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NLA OS Rep 250 Neuhs

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Französische Unterpräfektur Neuenhaus

Laufzeit

1809-1813

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Nach Eingliederung des nördlichen Teils des Großherzogtums Berg in das Kaiserreich Frankreich durch Dekret vom 26. Dez. 1810 wurde Neuenhaus im Okt. 1811 Sitz einer Unterpräfektur.

Geschichte des Bestandsbildners

Der Amtsbezirk der Unterpräfektur Neuenhaus, das Arrondissement, wurde gebildet, als Napoleon I. mit dem Dekret vom 26. Dezember 1810 nach vorausgegangenem Senatsbeschluß vom 13. des Monats alle Länder Norddeutschlands nördlich einer Linie von der Lippemündung bis Lauenburg an der Elbe mit dem französischen Kaiserreich vereinigte. Bei diesem Vorgang waren zunächst nur die drei sogenannten "hanseatischen" Departements gebildet und alle Gebiete westlich der Ems holländischen Departements zugeordnet worden. Letzteres rief bei den Behörden des vormals großherzoglich-bergischen Emsdepartements und den dortigen Einwohners Protest hervor. Ihren gemeinsamen Bemühungen gelang es, die beschlossene Landesteilung rückgängig zu machen. Das kaiserliche Dekret vom 28. April 1811 verfügte nach vorausgegangenem Senatsbeschluss vom 27. des Monats die Gründung eines eigenen Departements der Lippe mit Sitz der Präfektur in Münster. Seine natürlichen Grenzen waren die Lippe von der Mündung bis Haltern im Süden und ein Stück oberhalb von Telgte beginnend die Ems im Osten. Im Norden und Westen bildeten die holländischen Departements die Grenze. Das Departement bestand aus den Arrondissements Rees, Steinfurt, Münster und Neuenhaus.

Bedingt durch seine Entstehungsgeschichte ergab sich für das Lippe-Departement eine längere Übergangszeit, in welcher die bisherigen Behörden ihre Tätigkeit weiterverrichteten. Am 13. Juni 1811 schließlich wurde Johann Carl Amand Victorin Graf Dusaillant de Lastery, Kaiserlicher Kammerherr, zum Präfekten des Lippe-Departements ernannt. Bis dahin hatte der Präfekt

des aufgelösten Emsdepartements Karl Mylius das Amt provisorisch verwaltet. Generalsekretär wurde Johann Gerhard v. Druffel, General-Polizei-Kommissar Stephan Joseph Garnier. Die Unterpräfektur in Neuenhaus wurde im Oktober 1811 eingerichtet. Zum Unterpräfekten war der münstersche Kriegs- und Domänenrat Michael Anton v. Tenspolde ernannt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren seine Geschäfte von den vormals zuständigen Unterpräfekten in Meppen, Coesfeld und Lingen versehen worden.

Das Arrondissement Neuenhaus sollte zunächst nur die nördlichen Kantone der Grafschaft Bentheim, die der bergischen Unterpräfektur Lingen unterstanden hatten, sowie die Kantone Wesuwe und Heede, die sich als schmaler Gebietsstreifen auf der linken Emsseite nördlich an die Grafschaft anschlossen, umfassen. Wesuwe und Heede hatten ursprünglich zum münsterschen Amt Meppen und seit 1803 zum Herzogtum Arenberg-Meppen gehört. Die Amtsverwaltung war 1809 in eine Unterpräfektur umgewandelt worden.

Bei der Bildung des Lippe-Departements kam es zu mehreren nachträglichen Grenzveränderungen. So wurde der zum aufgelösten Arrondissement Coesfeld gehörende und zunächst dem Arrondissement Steinfurt zugeschlagene Kanton Bentheim dem Arrondissement Neuenhaus zugewiesen, das auf diese Weise die gesamte Grafschaft Bentheim in sich vereinigte. Um die Lücke zwischen der Grafschaft und der Ems zu schließen, wurden die linksemsischen Teile der Kirchspiele Schepsdorf, Emsbüren und Salzbergen, das Gebiet des späteren Kreises Emsbüren, ebenfalls vom Arrondissement Steinfurt abgetrennt und dem Arrondissement Neuenhaus unterstellt. Dieses ursprünglich münstersche Gebiet war 1803 Teil des neugebildeten Fürstentums Rheina-Wolbeck geworden, das der belgische Herzog von Looz-Corswarem innehatte. Aber schon 1808 war das Fürstentum dem Großherzogtum Berg angegliedert worden, wobei das Kirchspiel Salzbergen an das

Arrondissement Coesfeld und die Kirchspiele Schepsdorf und Emsbüren an das Arrondissement Lingen gekommen waren.

Das nunmehrige Arrondissement Neuenhaus vereinigte somit Gebietsteile, die zuvor von drei verschiedenen Unterpräfekturen verwaltet worden waren: der arenbergischen Unterpräfektur Meppen und den bergischen Unterpräfekturen Coesfeld und Lingen. Es umfaßte eine Fläche von 1689 qkm und 38400 Einwohner. Damit war es von der Fläche her das größte, von der Einwohnerzahl her das kleinste der vier Arrondissements. Die Bevölkerungsdichte betrug 28 Einwohner pro qkm. Es war eingeteilt in fünf Kantone (Bentheim, Heede, Neuenhaus, Nordhorn, Wesuwe) und in siebzehn Mairien (Bentheim, Emlichheim, Emsbüren, Gildehaus, Heede, Hesepe, Kleinringe, Neuenhaus, Nordhorn, Rhede, Schepsdorf, Schüttorf, Uelsen, Veldhausen, Wesuwe, Wietmarschen, Wilsum). Die Gebiete, die im Arrondissement zusammengefügt worden waren, stellten in späterer Zeit den linksemsischen Teil des Regierungsbezirkes Osnabrück dar.

An der Spitze des Departements stand der Präfekt. Er wurde vom Kaiser ernannt und persönlich vereidigt. Er hatte die gesamte Verwaltung des Departements unter sich und war mit autokratischen Vollmachten ausgestattet. Der Unterpräfekt war der höchste Verwaltungsbeamte des Arrondissements. Er wurde ebenfalls vom Kaiser ernannt und vom Präfekten verpflichtet. Im großen und ganzen hatte er die gleichen, die gesamte Verwaltung betreffende Aufgaben wie der Präfekt, nur war er in den meisten Fällen an dessen Entscheidung gebunden. Die Unterpräfektur war im wesentlichen die Mittelinstanz zwischen der Präfektur und den Mairien oder Munizipalitäten. Diese bildeten die unterste Ebene der französischen Verwaltung, auf welcher die Maires die höchsten Beamten waren. Das Amt des Maires war ein Ehrenamt, so daß es nur von wohlhabenden Bürgern ausgeübt werden konnte.

In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern wurden die Maires vom Kaiser, in den übrigen vom Präfekten ernannt. Ihre Hauptaufgaben waren die Aufstellung des Budgets, die Überwachung der Konskriptionen, die Führung der Personenstandsregister und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben waren ihnen je nach Größe ein oder zwei Adjunkte beigegeben.

Auf jeder Stufe des Instanzenaufbaues gab es ein Kollektivorgan - den Generaldepartementrat, den Arrondissementrat und den Munizipalrat - mit vom Kaiser bzw. vom Präfekten ernannten Mitgliedern, die dem jeweiligen Spitzenbeamten beratend zur Seite standen. Sie kamen in der Regel einmal im Jahr zusammen und befaßten sich hauptsächlich mit der Verteilung der für ihren Zuständigkeitsbereich beschlossenen Steuerlasten und der Abnahme der Jahresrechnung. Aus ihrer Mitte konnten aber auch Wünsche und Probleme des Bezirks vorgetragen werden.

Die Kantonsversammlungen waren Wahlversammlungen, bestehend aus allen Bürgern eines Kantons, die mindestens 21 Jahre alt, im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte, d.h. in die Brügerregister eingetragen waren. Die Versammlungen wurden aufgeteilt in Sektionen durchgeführt. Gewählt wurden die Friedensrichter, deren Stellvertreter, die Munizipalräte in Mairien mit mehr als 5000 Einwohnern sowie die Mitglieder zu den Arrondissement- und Departement-Wahlkollegien. Die Kantons selbst bildeten keine Verwaltungsebene, sondern waren Gerichtsbezirke.

Der Instanzenweg im Arrondissement Neuenhaus sah so aus, daß sämtliche Befehle des Präfekten in französischer Sprache an den Unterpräfekten gelangten, welcher gemäß der Anweisung des Präfekten ein Befehlsschreiben in deutscher Sprache aufsetzte, das er an alle ihm unterstehenden Maires verschickte. Umgekehrt gingen alle Berichte der Maires oder Gesuche der Bezirkseinwohner an den Unterpräfekten, der sie durch Gutachten und Berichterstattung dem Präfekten zur Entscheidung vorbereitete.

Einen guten Einblick in die Führung der Verwaltungsgeschäfte geben die Berichte des Maires von Gildehaus, Eberhard Hagen, der, 1749 geboren, über eine langjährige Verwaltungspraxis als Beamter verfügte. Im Gegensatz zur Mehrzahl seiner Kollegen beantwortet er die Anfragen des Unterpräfekten meist recht ausführlich, übt auch vorsichtige Kritik am französischen Verwaltungsstil, unterbreitet Verbesserungsvorschläge und beschwert sich über die finanzielle Notlage seiner Mairie.

Das Ende des Arrondissements Neuenhaus kam im November 1813 mit der Besetzung des Gebietes durch eine Abteilung der vereinigten russisch-schwedischen Armee. In der Nacht vom 11. auf den 12. November erschienen die ersten Kosaken in Neuenhaus. Die französischen Beamten hatten einige Tage zuvor den Ort verlassen. In dem entstehenden Machtvakuum versuchten die ehemaligen Territorialherren von ihren Gebieten Besitz zu ergreifen. Der Erbgraf Alexis v. Bentheim-Steinfurt nahm am 14. November im Namen seines Vaters die Grafschaft in Besitz und setzte eine provisorische Administrationskommission ein, der der in Neuenhaus gebliebene Unterpräfekt v. Tenspolde bei der Abwicklung von Truppenlieferungen half. Anschließend trat v. Tenspolde wieder in den preußischen Dienst in Münster ein. Dem Grafen von Bentheim-Steinfurt gelang es indessen nicht, die Übernahme der Herrschaft in der Grafschaft durch das Kurfürstentum und spätere Königreich Hannover zu verhindern, welche am 24. November 1813 von dem Regierungsrat Konrad v. Pestel proklamiert wurde und auf dem seit 1753 bestehenden Pfandschaftsverhältnis beruhte. Auch die Bevölkerung neigte Hannover zu, weil es im Gegensatz zum Grafen v. Bentheim-Steinfurt den russischen Requisitionsforderungen entgegentrat.

Auf dem Wiener Kongreß wurden die Maßnahmen Hannovers bestätigt. Das seit 1817

fürstliche Haus Bentheim-Steinfurt erreichte die Anerkennung standesherrlicher Rechte, die 1823 vertraglich festgelegt wurden. In der Übergangszeit bildete der Regierungsrat v. Pestel zusammen mit Christoph Nikolaus Duncker als provisorischer Regierungssekretär die Regierung der Grafschaft Bentheim.

Auch die Herzöge v. Looz-Corswarem und Arenberg-Meppen konnten sich nicht gegen Hannover durchsetzen. Die Kontone Wesuwe und Heede kamen zwar wieder an das Amt Meppen, dieses jedoch wurde auf dem Wiener Kongreß unter Vorbehalt der standesherrlichen Rechte des Herzogs dem Königreich Hannover zugesprochen. Ebenso geschah es mit den linksemsischen Teilen der Kirchspiele Schepsdorf, Emsbüren und Salzbergen, die als Kreis Emsbüren an Hannover übergingen.

Bestandsgeschichte

Nach dem Ende der französichen Herrschaft verblieben die Akten der Unterpräfektur in Neuenhaus. Aufgrund des am 16. März 1823 geschlossenen Vergleichs zwischen dem Haus Hannover und dem Fürsten v. Bentheim-Steinfurt, der die Teilung der Bentheimer Archive festlegte, gelangten die Unterpräfekturakten in den Besitz Hannovers. Unter der hannoverschen Verwaltung wurde das Bentheimer Archiv sogleich verzeichnet und geordnet. Für die Akten der Unterpräfektur wurde das bis jetzt in Gebrauch befindliche Behördenfindbuch angelegt (ca. 1824/43). Im Jahr 1870 wurde das Bentheimer Archiv von Neuenhaus ins Staatsarchiv Osnabrück gebracht. Bei dem Transport zerbrachen mehrere Kisten, und die Akten gerieten durcheinander. Die Ordnung wurde im Staatsarchiv wiederhergestellt.

Die Akten, die die Kantone Wesuwe und Heede betrafen, waren an das 1814/15 wiedererrichtete Amt Meppen abgegeben worden und gelangten mit den dortigen Beständen in das Staatsarchiv Osnabrück. Sie befinden sich heute im Bestand Rep 250 Lingen II, in dessen Findbuch hinter der Inhaltsübersicht die Nummern der Akten zusammengestellt

sind, die die beiden Kantone betreffen. Berichte der dortigen Maires finden sich jedoch auch im hier behandelten Bestand, wenn es sich um Akten handelt, in denen alle Maires zu einer bestimmenten Anfrage des Unterpräfekten Bericht erstatten mußten.

Im Kern bildet der Bestand der Neuenhauser Unterpräfekturakten die Überlieferung der Grafschaft Bentheim und der linksemsischen Teile der Kirchspiele Schepsdorf, Emsbüren und Salzbergen aus der Zeit der französischen Herrschaft. Einzelne Vorakten gehen bis 1809 zurück, sind aber in den meisten Fällen eher als Beilagen zu Akten anzusehen, die nach 1810 begonnen worden sind. Dagegen sind die Schriftwechsel der Maires mit den provisorisch amtierenden Unterpräfekten aus dem Jahr 1811 in den Akten enthalten, d.h. es liegt eine relativ strenge Scheidung von französischer Unterpräfektur und den Vorbehörden vor, die eigene Bestände bilden. Die Überlieferung der bergischen Vorbehörden betreffend die Grafschaft Bentheim und die drei Kirchspiele bildet den Bestand Rep 250 Bentheim, die der arenbergischen Vorbehörden die Bestände Rep 250 Mep I und II.

Bei der Neuverzeichnung bildete das genannte Behördenfindbuch den Augangspunkt. Die Aktentitel mußten bis auf wenige Ausnahmen neuformuliert werden, um den Zweck, aus dem der jeweilige Aktenband entstanden war, deutlich zu machen. Oft wurden Bestandteile des alten Titels, wenn sie dem Akteninhalt entsprachen, übernommen, so daß eine Verwandtschaft zwischen altem und neuen Titel zu erkennen ist. Die Laufzeiten sind korrigiert worden. Einige Akten, die als vermißt galten und möglicherweise beim Transport 1870 durcheinandergeraten waren, konnten aus den Akten, mit denen sie vermischt waren, entnommen und rekonstruiert werden. Akten aus anderen Beständen sind bereits zu einem früheren Zeitpunkt angefügt worden (Nr. 257, Nr. 309, Nr. 310).

Bei der Erstellung der Bestandsgliederungdienten Bestandverzeichnisse ähnlicher Bestände, insbesondere Rep 250 Lingen I und II, als Orientierung, wobei jedoch entsprechend der Struktur des Neuenhauser Bestandes Abänderungen vorgenommen wurden. Die Akten, die erst nach dem Abzug der Franzosen entstanden sind, wurden im Bestand gelassen, weil sie zur Provenienz des Unterpräfekten gehören, der in Neuenhaus geblieben war und weiterhin als Unterpräfekt seine Dienstgeschäfte verrichtete, wenn auch nicht mehr in französischen Diensten. Akten dieser Art wurden in der Gruppe "Vorgänge nach dem Ende der französischen Herrschaft" am Ende der Bestandsgliederung zusammengefaßt, da sie besonders unter zeithistorischem Gesichtspunkt interessant sind.

Große Teile des Bestandes, der bedingt durch die feuchte Lagerung in Neuenhaus erhebliche Zerstörungen durch Wasserschäden und Pilzbefall aufweist, wurden 1978 in Bückeburg restauriert. Dennoch ist in einem Teil der Akten immer noch Pilzbefall festzustellen.

Osnabrück, November 1988 Bernd Untermöhlen

Literatur

Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813. Herausgegeben von J. v. Münstermann. Münster 1812.

Bär, Max: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Osnabrück. Hannover; Leipzig 1901.

Berghaus, Heinrich: Deutschland vor fünfzig Jahren. Geschichte der Gebietseinteilung und der politischen
Verfassung des Vaterlandes. Leipzig 1862. Bd.3 S.1-94

Greiwing, Joseph: Der Übergang der Grafschaft Bentheim an Hannover. Die Geschichte einer Pfandschaft. Münster
1934.

Kochendörffer, H.: Territorialentwicklung und Behördenverfassung von Westfalen 1802 - 1813. Münster 1929.

Kohl, Wilhelm/Richtering, Helmut (Bearb.): Behörden der Übergangszeit. Münster 1964. (Inventar des Staats archivs Münster)

Memorial administratif du Departement de la Lippe. Aout 1811 - octobre 1813. 3 Bde.

Lahrkamp, Monika: Die französische Zeit. In: Westfälische Geschichte. Bd. 2. Das 19. Jahrhundert in Politik und Kultur. Düsseldorf 1983. S. 1 - 44.

Schlüter, Clemens August: Provinzialrecht der Provinz Westfalen. Leipzig 1829. Bd. 1. S. 576 ff.

Schücking, Lothar Engelbert: Die Fürstentümer Münster und Osnabrück unter französischer Herrschaft. Münster 1904.

Schultz, Hermann: Zur Verwaltungsgeschichte des hannoverschen Emslandes. In: Archiv für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen. Band 1943. H.15. S. 47 - 52.

Schwarting, Albert C.: Die Verwaltungsorganisation Nordwestdeutschlands während der französischen Besatzungszeit 1811 - 1813. Oldenburg 1936.

Thimme, Friedrich: Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der französisch-westfälischen Herrschaft 1806 - 1813. Hannover; Leipzig 1895. 2 Bde.

Visch, Wessel Friedrich: Geschichte der Grafschaft Bentheim. Bentheim 1984. Übersetzung nach der Ausgabe Zwolle 1820.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet