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NLA OL Rep 400

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Verwaltungsbezirk Oldenburg

Laufzeit

1946-1978

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Mit der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 verlor das Land Oldenburg seine Selbstständigkeit und damit auch seine Ministerialverwaltung. Es blieb allerdings in seinen Grenzen als Verwaltungsbezirk des neu entstandenen Bundeslandes bestehen. Per Organisationserlass vom 23.11.1946 wurden Mittelinstanzen im neuen Land Niedersachsen eingerichtet und dabei nahm man Rücksicht auf die Entstehung des Landes. Die ehemaligen preußischen Regierungspräsidien blieben in ihrem Umfang als neue niedersächsische Regierungspräsidien bestehen, in Oldenburg und Braunschweig aber wurden niedersächsische Verwaltungsbezirke eingerichtet, für die Folgendes verfügt wurde: "Mit dieser Maßgabe werden ihnen vorläufig und vorbehaltlich abweichender Bestimmungen die Geschäfte der Landesverwaltung übertragen, die bisher von dem Oldenburgischen Staatsministerium und von dem Staatsministerium in Braunschweig wahrgenommen wurden." Der "Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg" - so war die eigentliche Bezeichnung der Behörde - durfte sich also als direkter Nachfolger des oldenburgischen Ministerpräsidenten fühlen. In Oldenburg wurde die direkte Anknüpfung an die ministerielle Vergangenheit besonders ernst genommen. Es gab keinen Registraturschnitt, d.h. die Akten wurden in der Regel weitergeführt. Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Blick in die oldenburgischen Ministerialbestände, insbesondere Best. 136 (Oldenburgisches Innenministerium) empfehlenswert.
In der Folgezeit kam es zwar zu einer Nivellierung zwischen dem Aufgabenzuschnitt der Bezirksregierungen und der Verwaltungsbezirke, aber weniger durch Wegnahme von Kompetenzen, sondern durch eine Aufstockung des Aufgabenspektrums sowohl bei den Bezirksregierungen wie auch bei den Verwaltungsbezirken. Im Grunde wurde die Mittelinstanz in Niedersachsen nach 1946 durch die Auflösung von Landesoberbehörden gestärkt. So wurde die Vermessungsdirektion Oldenburg in den Verwaltungsbezirk eingegliedert. Im Grunde ging man daran, die Aufgaben von Sonderbehörden auf die Mittelinstanz zu verlagern, so mit der Auflösung des Landesforstamtes, der statistischen Landesämter, der Bezirkswirtschaftsämter oder der Straßenverkehrs-Hauptämter. Schließlich wurde der Regierung auch die Polizei zugewiesen. Diese Stärkung der Mittelinstanz wurde auch nicht durch die Einrichtung des Landesverwaltungsamtes im Jahre 1958 eingeschränkt, das auf Landesebene die Bündelungsfunktion verrichten sollte, die in der Provinz die Mittelinstanz wahrnahm. Oldenburg verlor lediglich das Straßenbaudezernat. Der Bestand Rep 400 ist also der zentrale staatlichen Aktenbestand der oldenburgischen Nachkriegsgeschichte.
Im Zuge der umfassenden Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wurden 1978 auch die Bezirke einer Reform unterworfen. Im Westen Niedersachsens wurden die beiden Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich sowie der Verwaltungsbezirk Oldenburg zum Regierungsbezirk Weser-Ems zusammengelegt (siehe Rep 410). Sitz der neuen Regierung wurde zwar Oldenburg, dennoch übersah man auch an der Hunte nicht, dass mit dieser Reform eine wichtige institutionelle Klammer des ehemaligen Freistaats Oldenburg beseitigt wurde.

Bestandsgeschichte

Bei Nacherschließungsarbeiten (2018) wurde zum Teil Schriftgut kassiert, welches zwar aufgrund der kommunalen Aufsichtsfunktion der Mittelinstanz beim Verwaltungsbezirk angefallen ist, gleichzeitig aber auch bei den Landkreisen überliefert wurde (z. B. Kreistagsprotokolle). Dementsprechend sollten in diesem Fall die Bestände (Dep 20) der Kreise konsultiert werden.
Es handelt sich um die Signaturen Best. 138 Nr. 228 (Ammerland), Nr. 229 (Ammerland), Nr. 230 (Ammerland), Nr. 242 (Friesland), Nr. 243 (Friesland), Nr. 244 (Friesland), Nr. 245 (Friesland), Nr. 250 (Vechta), Nr. 251 (Vechta), Nr. 252 (Vechta), Nr. 253 (Vechta), Nr. 254 (Vechta), Nr. 260 (Vechta).

Ursprünglich in Oldenburg befindliche Akten, die von Laufzeit und Provenienz eindeutig dem Regierungsbezirk Aurich zuzuordnen waren, sind 2019 im Zuge einer Beständebereinigung in die Abteilung Aurich des NLA gegeben worden. Es handelt sich um die Signaturen Akz. 226 A Nr. 153, 154, 156, 166, 179, 184-189, 195, 196, 198, 200 und Akz. 226 Nr. 122.
Die Akten sind in Aurich unter der Signatur Rep. 17/2 acc. 2019/5 verzeichnet worden.

Literatur

Heinrich Korte/Bernd Rebe, Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, Göttingen 1986, S. 356 ff.; Tim Möhlenbrock, Geschichte der Bezirksregierung Weser-Ems und ihrer Vorgängerbehörden. Mittelinstanzliche Verwaltung im Raum Weser-Ems von 1815 bis heute, Oldenburg 2003; Gerd Steinwascher, Verwaltungsreform und historische Überlieferung - Vorgeschichte, Ergebnisse und Konsequenzen für das Oldenburger Land, in: Oldenburger Jahrbuch 107 (2007), S. 191-216; Gerd Steinwascher, Gebiets- und Verwaltungsreform in Niedersachsen, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 13/2009, S. 21-30.

Findmittel

Archivdatenbank/Internet

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Best. 136 (Oldenburgisches Innenministerium); Best. 230 (Verwaltungsämter); Rep 410 (Bezirksregierung Weser-Ems); Dep 10 (Stadt Oldenburg); Dep 20 (Oldenburgische Landkreise).

Grundsätzlich sollten vor allem für die "Übergangszeiten" die Ministerialbestände und der Bestand der Bezirksregierung (Rep 410) mitberücksichtigt werden, da ein einheitlicher Schnitt nach der Laufzeit nicht immer möglich war und Akten aus der Zeit des Verwaltungsbezirkes ggf. trotzdem in den Vorgänger- bzw. Nachfolgebeständen liegen können.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

331 lfd. m; 10.680 Verzeichnungseinheiten

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv - Abteilung Oldenburg unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach § 5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Lagerungsbestände: u.a. Best. 136, Best. 138, Best. 138 PA, Best. 139

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Ersterfassung ist abgeschlossen; endgültige Klassifikation und Verzeichnung sind in Arbeit

Nicht belegt sind die Signaturen:
Akz. 226 Nr. 30, 32, 34, 35, 36, 43, 45, 47, 48
Akz. 226 A Nr. 158, 159, 162, 180, 183, 203, 205, 253, 254, 255, 256, 259, 267, 268, 330, 396, 398, 399, 539, 541, 588, 593, 626, 651, 652, 702