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NLA HA SF Kirchenbücher

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Abschriften aus Kirchenbüchern und Kirchennebenbüchern

Laufzeit

1566-1891

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Das vorliegende Sonderfindbuch ist eine Zusammenstellung von Auszügen und Abschriften der Kirchenbücher, die sich in diversen Beständen des Hauptstaatsarchivs nachweisen lassen. Nach den landesherrlichen Kirchenordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts waren die kirchlichen Amtshandlungen (Taufen, Trauungen und Beerdigungen) von den Pfarrern zu registrieren; die Urschriften der entsprechenden Amtsbücher befinden sich in der Regel nach wie vor bei den jeweiligen Kirchengemeinden. Nur sporadisch sind Auszüge in die staatlichen Registraturen gelangt (z.B. im Bestand Hild. Br. 1 = Hildesheimisches Landesarchiv; als Fotokopie: Foto 3/ P 1).

Für die Kirchenbucheintragungen galt der "Parochialzwang", d.h. dass für jedes Kirchspiel der Pfarrer der vorherrschenden Konfession die Kirchenbücher für sämtliche Einwohner zu führen hatte. In Napoleonischer Zeit wurde diese Regelung aufgehoben; die Pfarrer sämtlicher christlicher Konfessionen und die jüdischen Rabbiner durften jetzt eigene "Zivilstandsregister" führen. Von diesen konfessionell unterschiedlichen Registern eines Ortes sollten Zweitschriften bei den Distrikts-Tribunalen aufbewahrt werden (im Königreich Westphalen durch königliches Dekret vom 22.1.1808; Gesetz-Bulletin des Königreichs Westphalen 1808, Bd. 1, S. 221-225). Die Akten
dieser staatlichen Nebenüberlieferung sind später meistens an die staatlichen Ämter gelangt (Hann. 74), im Fall Ahldens auch an das dortige Amtsgericht (Hann. 72 Ahlden). Soweit dies nicht geschehen ist, wurden sie im Hauptstaatsarchiv nach dem Zweiten Weltkrieg in den Beständen Hann. 52 (= Königreich Westphalen) und Hann. 53 (= Kaiserliche Küstendepartements Lübeck, Hamburg, Bremen, Ems) zusammengelegt.

Nach der napoleonischen Zeit wurde zunächst das alte Rechtszustand wieder hergestellt. Eine grundsätzlich neue Regelung erhielt die Kirchenbuchführung im Königreich Hannover im Jahre 1852 (Bekanntmachung...vom 13.11.1852: Ch. H. Ebhardt, Gesetze, Verodnungen und Ausschreiben für den Bezirk des Königl. Consistorii zu Hannover..., Bd. 3, 1858, S. 120 ff.). Damals wurde unter anderem festgelegt, dass regelmäßig "Kirchennebenbücher" zu führen waren, die an das zuständige Amt oder den Magistrat des Kirchortes abzuliefern waren. Auf diese Weise ist - mit dem Jahr 1853 einsetzend - eine umfassende Serie von Kirchennebenbüchern in der staatlichen Überlieferung entstanden, die mit den Ämterakten an das Hauptstaatsarchiv gelangt ist (Hann. 74) und die sich im Fall der Stadt Eldagsen bei deren Depositum befindet (Dep. 118). Die Schaffung der kommunalen Standesämter während des Kulturkampfes zwischen der katholischen Kirche und dem Deutschen Reich machte dieser staatlichen Nebenüberlieferung 1874 ein Ende.

In verschiedenen Fällen wurden Kirchenbücher, Kirchennebenbücher und Zivilstandsregister bzw. zusätzliche Abschriften von den Kirchengemeinden auch an das Hannoversche Konsistorium abgegeben und gelangten mit dessen Akten an das Hauptstaatsrchiv (Hann. 83). Das Kirchennebenbuch des Straf- und Arbeitshauses Hameln schließlich verblieb bei dessen Akten (Hann.86 Hameln).

Das Sonderfindbuch wurde von G. Köster erarbeitet und von O. Marose im Sommer 1998 geschrieben und mit einem Ortsindex versehen.

Eine weitere kirchliche Überlieferung von Kirchenbuchnebenbüchern findet sich im Bereich der ev.-luth. Landeskirche Hannover für die einzelnen Pfarren bei den zuständigen Superintendenturen, für die Superintendenturpfarren im Landeskirchlichen Archiv (Am Steinbruch 14, 30449 Hannover). Das Kirchenbuchamt des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes (Hildesheimer Str. 165/167, 30173 Hannover) besitzt zudem Kirchenbücher von über 70 Kirchengemeinden des Stadtkirchenverbandes Hannover sowie Filme der Hauptbücher bis 1852, die durch Register vollständig erschlossen sind.

Die Verfilmung der Hauptbücher aus dem Bereich des Stadtkirchenverbandes bis 1874 soll in ca. drei Jahren abgeschlossen sein.

Stand: September 1998

Enthält

Zusammenstellung von Auszügen und Abschriften von Kirchenbüchern und Zivilstandsregistern aus Beständen des Hauptstaatsarchivs

Literatur

Maria Baalmann, Kirchenbücher aus Südniedersachsen: Quellen für die Familienforschung, in: Südniedersachsen 51 (2023), Heft 3, S. 90-103

Findmittel

EDV-Findbuch 1998

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter

Dr. Manfred von Boetticher (1998)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Bitte bestellen Sie die Archivalien im jeweiligen Archivbestand des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover