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NLA HA Dep. 103 XXXVII

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kabinett Ernst August, Hofverwaltung

Laufzeit

1684-1866

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Dep. 103 XXXVII: Abteilung Marienburg, Königliches Kabinett

Infolge der Verordnung vom 14. November 1837, mit der der König Ernst August die Vorträge vor dem Landesherren, die Angelegenheiten des Königlichen Hauses und die Verhandlungen mit den Ständen Georg Friedrich von Schele als alleinigen Kabinettsminister übertrug, entstand ein besonderes Kabinett mit eigener Registratur. Nach Scheles Tod im September 1844 wollte der König keinen Nachfolger in dem Amt des Kabinettsministers dulden, mehrere Räte versahen nun den Dienst im Kabinett, die wichtigsten Angelegenheiten glaubte der König selbst erledigen zu können. 1848 wurde die Einrichtung des Kabinetts abgeschafft, ein Teil der Kabinettsakten gelangte daraufhin in die Registraturen der einzelnen Ministerien.

Nach dem Regierungsantritt Georg V. am 18. November 1851 lebte das Kabinett als das persönliche Sekreteriat des Königs wieder auf. Aus der Aktenablage des Rats, der dem König als Schreiber und Vorleser diente, entstand eine neue Kabinettsregistratur. Unter diesen "Kabinettssekretären" ist vor allem Dr. Carl Leux zu nennen, der in idealer Weise seine Aufgabe "Hand und Auge" des blinden Königs zu sein, wahrnahm. 1855 ernannte ihn der König zum Kabinettsrat.

Die Registratur des Kabinets befand sich im Pagenhaus zu Herrenhausen, teilweise wurden die Akten in den beiden Räumen des Kabinettsrats Lex, teilweise in dem Zimmer des Kopisten Nonne aufbewahrt. Die Aktenablage bestand aus mehreren Sachabteilungen, innerhalb einer jeden Abteillung wurden die Schriftstücke chronologisch abgelegt. Die nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigten Akten gelangten in eine Altregistratur in das Residenzschloss.

Beim Einmarsch der preußischen Truppen 1866 gelang es Lex, die Kabinettsakten in verschiedenen Wohnungen auf der Marienburg zu verbergen. Die wichtigsten dieser Akten konnten dann nach Hietzing

gebracht werden, ein Rest von geringerer Bedeutung verblieb auf der Marienburg.

Hannover, den 20. Dezember 1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.