Waldbauverein Celle
1920-1935
Die Waldbauvereine rechnen unter die Waldgenossenschaften, die Vereinigungen zur sachgemäßen Bewirtschaftung kleiner Waldparzellen mehrerer Besitzer darstellen. Bei den Waldbaugenossenschaften wird die Aufforstung gemeinschaftlich betrieben. In Preußen wurde die Vereinigung von Parzellenwaldungen zu Waldgenossenschaften durch das Gesetz über Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften vom 6. Juli 1875 geregelt.
Stand: November 1973
Der Bestand ist nach Ausweis eines bei den drei Faszikeln liegenden Hinweiszetteln im Jahre 1943 in das Staatsarchiv gelangt (vgl. Zv. 7/1943). Ein entsprechender Eintrag im hiesigen Akzessionsjournal fehlt.
Stand: November 1973
Protokolle der Vorstandssitzungen u. Generalversammlungen, Kassenbuch, allgemeine Korrespondenz
B. Danckelmann, Gemeindewald und Genossenwald, 1882
EDV-Findbuh (2003)
0,3
Dr. Dieter Lent (1973)
C. Heck, Das Genossenschaftswesen in der Forstwirtschaft, 1887
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.
Celle, Stadt [Wohnplatz]
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Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b2424