Kommission für die römisch-katholische Kirche (Oldenburg)
1819-1898
Virtueller Sammelbestand für die Archivalien der Kommission zur Wahrnehmung der staatlichen Rechte bei der römisch-katholischen Kirche. Da die Kommission eine Nebentätigkeit war, sind ihre Akten und Amtsbücher vielfach in die Registraturen anderer Behörden eingegangen.
Best. 33 Kommission zur Wahrnehmung der staatlichen Rechte hinsichtlich der römisch-katholischen Kirche im Herzogtum Oldenburg
Laufzeit: 1743-1898
Die Einrichtung der Kommission wurde nach der Eingliederung katholischer Gebiete in das Herzogtum Oldenburg im Zuge der Entschädigung des Herzogs für die Einstellung der Weserzollerhebung notwendig. Die Angehörigen dieser Kommission übten ihr Amt als Nebentätigkeit aus. Wichtig war das der Kommission zugewiesene Amt des Advocatus piarum causarum, das 1819 und 1914 mit Sitz beim Offizialat in Vechta nachweisbar ist. Es wurde zunächst von einem Sekretär, ab 1829 von höheren Beamten, Anwälten und Amtsrichtern als Nebenaufgabe versehen und bestand in der juristischen Beratung und Vertretung der vor allem im Oldenburgischen Münsterland bestehenden zahlreichen katholischen Pfarreien, Fonds und Stiftungen. Der Umstand, dass die letzten Anwälte im Hauptberuf Amtsrichter in Vechta waren, wird der Grund dafür sein, dass diese Überlieferung in die Registratur des Amtsgerichts Vechta (Best. 144-9) untergebracht wurde, in dessen Bestand sie verblieben, aber getrennt hiervon den Best. 33 bilden.
Die nicht seltenen Konkursakten vermitteln den Eindruck, dass Fonds und Stiftungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch Kreditanstalten für die bäuerliche und kleinbürgerliche Bevölkerung waren. Auch Geistliche nahmen anscheinend gern Darlehen bei solchen Einrichtungen auf. Weiterhin war der Anwalt mit der Umwandlung und Ablösung kirchlicher Zehnten, vor allem des Alexanderfonds, und der Wahrnehmung kirchlicher Interessen bei der Aufteilung von Marken und Gemeinheiten befasst. Ging es um die Durchsetzung von Zehnt- und Pachtforderungen, wurden zur Beweisführung von Geistlichen und auch vom Anwalt selbst Recherchen in älteren Akten und Urkunden betrieben. Deshalb enthalten diese Vorgänge für die lokale historische Forschung interessante Informationen über das Entstehen von Besitz- und Rechtsverhältnissen. Ähnliches gilt für Akten betreffend Wegerechts- oder Grenzstreitigkeiten. Schließlich prüfte der Anwalt Jahresrechnungen von Fonds und Stiftungen.
Allgemeines 1828-1865 (27); Fallakten 1743-1898 (296).
Rolf Schäfer (Hg.), Oldenburgische Kirchengeschichte, 2. Aufl. Oldenburg 2005, S. 473ff.
Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Best. 70 (Regierung Oldenburg); Best. 109 (Alexanderstift Wildeshausen), Erw 1 (Bezirksverband Oldenburg).
6,2; 324 Verzeichnungseinheiten
Lagerungsbestand: Best. 144-9
teilweise verzeichnet
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2717