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NLA HA Dep. 103 XXX

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Altfürstlich-Braunschweigisches Allod

Laufzeit

1530-1869

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Dep. 103 XXX: Abteilung Marienburg, Altfürstlich-Braunschweigisches Allodium

Geschichte der Verwaltung des Altfürstlich-Braunschweigischen Allodiums

Zur Regelung der Schulden des Herzogs Friedrich von Wolfenbüttel, der die Fürsttümer Wolfenbüttel, Calenberg, Göttingen und Grubenhagen innehatte, wurde nach seinem Tode ein Sondervermögen gebildet, aus dessen Ertrtägen die herzoglichen Schulden beglichen werden sollten. Die Aufsicht über die Verwaltung dieses Vermögens lag in geraden Jahren bei den Räten, beziehungsweise Ministern in Hannover, in ungeraden Jahren ging das Direktorium über diese Adminstration auf das braunschweigsche Geheime Ratskollegium über. Zu den Pertinenzien der altfürstlichen Sequestverwaltung gehörten das Salzwerk Liebenhall, die Feldzehnten von Dassel und Werningshausen, die Luliusmühle im Amte Rotenkirchen, die Bruchmühle im Amte Erichsburg und Geldkapitalien. Die Priorität der zahlreichen Gläubiger war seit 1725 gerichtlich festgelegt, aber die Befriedigung der Ansprüche schleppte sich über zweihundert Jahre hin. Hatte in Hannover das "Altfürstliche-Braunschweigische Allodium" in den Jahren des hannoverschen Direktoriums bis 1837 unter der direkten Aufsicht des Staats- und Kabinettsministerium gestanden, so wurde es nach dieser Zeit in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums eingegliedert, das 1858 die altfürstliche Allodialverwaltung an das Hausministerium abgeben musste. 1866 übernahm die preußische Verwaltung das Büro des altfürstlichen Allodiums. 1871 wurde die Kasse des Altfürstlichen- Braunschweigischen Allodiums aufgehoben, das Sondervermögen aufgelöst.

Hannover, im März 1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.