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NLA HA Dep. 103 XXXVI

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Noten der Garnison in Hannover

Laufzeit

1846-1927

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Dep. 103 XXXVI: Noten der Garnison in Hannover

Der vorliegende Bestand stammt aus dem Nachlaß von Julius Victor Gerold (1808-1876), der 1830 als Stabshornist des Garde-Jäger-Regimentes in hannoversche Dienste trat und dort 1833 zum Direktor des Hornistencorps seines Regimentes avancierte. Als fähigem Militärmusiker wurde Gerold bald die Gesamtleitung aller in der Residenzstadt Hannover stationierten Musikcorps übertragen. Unter seiner Regie fanden zahlreiche und viel beachtete Großkonzerte statt, bei deren Aufführungen Gerold als Dirigent die stadthannoverschen Musikcorps zusammenfaßte. Für die ca. 110 bis 120 Musiker umfassenden Ensembles arrangierte er während seiner Diensttätigkeit von 1830 bis 1866 etwa 1.200 Musikstücke, die zum großen Teil erhalten geblieben sind. Neben seinen umfangreichen eigenen Kompositionen verdienen die zahlreichen Bearbeitungen fremder Kompositionen, die Gerold für Militärmusik einrichtete, Beachtung.

Werke berühmter Komponisten wie Georg Friedrich Händel, Guiseppe Verdi, Richard Wagner, Carl Maria von Weber u. a. wurden von ihm umgesetzt und häufig in Anwesenheit der Hofgesellschaft zur Aufführung gebracht.

Kurz vor seinem Tode übergab Gerold dem in Gmunden im Exil lebenden König Georg den gesamten Notenbestand aus seiner langjährigen hannoverschen Tätigkeit. Dort wurden fortan die Partituren und Stimmen getrennt aufbewahrt. Die Partituren befinden sich heute in der Niedersächsischen Landesbibliothek Hannover, die Stimmen sind in zwei Abgaben von dem Welfenhaus zum Depositum gelegt worden. Der erste, 1974 von Enno Schöningh verzeichnete Zugang umfaßt 135 Nummern; die zweite Abgabe von 1986 umfaßt die Nummernr 136-189. Diese Verzeichnung führte Christoph Gieschen durch.

Hannover, im August 1989
gez. Dr. Christine van den

Heuvel

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.