Oberfinanzdirektion Oldenburg
1935-1983
Die Oberfinanzdirektion Oldenburg war eine Zweigstelle der früheren OFD Hannover und Nachfolgerin des 1920 gegründeten Landesfinanzamtes Oldenburg bzw. des 1934 gegründeten Landesfinanzamtes Weser-Ems.
Rep 510 Oberfinanzdirektion Oldenburg
Zeit: 1935-1988
Die Organisation der Oberfinanzdirektion (OFD) beruht auf Art. 108 des Grundgesetzes und auf dem Gesetz über die Finanzverwaltung (§§ 1, 2 u. 7 ff.). Danach war die OFD Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung. Bis zum 31.12.2007 war die OFD Mittelbehörde des Bundes und des Landes. Mit der Strukturreform der Bundesfinanzverwaltung zum 1. Januar 2008 sind die bis dahin von der OFD wahrgenommenen Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung an die Bundesfinanzdirektionen Mitte und Nord abgegeben worden. In Oldenburg befindet sich die Abteilung 2 (Steuern).
Ihre Aufgabe ist die Aufsicht und Unterstützung der in Niedersachsen nachgeordneten Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern. Der Sitz einer Abteilung in Oldenburg ist in Niedersachsen historisch begründet. Mit dem Aufbau der Reichsfinanzverwaltung war 1920 das Landesfinanzamt Oldenburg als steuerliche Mittelbehörde für den Bereich des Landes Oldenburg errichtet worden. 1934 wurden dann die Landesfinanzämter Oldenburg und Unterweser zu einem neuen Landesfinanzamt Weser-Ems mit Sitz in Bremen vereinigt, so dass Oldenburg den Sitz einer steuerlichen Mittelbehörde verloren hatte. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich jedoch heraus, dass die Größe des Oberfinanzbezirks Hannover (mit dem Land Oldenburg) die Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium des damals noch selbstständigen Landes Oldenburg und dessen Militärregierung erschwerte. Um dem entgegenzuwirken, wurde per 1. Juli 1947 in Oldenburg eine Zweigstelle der OFD Hannover, die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung Oldenburg, errichtet. Der OFD nachgeordnete Behörden sind die Finanzämter (Rep 520), das Finanzamt für Großbetriebsprüfung (Rep 520 GBP) und das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (Rep 520 STRAF). Das zu betreuende Gebiet umfasst den Regierungsbezirk Weser-Ems und Teile der Regierungsbezirke Hannover und Lüneburg.
Zum 1. Oktober 2017 wurde die OFD aufgelöst (Beschluss der Landesregierung vom 24.05.2017). Die Aufgaben im Bereich Steuerverwaltung werden nun von der neu gegründeten Mittelbehörde Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) wahrgenommen.
Finanzverwaltung 1951-1968 (11); Steuerrecht 1935-1992 (55).
Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Best. 137 (Oldenburgisches Finanzministerium); Rep 400 (Verwaltungsbezirk Oldenburg); Rep 410 (Bezirksregierung Weser-Ems); Rep 520
3; 66 Verzeichnungseinheiten (Stand September 2017)
teilweise verzeichnet
Abgeschlossen: Nein
Regierungsbezirk Osnabrück
1974
1977
10
810
810-10
Landesteil/ Verwaltungsbezirk Oldenburg
1937
1974
217280
10
10-217280
Landesteil/ Verwaltungsbezirk Oldenburg
Regierungsbezirk Aurich
1937
1972
5022016
10
10-5022016
Regierungsbezirk Aurich
1972
1977
15
810
810-15
Regierungsbezirk Weser-Ems
1978
2000
4
110
Verwaltungsbezirk Oldenburg
1974
1977
11
810
810-11
Regierungsbezirk Osnabrück
1885
1974
217408
10
10-217408
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2801