderts, in dem sie abgehakt sind (s. F nr. 103a), [6972].
3.) Brüsseler Akten, die (zu einem unbekannten Zeitpunkt) von Brüssel an die deutsche Verwaltung abgegeben worden sind. Es handelt sich jedoch, wie das alte Abgabeverzeichnis ausweist (G nr. 16a), [7681], nur um einen kleinen Teil der ursprünglichen Brüsseler Abgabe. Der Verbleib der übrigen Akten ließ sich nicht ermitteln.
Die beiden ersten Gruppen sind aufgrund des unter 2) genannten Verzeichnisses noch als das alte Archiv der Recklinghausener General-Domäneninspektion zu erkennen. Die Zahl der fehlenden Akten ist gering. Die General-Domäneninspektion wurde, wenn auch nicht dem Namen, so doch der Sache nach 1858 eingerichtet. Doch reicht ihre Registratur bis zum Jahr 1803 und in einigen fortgeführten Vorakten darüber hinaus bis zum Jahr 1788 zurück. Sie umfasst neben ihren eigenen Akten auch solche der Recklinghausener Oberbehörden der vorstandesherrlichen Zeit (Herzogl. Statthalter, Domäneninspektion) sowie vor allem die der Herzoglichen Kanzlei (siehe hierzu und zum Folgenden Osnabrücker Mitteilungen 58, 1959). Diese, d.h. genauer die "Kanzlei für die deutschen Angelegenheiten", war 1853 mitsamt ihrer Registratur (ab 1805) von Brüssel nach Recklinghausen verlegt worden; und als ihre Funktion in standesherrlichen Angelegenheiten 1858 wieder nach Brüssel zurückgezogen wurde, ging die gesamte Registratur auf ihre Nachfolgebehörde in domanialen Angelegenheiten, die General-Domäneninspektion zu Recklinghausen, über. In Brüssel, wo die standesherrlichen Angelegenheiten fortan vom Herzog bzw. dessen Sekretär (später "Kabinett") unmittelbar und die Domanialsachen in letzter Instanz bearbeitet wurden, legte man neue Akten an - soweit solche nicht schon seit der Verlegung der Kanzlei und ihrer Registratur nach Recklinghausen im Jahre 1853 entstanden waren. Dieser neuen Registratur des

herzoglichen Sekretärs bzw. des Kabinetts entstammen die Akten der obigen Gruppe 3).
Der jetzigen Neuordnung ist der Registratur-Zustand am Ende des 19. Jahrhunderts zugrundegelegt. Es sind also die Registraturen der General-Domäneninspektion und des Brüsseler Kabinetts wiederhergestellt (Hauptabteilungen F und G). Entscheidend dafür war, dass die Akten der älteren Vorbehörden (Statthalter, Domäneninspektion und Brüsseler Kanzlei) zum großen Teil von der General-Domäneninspektion fortgeführt und gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit deren eigenen Akten in einem geschlossenen Bestand vereinigt und verzeichnet worden sind (s. F nr. 103a), [6972]. Ein Herauspräparieren der alten Provenienzen war daher nicht mehr möglich, ohne innere Zusammenhänge zu verletzen. Dabei blieben die Brüsseler Kabinettsakten aber von selbst als gesonderter Bestand stehen. Die Eindeutigkeit, mit der sie von den Recklinghausener Akten geschieden sind, legte es von vornherein nahe, ihre Selbständigkeit auch im neuen Archivverband zu erhalten - trotz der Kleinheit des Bestandes und trotz des behördenmäßigen und sachlichen Zusammenhanges, in dem er mit den nach Recklinghausen gelangten Brüsseler Kanzleiakten steht.
Bei dieser Aufteilung war die Gruppe 1) der nach Meppen gelangten Akten geschlossen der Hauptabteilung F (Recklinghausener Archiv) zuzuweisen und die Gruppe 3) der Hauptabteilung G (Brüsseler Kabinettsregistratur). Dagegen fanden sich unter dem im Jahre 1904 nach Düsseldorf mitgenommenen Teil des Recklinghausener Archivs (Gruppe 2) einige Stücke des Brüsseler Kabinetts, die aus nicht bekannten Anlässen zur deutschen Verwaltung abgegeben und hier der eigenen Registratur beigefügt worden sind. Sie wurden jetzt wieder in ihren ursprünglichen Zusammenhang zurückgelegt.
Hinsichtlich der inneren Gliederung des Bestands standen bei der Neuordnung für das Recklinghausener Archiv (F) drei

Schemata zur Verfügung: das der Brüsseler Kanzlei, etwa der Mitte des 19. Jahrhunderts entstammend, dessen Titel und Signaturen sich auf vielen Akten vorfanden, und nach dem auch die Verwaltung in Recklinghausen zunächst weitergearbeitet hat; zweitens, die Gliederung des Recklinghausener Repertoriums vom Endes des 19. Jahrhunderts (s. F nr. 103a), [6972], in die sämtliche Akten der älteren Vorbehörden eingeordnet worden sind; und schließlich die vom Stadtarchiv Recklinghausen 1926 für die ihm überlassenen Akten neu angelegte Ordnung (F nr. 103b), [6973]. Der jetzigen Neuverzeichnung wurde das zweite Schema zugrunde gelegt, allerdings unter stärkerer Zusammenfassung und Umstellung der dortigen Abschnitte; und zwar letzteres vor allem unter dem Gesichtspunkt einer schärferen Unterscheidung der regiminalen und domanialen Verwaltungsakten - soweit das bei dem mehrfachen Wechsel der Verhältnisse von der landesherrlichen zur französischen, hannoverschen und standesherrlichen Zeit durchzuführen war.
Der gleiche Gesichtspunkt ist auch bei der Neuordnung der Brüsseler Kabinettsakten angewandt. Da von den im alten Verzeichnis (G nr. 16a), [7681] aufgeführten Akten nur ein kleiner Teil nach Meppen gelangt ist, musste die alte Gliederung im Übrigen stark vereinfacht werden. Im Einzelnen unterrichtet über die vorgenommenen Änderungen eine den drei alten Verzeichnissen beigefügte Konkordanz.
Die Frage des Verbleibs der nicht nach Meppen gelangten Akten der arenbergischen Oberbehörden ist noch nicht geklärt. "In Nordkirchen befinden sich nicht mehr Teile der alten Registraturen", wie mir Herr Graf von Galen mitteilte. Eine Anfrage beim Vestischen Archiv in Recklinghausen blieb ebenfalls ohne Ergebnis. Auch der Verdacht, dass sie nach Brüssel zurückgelangt oder (z. t.) von vornherein dort verblieben sein könnten, scheint sich nicht zu bestätigen. Jedenfalls konnte mir das Kgl.

Generalarchiv in Brüssel, der jetzige Besitzer des alten Herzoglichen Archivs, auf Anfrage nur acht Nummern des dortigen fonds d'arenberg mitteilen, die sich auf Meppen beziehen. Allein nach der alten Brüsseler Abgabeliste (G nr. 16a), [7681] fehlen aber schon 121 der dort aufgeführten Stücke im Meppener Archiv. Das Ergebnis der - freilich nur schriftlichen - Nachforschungen ist also unbefriedigend. Doch seien hier wenigstens die in Brüssel festgestellten Akten mitgeteilt:

Nr. 5809: Gesetz betr. den standesherrlichen Rechtszustand des Herzogs von Arenberg wegen des Herzogtums Arenberg-Meppen. 1813 - 1852.
Nr. 11552: Pièces de caisse relatives au comptes de M. Huldermann à Meppen. 1838 - 1852.
Nr. 11827: Meppensche Domänenrechnung pro 1837 - 1854.
Nr. 11828: Meppensche Domänenrechnung pro 1855 - 1858.
Nr. 12406: Nachweisung der unter der Regierungszeit des Herzogs Engelbert abgelösten Regalien in der Domäneninspektion Meppen. 1.V.1875.
Nr. 12407: Nachweisung der ... allodifizierten Lehen in der Domäneninspektion Meppen. Mai 1875.
Nr. 12950: Nachweisung der abgelösten jährlichen Gefälle und Grundabgaben der Neubauern in der Domäneninspektion Meppen. Mai 1875.
Nr. 13234: Dr. jur. Heinrich Zoepfl: "Rechtsgutachten über die von der Kgl. Preußischen Staatsregierung beabsichtigte neue gesetzliche Regelung des standesherrlichen Rechtszustandes des Herzogs von Arenberg wegen des Herzogtums Arenberg-Meppen". Hannover 1872.

gez. Dr. Penners
Staatsarchivrat
Osnabrück, Januar 1959

A Münstersches Hofkammer-Archiv (1 - 944)
B Münstersches Lehnkammer-Archiv (945 - 1027)
C Herzogl. Arenbergisches Lehnhof-Archiv (1028 - 1123)
D Amtsarchiv Meppen (1124 - 2307)
E Arenbergische Verwaltung (2308 - 6869)
F Recklinghausener Archiv betr. Meppen (6870 - 7664)
G Brüsseler Kabinettsregistratur betr. Meppen (7665 - 7852)

Literatur

Theodor Penners: Das Herzoglich Arenbergische Archiv zu Meppen, in: Osnabrücker Mitteilungen 68, 1959, S. 1-53
Wolf-Rüdiger Schleidgen: Arenberg. Die archivalische Überlieferung, in: zeitenblicke 9, Nr. 1, [10.06.2010], URL: http://www.zeitenblicke.de/2010/1/schleidgen/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-24352 (18.06.2010)
Karten zum Schloß Nordkirchen sowie Flur- und Gemarkungskarten zu arenbergischen Besitzungen sind unter der Signatur Dep 62b K Akz 2010/059 von Archivinspektoranwärterin Anna Philine Schöpper und Archivinspektoranwärter Benjamin Geier verzeichnet worden.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

83 Regalmeter (7.546 Verzeichnungseinheiten)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet