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NLA HA Dep. 7

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Calenberg-Grubenhagensche Landschaft: Urkunden und Akten

Laufzeit

1345-1897

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Das Depositum 7 umfasst die gemäß Vertrag von 1892 dem Niedersächsischen Staatsarchiv Hannover übergebenen älteren Archivalien der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft Hannover für den Zeitraum von 1367 (Originalurkunden) bzw. 1526 (Akten) und 1590 (Rechnungen und Register) bis 1810/1811; einzelne jüngere Akten bis 1897 sind wohl nur zufällig mit abgeliefert worden. Es handelt sich dabei um die sogenannte alte, mittlere und neuere reponierte Registratur der Landschaft bis 1748, 1777 und 1810/1811.

Dieser Bestand war bereits vor Deponierung nicht mehr vollzählig erhalten. Der Brand des Landschaftshauses in Hannover am 6. Januar 1809 hat nach Augenzeugenberichten außer den Räumlichkeiten auch große Teile des Archives vernichtet. Ihm sind die jetzt vorhandenen Lücken - außer Urkunden fehlen die Unterlagen des engeren und größeren Ausschusses, einzelne Registerjahrgänge, vor allem leider bis auf kümmerliche Reste die gesamten, laut Unionsrezess 1801 nach Hannover überführten Bestände der früheren Grubenhagenschen Landschaft - zuzuschreiben, die sich wenigstens zum Teil aus Cal. Br. A. 19 und 20, sowie Hann. 76c ergänzen lassen. Das Depositum selbst ist durch rechtzeitige Auslagerung der Zerstörung 1943 entgangen. Das Hochwasser von 1946 hat nur einige Urkunden mehr oder weniger stark verdorben, für die aber die in den Akten befindlichen Kopien Ersatz bieten.

Die durch Verlust des Findbuches erforderliche Neuordnung nach der nur noch teilweise feststellbaren früheren Einteilung erwies sich anhand einer genauen Bestandsaufnahme als untunlich; das Ergebnis wäre ein fragwürdiger Kompromiss geblieben. Die genannten drei Registraturen waren in sich ohne jede brauchbare Systematik willkürlich nach Schränken und Fächern abgelegt, viele Akten überhaupt nie signiert worden.

Demgegenüber empfahl sich, insbesondere zur gründlichen Erschließung und erleichterten Benutzung des jeweils interessierenden Materials, eine Neugliederung in drei Gruppen: A = Urkunden, B = Akten und C = Register, die mit entsprechender systematischer Gliederung durch
A - B XII: Corpus und Struktur
B XIII: Legislative
B XIV - C: Administration
und damit Wesen und geschichtliches Wirken der Landschaft zu verdeutlichen sucht.
Im neuen Findbuch sind die drei Gruppen jeweils durchlaufend nummeriert. Bestellt wird das gewünschte Stück nur nach Buchstaben und Zahl der linken Spalte, z.B. mit A 23, B 2122, C 858. Auf Zusatz der alten bedeutungslosen Signaturen konnte als Ballast verzichtet werden. Depositum 7 in seiner alten Form wurde vor dem Kriege nur wenig benutzt. Für etwa notwendige Korrektur alter Zitate genügt daher gegebenenfalls das zu den Akten genommene Konzept des jetzigen Findbuches.

Die Weiser der Personen, Orte, Sachen und Wörter sollen und können nur die Titel der Stücke erschließen, doch sind Gelegenheitsfunde aus dem Inhalt mit verarbeitet. Doppelte Verkartung und entsprechende Verweisungen dienen der schnelleren Orientierung. Fehlende Vor- und gegebenenfalls auch Familiennamen sind aus den einschlägigen Druckwerken, wie z.B. dem Staatskalender, ergänzt. Die Ortsnamen sind in der heutigen Schreibung wiedergegeben. Die Diphtonge ä, ö und ü sind als a, o und u behandelt.

Als Anhang sind die Tabellen 1 und 2 mit einer Übersicht der Ämter, Gerichte, Vogteien, Städte, Klöster und Stifter nach ihrer Zugehörigkeit zu den sogenannten Quartieren beigefügt. Die in den Kurlanden nur dem Fürstentum Calenberg-Göttingen eigentümliche, für das Rechnungs- und Steuerwesen bis 1810 gültige Einteilung nach Quartieren ist offenbar die alte Gliederung des Lehns- und Landesaufgebotes und geht wahrscheinlich auf das Wolfenbüttler Muster zurück. Bis Anfang des 17. Jahrhunderts bildet Calenberg als "Land zwischen Deister und Leine" das eine (1.), Göttingen als Fürstentum "Oberwald, darinnen Göttingen gelegen" das andere Quartier. Es folgen in Calenberg ein 2. und 3. Quartier, seit 1643 ff. mit dem 1. zum Hannoverschen vereinigt, dem sich später noch das Hameln-Lauenauische anschließt, während das eine Göttingische nach kleinen Verschiebungen zum 4. Quartier wird.

Für die Chronologie der Tabellen sind Register ausgewählt, die die Ämter usw. möglichst vollzählig enthalten, und deren Jahr sich annähernd mit dem des Auftretens der jüngeren Quartiere deckt. Die abschließende Reihe, nach der sehr brauchbaren Zusammenstellung bei Chr. W. Scharf: Der politische Staat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg, Lauenburg 1777, bringt den bis 1810 gültigen Status.

Stand: 30. Juni 1961

Zwei Pergamenturkunden, die um 1950 vom Staatsarchiv Marburg abgegeben wurden, wurden 1982 eingeordnet (lfd. Nr. A 1a -b)

Stand: 1982

Enthält

Urkunden (ab 1367), Akten, darunter Kapitalien und Schulden, Angelegenheiten der Landstände, Anstalten und Einrichtungen, Präsentationsstellen, Bediente, Landtagssachen, Rechtssachen, Steuersachen und Landessachen, Register, Glasnegative

Findmittel

EDV-Findbuch (2020)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

144,3

Bearbeiter

J. Studtmann (1961)

Dr. Jörg Walter (1982)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.