Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellungsstelle unterstützt Frauen, die für ihre Rechte eintreten wollen und initiiert Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen an der Universität. Ihr Auftrag ist, der Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen an der Universität entgegenzuwirken. Die wichtigsten Grundlagen ihrer Arbeit sind das Niedersächsische Hochschulgesetz und die Grundordnung der Carl von Ossietzky Universität. Jede Frau, die an der Carl von Ossietzky Universität arbeitet, studiert oder lehrt, kann sich an die Gleichstellungsstelle wenden.
Am 8. Juli 1987 wurde die „Gleichstellungsstelle für Frauen" eingerichtet. Sie setzte sich aus drei Frauen zusammen, die jeweils Beauftragte für ihre Statusgruppe waren. Sie befand sich in M 1 – 137 und ab 1996 in A10 0-018 bis 0-021. Ab 1996 weichte das „Dreier-Modell“ einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten und ihren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen.
Als Erste niedersächsische Hochschule richtete die Universität Oldenburg auf Initiative des Arbeitskreises Frauenpolitik, der seit dem Sommersemester 1986 arbeitet, am 8. Juli 1987 offiziell die "Gleichstellungsstelle für Frauen" durch den Senat ein. Zu ihren Aufgaben gehörte die Förderung von Frauen an der Universität Oldenburg und der Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen. Sie arbeitete auf der Grundlage der Niedersächsischen Landes-Richtlinien über die berufliche Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst, der Richtlinien der Universität Oldenburg zur Erhöhung des Anteils von Frauen im Wissenschaftsbereich und des Frauenförderplans der Universität Oldenburg. Außerdem war die Gleichstellungsstelle Ansprechpartnerin für alle Arten alltäglicher geschlechtsspezifischer Diskriminierungen, die Frauen das Leben an der Universität erschweren.
Die Gleichstellungsstelle setzte sich aus drei Frauen zusammen, die jeweils Beauftragte für ihre Statusgruppe (Wissenschaftlerinnen; Mitarbeiterinnen aus Technik und Verwaltung; Studentinnen) waren und auf Vorschlag einer Frauenvollversammlung vom Senat gewählt wurden. Die Frauenbeauftragten für den Wissenschaftsbereich und für den Verwaltungsbereich wurden für diese Tätigkeit anteilig von ihren sonstigen Dienstaufgaben freigestellt. Auf der Frauenvollversammlung am 25.06.1996 wurde darüber beraten, ob das Dreier-Modell einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten weichen sollte. Hintergrund war, dass sich 1996 keine Wissenschaftlerin bereit erklärte, für das Amt der Frauenbeauftragten zu kandidieren, womit nicht alle Statusgruppen vertreten wären. Eine hauptamtlich eingestellte Frauenbeauftragte löste daraufhin das Dreier-Modell ab, auch weil das Niedersächsische Hochschulgesetz eine hauptamtliche Frauenbeauftragte ausdrücklich vorsah. Es konnte sowohl eine Frau innerhalb der Hochschule gewählt oder die Stelle extern für vier Jahre ausgeschrieben werden.
Die Gleichstellungsstelle setzte auch immer wieder Projekte um, wie Beispielsweise Das EU-Projekt DAPHNE.
Website Zentrale Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsstelle/Universität Oldenburg // Universität Oldenburg (uol.de):
https://uol.de/gleichstellungsstelle
Quellen:
Pressemitteilung 63/1988
Pressemitteilung 173/1988
Uni-Info 2/1999
Uni-Info 3/1996
Uni-Info 6/1996
Veranstaltungsverzeichnis SS 1988
1.Oldenburger Frauenwoche: Dokumentation (https://plus.orbis-oldenburg.de/permalink/f/jd1i1v/49GBVUOB_ALMA21171878080003501)
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b24064