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NLA HA Dep. 37 K

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landschaft/Ritterschaft des Fürstentums Lüneburg: Kreditinstitut

Laufzeit

1663-1971

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Geschäftsführung, Kassen- und Rechnungswesen, Rechnungswesen einzelner Güter, Entschuldungsverfahren
Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 17,7 lfdm

Bestandsgeschichte

I. Zur Geschichte des Ritterschaftlichen Kreditinstituts des Fürstentums Lüneburg in Celle

Das Ritterschaftliche Kreditinstitut des Fürstentums Lüneburg in Celle wurde am 16. Februar 1790 begründet. Zugleich genehmigte der Landesherr den von der Ritterschaft in 246 Paragraphen vorgelegten "Plan" des Instituts, d.h., das auch jetzt noch - trotz einer Anzahl von Änderungen - geltende Statut der als Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffenen Einrichtung. (vgl. "Verordnung betreffend das ritterschaftliche Credit-Institut für das Fürstenthum Lüneburg, vom 16. Februar 1790" in: Verordnungen und Regulative, die Verhältnisse der Ritterschaft des Fürstenthums Lüneburg betreffen. (Zusammengestellt in Folge Rittertagsbeschlusses vom 5. December 1900), Celle 1901, S. 116-180)

Das Lüneburger Kreditinstitut gehört in eine Reihe von derartigen Einrichtungen, die seit 1765 - Gründung des ältesten deutschen Bodenkreditinstituts in Braunschweig durch Herzog Karl von Braunschweig - Kapitalanlegern wie Leihwilligen Hilfestellung leisteten. Sie sind nicht zuletzt Reflex und Ausdruck der die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts prägenden finanzwirtschaftlichen Verhältnisse, die durch die Auswirkungen des Siebenjährigen Krieges insbesondere auf die Landwirtschaft mitbedingt waren. Nur scheinbar widersprechende Probleme kennzeichnen die mangelnde, noch kaum entwickelte Geldzirkulation: auf der einen Seite stieg durch den zunehmenden Verschuldungsstand von Gütern der Bedarf an Realkrediten, andererseits wanderte freies Kapital ab. Der Hauptzweck von auf Besserung abzielenden Maßnahmen musste es daher sein, den Mitgliedern der Ritterschaft des Fürstentums Lüneburg Möglichkeiten zu erschließen, durch welche die matrikelfähigen Güter langfristig saniert werden konnten.

1766 wurden vom damaligen Landschafts-Direktor von Mahrenholz erste Denkanstöße gegeben (vgl. v. Lenthe, Archiv für

Geschichte und Verfassung des Fürstenthums Lüneburg, Bd. 5, Celle 1856, S. 1-239: Das ritterschaftliche Credit-Institut des Fürstenthums Lüneburg, insbes. S. 1-7), weitere Beiträge der Landräte von Bernstorff und von der Wense kennzeichnen die Bemühungen der Ritterschaft, die im Gegensatz zu Preußen, wo der König als Landesherr die Initiative ergriffen hatte, die Gründung entscheidend vorbereitete. Die Besonderheit der Lüneburger Verhältnisse bestand darin, dass der ritterliche Besitz überwiegend aus Lehensgütern bestand, die als solche nicht belastbar waren. Für das Kreditinstitut ergab sich daraus die eigentümliche Prägung des Statuts von 1790. Danach konnte sich jeder Besitzer eines matrikelfähigen Gutes, soweit er im Fürstentum Lüneburg ansässig war, als Teilnehmer des Instituts, als "Interessent" (vgl. 02.10.) melden, womit er auch Anspruch auf das gewünschte Bankgeschäft erwarb. Die Schuldenabwicklung wurde - bei Sicherung der Schuldverpflichtung - vom Institut übernommen. Bei Kreditgewährung sollte deshalb den Gutsverwaltungen auch wirtschaftliche und organisatorische Hilfe zuteil werden; hatten die gerichtlich bestellten Zwangsverwalter nicht selten ihr privates Interesse über das des Gutsbestandes gestellt, so waren die von der Kommission eingesetzten Verwalter verpflichtet, dieser ihre Wirtschaftsführung vorzulegen.

Gleichfalls konnte das Institut zur Ansammlung verzinslicher Kapitalien benutzt werden. 1847 wurde der Geltungsbereich des Statuts von 1790 auf den beim Königreich Hannover verbliebenen Teil des Herzogtums Lauenburg ausgedehnt, 1884 begann man den nicht ritterschaftlichen Besitz und die Kommunalverbände in das langfristige Kreditgeschäft einzubeziehen (02.11.).

Die doppelte Aufgabengestaltung, nämlich Kreditbeschaffung und Anlagegewährung findet ihren Ausdruck auch in der organisatorischen Struktur des Instituts durch die Einrichtung

zweier getrennter Kassen: die Entschuldung und Kreditausstattung der Mitglieder sollte durch die "Hauptkasse" (01.09.) abgewickelt werden, die Anlage der von den Einlegern zur Verfügung gestellten Mittel erfolgte bei der Reservekasse" (01.10.).

Die Reservekasse bildete gleichzeitig einen besonderen Fonds zur Sicherung des Lehnbesitzes, womit eine Umgehung des sonst notwendigen landesherrlichen Konsenses bei Belastung der Lehngüter ermöglicht wurde. Die Einrichtung des Fonds erlaubte eine allein schuldrechtliche Haftung des Trägers des Lehens mit seinem persönlichen Besitz, machte eine Absicherung mit dem Lehen selbst überflüssig. Diese Zweiteilung der Kassen hat bis 1924 Bestand gehabt, nach der Überführung von Lehnsbesitz in unabhängiges Eigentum war sie obsolet geworden.

Eine Zwangsmitgliedschaft bestand für die Lüneburger Ritter nicht; deshalb entfiel die Garantiehaftung aller einzelnen Mitglieder; die Haftung wurde von der ‚'Ritterschaft des Fürstentums Lüneburg' als geschlossener Körperschaft übernommen (vgl. Schmölders, G., Das Ritterschaftliche Kreditinstitut des Fürstentums Lüneburg in Celle. Gutachten über die Struktur und den Tätigkeitsbereich, 1963, S. 24ff). Banksicherheit bot entsprechend Status § 123 die Ritterschaftliche Kasse, womit nicht nur die liquiden Mittel, sondern das gesamte materiale Vermögen der Ritterschaft umschrieben ist, somit auch das ritterschaftliche Grundstück in Celle, das Gut Junkernhof und die Mecklenburgischen Güter (02.03. und 02.04.) (Weber, W., Rechtsgutachten über die Struktur und den Tätigkeitsbereich des Ritterschaftlichen Kreditinstituts des Fürstentums Lüneburg in Celle, 1962, S. 44f). Bei Letzterem handelt es sich um im Amt Grevesmühlen gelegene Pfandgüter, die der Land- und Ritterschaft bereits im 17. Jahrhundert zugefallen waren und von ihr verpachtet wurden.

Zur Ausweitung der geschäftlichen Möglichkeiten war

das Institut mit verschiedenen "Agenturen" in Verbindung getreten und hatte diesen Anlage und Beschaffung von notwendigen Kapitalien übertragen (01.12).

Bereits im ersten Drittel war das primäre Anliegen der Einrichtung, nämlich die Entschuldung des ritterschaftlichen Grundbesitzes (vgl. Weber, W., Rechtsgutachten über die Struktur und den Tätigkeitsbereich des Ritterschaftlichen Kreditinstituts des Fürstentums Lüneburg in Celle, 1962, S. 57.) und somit die Sicherung des sozial führenden Standes, weitgehend gelungen. Zunehmend trat deshalb der "normale Bankbetrieb" in den Vordergrund: u.a. die Gewährung von kurzfristigen Lombarddarlehen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Wertpapiere, die Vergabe von Personalkrediten mit landwirtschaftlichen Schwerpunkten (02.05. ibs 02.09.) (vgl. Schmölders, G., Das Ritterschaftliche Kreditinstitut des Fürstentums Lüneburg in Celle. Gutachten über die Struktur und den Tätigkeitsbereich, 1963, S. 94).

Von der Ritterschaft ist das Institut errichtet worden und sie bestellt heute noch den Statuten entsprechend die zentralen Organe: die Verwaltung liegt in den Händen der Kreditkommission. Diese besteht aus dem jeweiligen Landschaftsdirektor als Vorsitzenden, aus gewählten Mitgliedern der Ritterschaft, die mit immatrikulierten Gütern im Fürstentum Lüneburg ansässig sein müssen und dem jeweiligen Rechtskonsulenten des Instituts. Auf den jährlich stattfindenden Rittertagen berichtet die Kommission über die Tätigkeit des Instituts, die Ritterschaft übt die allgemeine Aufsicht aus (01.01. und 01.04.).


II. Anmerkungen zur Registratur des Kreditinstituts

1892 war vom Landsyndikus Freiherr von Hammerstein ein Repertorium der Registratur des Kreditinstituts angelegt worden. Danach gliederte sich der Bestand in die Abteilungen:

I Generalia
II Spezialia
III Ausgeschiedene erledigte Akten

Untergebracht waren die einzelnen Abteilungen in elf Schränken und einem Repositorium. 1932 wurden aus Platzmangel auf Beschluss der Kreditkommission Akten ausgesondert, Rechnungsbelege, Duplikate, Generalextrakte und Amortisationsberechnungen und Spezialia als Makulatur verkauft. 1923/24 war bereits, bedingt durch die mit der Roggenwertbeleihung bestimmte Aktenführung, die Registratur geändert worden.


III. Bestandsgeschichte

1978 kamen erste Teile der Akten des Instituts zusammen mit dem Schriftgut der Land- und Ritterschaft als Dep. 37 in das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv Hannover, 1982 erfolgte eine zweite Aktenabgabe, die eine umfassende Verzeichnung ermöglichte.

Dabei wurde die vorgegebene Gliederung weitgehend übernommen, die alte Abteilung III (Ausgeschiedene erledigte Akten) in die Abteilung I (Generalia) aufgeteilt. Die Abteilung II (Spezialia) wurde zum Teil den Bankgeschäften entsprechend neu gegliedert und so die große Gruppe 02.10. möglichst weit an den Schluss gelegt, da sie künftig in Celle bei der Ritterschaft gelagert werden wird.

Die zu Dep. 37 K gehörenden Karten wurden den Beständen "Bildgutsammlung", "Kartensammlung" und "Karten - Mappen" zugeordnet. Die Zugehörigkeit zum Bestand Dep. 37 K ist dort über die Felder "Alte Archivsignatur" und "Vorprovenienz" nachgewiesen.

Pattensen, im August 1984
gez. Ingo Schwab


Die Interessentenakten Dep. 37 K Nr. 612 bis 1111 sind 1982 an die Ritterschaft zurückgegeben worden.

Hannover, den 29.10.1998
gez. Ruth Weiß


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Dezember 2013

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.