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NLA OS Rep 122

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Geh. Rat zu Münster betr. Bentheim

Laufzeit

1668-1789

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Der Bestand enthält Schriftgut überwiegend aus der Zeit des unmittelbaren Engagements Münsters in der Grafschaft Bentheim, vor allem Regentschaftliche Verwaltung der Grafschaft, Hoheitssachen und Militärsachen.

Bestandsgeschichte

Die Grafschaft Bentheim geriet nach dem Dreißigjährigen Krieg in das Spannungsfeld dreier starker Nachbaren, nämlich Münster, der Niederlande und Preußen. Christoph Bernard von Galen gelang es 1668 als Bischof von Münster, den bisherigen protestantischen Grafen Ernst Wilhelm von Bentheim zum Glaubenswechsel zu bewegen und ich dadurch politisch völlig zu entmachten. Fortan diente die fast rein protestantische Grafschaft als Aufmarschgebiet für die münsterschen Truppen in den Auseinandersetzungen mit den Niederlanden. Gertrud von Zelst, die Gemahlin des Grafen, floh mit ihren Söhnen in die Niederlande, nachdem sie sich geweigert hatte, ebenfalls zum katholischen Glauben überzutreten, und machte von dort aus mit Unterstützung der Generalstaaten und Brandenburgs ihre Erbansprüche geltend. Die Erbauseinandersetzungen - Graf Ernst Wilhelm hatte an Stelle seiner Söhne den Grafen Arnold Moritz Wilhelm von Steinfurt testamentarisch zum Nachfolger bestimmt - konnten erst unter Vermittlung der vom Kaiser zu Schiedsrichtern bestellten Bischöfe von Osnabrück und Paderborn im sogenannten Bielefelder Vergleich vom 8.5.1691 beendet werden. Nach erneuten Streitigkeiten wurde der Vergleich im Jahre 1701 durch das Laudum Regium bestätigt, in dem auch das Verhältnis der beiden Konfessionen in der Grafschaft Bentheim geklärt werden. Nach dem Tod des Grafen Arnold Moritz Wilhelm (1701) führten bis 1716 seine Gemahlin und ihr Bruder, Graf Ernst von Manderscheid-Blankenheim, die Regentschaft für den minderjährigen Sohn Hermann Friedrich. Eine bald nach dem Regierungsantritt des Grafen Hermann Friedrich auftretende Gemütskrankheit veranlasste die bentheimischen Landstände, beim Kaiser um eine erneute Regentschaft nachzusuchen. Daraufhin beauftragte 723 der Reichshofrat den Kurfürsten Clemens August von Köln als Bischof von Münster und Mitdirektor des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises,

die Grafschaft regentschaftlich zu verwalten. Von 1723-1746 oblag die Verwaltung der Grafschaft der von Clemens August eingesetzten sogenannten Bentheimischen Subdelegation. Diese Behörde bestand aus zwei vom Geheimen Rat zu Münster abgeordneten Kommissaren, von denen einer - wie aus den vorliegenden Akten hervorgeht - seien Aufenthaltsort zeitweilig in Münster hatte. Vermutlich verwaltete er im Geheimen Rat zu Münster ein bentheimisches Departement.
Der Geheime Rat zu Münster, 1707 von Bischof Franz Arnold neu konstituiert, hatte sich schon zu Beginn der Regierungszeit des Bischofs Christop Bernard von Gallen (1651) zur landesherrschlichen Zentralbehörde im Bistum Münster entwickelt, während die hochstift-münsterische Regierung zur Justizbehörde herabgesunken war.

Zeitlich umfasst der vorliegende Bestand etwa die Jahre 1678-1746, reicht aber in einzelnen Fällen auch darüber hinaus. Er enthält Schriftgut des Geheimen Rates zu Münster vor allem betreffend die münstersche Garnison (ab 1678), die bentheimischen Sukzessionsstreitigkeiten (ab 1686) und die regentschaftliche Verwaltung (1723-1746).
Offenbar im Zuge der Aufteilung der alten münsterschen Registraturen auf die Nachfolgestaaten ist der Bestand in das Archiv des hannoverschen Hoheitskommissars zu Bentheim gelangt und mit diesem 1870 an das Staatsarchiv abgegeben worden. Er bildete innerhalb des Bestandes Rep 250 Bent (Bergische Unterbehörden betreffend die Grafschaft Bentheim und die Kirchspiele Salzbergen, Emsbüren und Schepsdorf) die Gruppe XXXIV und XXXV, die ihrerseits als Auszüge aus der münsterschen Geheimen Ratsregistratur gekennzeichnet sind. Eine Kopie dieser beiden Gruppen diente seit 1972 als Verzeichnis unter der Signatur Rep 122.

Die bisherige chronologsiche Folge der Aktentitel machte eine Neuordnung erforderlich, wobei die Gliederung dem vorhandenen Material angepasst wurde. Konkordanzen

zwischen den alten und neuen Signaturen finden sich anschließend an Vorwort und Inhaltsübersicht.
Die oben beschriebene personelle Verflechtung des Geheimen Rates zu Münster mit der Bentheimischen Subdelegation erklärt, dass in den vorliegenden Bestand auch Schriftgut der Bentheimischen Subdelegation eingeflossen ist. Eine eindeutige Kennzeichnung der Provenienzen war infolge der eingetretenen Vermischung jedoch nicht möglich. Durch unsachgemäße Lagerung hervorgerufene Schäden an den Archivalien wurden im Findbuch vermerkt. Kopiale Überlieferungen erscheint in der Zeitspalte in Klammern.

Oktober 1975, H. M. Arnoldt

Literatur:

Bär, Max: Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück.
Hannover und Leipzig 1901
[= Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsen Bd. V]

Dehio, Ludwig: Zur Verfassungs- und Verwaltungsgesichte des Fürstbistums Münster im 17. und 18. Jahrhundert.
In: Westfälische Zeitschrift 79 (1921)

Engel, Gustav: Politische Geschichte Westfalens.
Köln und Berlin 1968

Kohl, Wilhelm: Der Übertritt des Grafen Ernst Wilhelm von Bentheim zur katholischen Kirche (1668).
In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte 48 (1955)

Kohl, Wilhelm: Christoph Bernard von Galen. Politische Geschichte des Fürstbistums Münster 1650-1678.
Münster 1964.
[=Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens XVIII, Westfälische Biographien III]

Möller, Johann Caspar: Geschichte der vormaligen Grafschaft Bentheim von den ältesten Zeiten bis auf unsere Tage.
Lingen 1879

v. Raet zu Bölgenskamp, F.F.: Bentheim-Steinfurtische, Lagische, Overysselsche und sonstige Beiträge zur Geschichte Westfalens, zugleich ein Versuch einer Provinzialgeschichte der merkwürdigen Grafschaft Bentheim. 2 Teile.
Burgsteinfurt 1805

Schmitz-Eckert, Hans-Georg: Die hochstift-münsterische Regierung von 1574-1803

(Zuständigkeit und Organisation).
In: Westfälische Zeitschrift 116

(1966)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet