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NLA OL Best. 194

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Seeamt Brake

Laufzeit

1877-1945

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Das Seeamt war 1877 mit Sitz in Brake gegründet worden; es war zuständig für die Untersuchung von Schiffsunglücken, Versicherungsangelegenheiten und Gütertransportwesen.

Beschreibung

Best. 194 Seeamt Brake
Zeit: 1877-1964

Geschichte des Bestandsbildners

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 27. Juli 1877 wurden im gesamten Deutschen Reich an den Küsten Seeämter geschaffen. Sie waren Landesbehörden, welche jedoch unter der Oberaufsicht des Reichs standen, indem ihre Bezirke durch den Bundesrat abgegrenzt wurden; Landesgrenzen, etwa die oldenburgische, wurden dabei aber respektiert. Bei jedem Seeamt wurde vom Reich ein Kommissar bestellt, der den Verhandlungen beizuwohnen, Anträge zu stellen und die Anordnung einer Untersuchung beim Reichskanzler zu beantragen befugt war, falls der Vorsitzende des Seeamtes die Einleitung der Untersuchung verweigerte. Das Seeamt war übrigens zur Einleitung der Untersuchung nur dann verpflichtet, wenn bei dem Seeunfall Menschenleben verloren gingen, wenn ein Schiff gesunken war oder aufgegeben werden musste.
Der für die Dauer seines etwaigen Hauptamtes oder auf Lebenszeit ernannte Vorsitzende musste die Fähigkeit zum Richteramt haben. Das war durch den Amtsrichter des Amtsgerichts Brake gegeben, der auch vom in aller Regel juristisch ausgebildeten Amtmann vertreten werden konnte. Die vier Beisitzer, es waren gut beleumundete Personen und erfahrene Seefahrer, meist Kapitäne, wurden für jeden einzelnen Fall vom Vorsitzenden berufen. Das Verfahren war öffentlich und mündlich, ein Protokoll wurde geführt, das nachgeordnete Personal des Amtsgerichts wurde dazu herangezogen.

Das Seeamt war zuständig für die Untersuchung von Havarien und sonstigen Seeunglücken, Problemen zwischen Besatzung und Schiffsführung, Versicherungsangelegenheiten und Gütertransportwesen und hatte auch die jeweilige Schuldfrage zu klären, die für einen möglichen Schadenersatz Voraussetzung war. Die Verhandlungen des Seeamts endeten stets mit einem so genannten "Seeamtsspruch", der auch zu direkten Anordnungen, etwa Aberkennung von Seefahrts- bzw. Kapitänspatenten, führen konnte; zivilrechtlich waren aufgrund des Spruches gerichtliche Klagen gegen den Beschuldigten möglich. Ferner erstattete das Seeamt im Bedarfsfalle für andere Dienststellen oder andere Seeämter Gutachten, ebenfalls in Form des sog. Seeamtsspruchs, der dann als Basis zu weiterer juristischer Verfolgung dienen konnte. Nach dem Reichsgesetz vom 11. Juni 1878 wurden nicht nur die Handlungen oder Unterlassungen des Schiffers bzw. Kapitäns oder des Steuermanns untersucht, sondern auch, ob ein Fehler des Maschinisten ursächlich war.
Die Verklarungen waren Sache des Amtsgerichts. Sie beruhten auf einer Vorschrift im Seehandelsrecht des Handelsgesetzbuches, bei denen bis heute auf dem Wege einer Meldung und einer Beweisaufnahme während der Seefahrt entstandene Unfälle oder Schäden am Ladegut beim Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden können. Eine Regulierung von Versicherungsschäden bezog sich dann auf die Verklarungsurkunde.

Enthält

Dienststellenverwaltung 1877-1947 (24); Allgemeiner Schriftwechsel in Seeunfällen 1878-1941 (30); einzelne Seeunfälle 1878-1964 (598).

Literatur

Bernd van Hülsen, Das Amtsgericht Brake (Unterweser) oder Der lange Weg zur selbstständigen Gerichtsinstanz, in: Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte. 150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land, Oldenburg 2008, S. 53-82.

Findmittel

Erschließung: Archivdatenbank/Internet

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Best. 70 (Regierung Oldenburg); Best. 76-4 (Amt Brake); Best. 133 (Oldenburgisches Justizministerium); Best. 136 (Oldenburgisches Innenministerium); Best. 193 (Wasserschout Brake); Best. 230-6 (Verwaltungsamt Brake); Best. 231-4 (Landratsamt Wesermarsch); Rep 685 BRA (Hafenamt Brake); Rep 686 (Hafenanstalten); Rep 950 BRA (Amtsgericht Brake).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

5,6; 652 Verzeichnungseinheiten

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet