Drucken

NLA OL Best. 54

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Oldenburgisches Militärkollegium

Laufzeit

1786-1869

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Eine Militärkommission (ab 1831 Militärkollegium, ab 1849 Militärdepartement) besorgte von 1814 bis 1868 die oldenburgische Militärverwaltung.

Beschreibung

Best. 54 Oldenburgisches Militärkollegium
Zeit: 1786-1869

Geschichte des Bestandsbildners

Nach seiner Rückkehr aus dem russischen Exil befahl Herzog Peter Friedrich Ludwig am 24.12.1813 die Aufstellung eines Infanterieregiments, das an den Kämpfen gegen Napoleon teilnehmen sollte. Im Januar 1814 wurde als Militärverwaltungsbehörde die Militärkommission eingerichtet. Sie war vor allem zuständig für die Ausführung des Wehrpflichtgesetzes, die Beschaffung und Verwaltung von Verpflegung, Ausrüstung und Gerät, für die Auszahlung der Besoldung und die Einquartierung der Soldaten. Da Peter Friedrich Ludwig an militärischen Dingen nur wenig Interesse hatte und die Sanierung der Staatsfinanzen Vorrang genoss, blieb es bis 1830 bei einer im Nebenamt versehenen Aufgabe.
Ab 1831 jedoch musste auf Beschluss des Deutschen Bundes die Truppenstärke deutlich erhöht werden. So wurden ein zweites Infanterieregiment und ein Artilleriekorps aufgestellt. Dazu kam, dass auf Befehl des Großherzogs Paul Friedrich August die Truppen, die bis dahin kompanieweise im gesamten Staatsgebiet verteilt gewesen waren, bis auf je eine Kompanie in Birkenfeld und Eutin in der Stadt Oldenburg konzentriert wurden. Gemeinsam mit den Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck bildeten die oldenburgischen Truppen eine Brigade des Bundesheeres. Der Organisationsaufwand wuchs dadurch derart, dass an die Stelle der Militärkommission ab Mai 1831 das dem Großherzog direkt unterstellte, aus Zivilisten und Militärs bestehende Militärkollegium trat, welches eine feste Struktur und Geschäftsverteilung besaß, also nach modernen administrativen Grundsätzen arbeitete. 1849, nach dem Inkrafttreten des Staatsgrundgesetzes und der Gründung des Staatministeriums, wurde das Militärkollegium in Militärdepartement umbenannt.
Nach dem Abschluss der Militärkonvention mit Preußen 1867, durch die Oldenburg seine militärische Selbständigkeit aufgab, blieb diese Abteilung des Staatministeriums zwar noch bestehen, verlor aber stark an Bedeutung und wurde nach 1868 in das Justizdepartement eingegliedert (vgl. Vorwort zum Best. 135).

Bestandsgeschichte

Der Bestand enthält einige wenige Akten aus der Zeit der ‚Knobel-Garde' (siehe dazu Best. 51) und des Rheinbundkontingents.

Enthält

Militärverfassung des Deutschen Bundes, oldenburgische Militärverwaltung, Feldzüge 1814-1867 (99); Geschäftsordnung und Dienstbetrieb 1789-1867 (98); Durchführung der Wehrpflicht, Ausbildung und Versorgung von Soldaten 1814-1868 (52); Verpflegung und Bekleidung, Einquartierung 1814-1868 (85); Verschiedenes, Militärrechnungswesen 1814-1868 (39); Militärhaushalte 1830-1869 (45); Besoldungs- und Beihilfewesen 1816-1868 (24); Beschaffung von Waffen und Gerät 1820-1867 (39); Bauwesen 1819-1867 (45); Übungsplätze 1832-1867 (12); Sanitätswesen 1815-1867 (8); Militärgesetzgebung, Strafsachen 1786-1868 (70).

Literatur

Udo Elerd (Hg.), Von der Bügerwehr zur Bundeswehr. Zur Geschichte der Garnison und des Militärs in der Stadt Oldenburg, Oldenburg 2006; Frank Langer, Die Uniformierung und Ausrüstung des oldenburgischen Truppenkorps 1813-1867, Schortens 2009.

Findmittel

Erschließung: Archivdatenbank/Internet

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Best. 70 (Regierung Oldenburg, Gruppe XIV Militaria); Best. 135 (Oldenburgische Militärregistratur).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

27; 616 Verzeichnungseinheiten

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet