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NLA AU Rep. 7

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Holländisches Departement Ostfriesland

Laufzeit

1807-1811

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Nach dem Frieden von Tilsit 1807 fiel Ostfriesland an das Königreich Holland. Dieses errichtete ein Departement "Oostfriesland", verringert um das Rheiderland. Die Behörde beschränkte sich nach französischen Prinzipien streng auf die Verwaltung.

Bestandsgeschichte

VORWORT

1. Die Geschichte der Besetzung Ostfrieslands
"Es eröffnet sich hier eine, in der Art in dieser Provinz nie gesehene, nie geahndete Szene in zwei Acten, wo in der ersten die Holländer, in der anderen die Franzosen die Hauptrolle machen und dem Ostfriesen nur Nebenrollen überlassen": mit diesen Worten beginnt Tileman Dothias Wiarda im letzten Teil seiner Ostfriesischen Geschichte die Beschreibung der Jahre von 1806 bis 1813. Er hat diese Zeit als holländischer Landdrosteiassessor und französischer Präfekturrat bewußt miterlebt, so daß seine Schilderungen den Charakter lebendiger Erinnerungen gewinnen. Ihm verdanken wir die wesenltichen Grundlagen der nachstehenden Erörterungen.

Nach der Schlacht von Jena und Auerstädt wurde Ostfriesland im Herbst 1806 von holländischen Truppen für den König Ludwig Napoleon in Besitz genommen. Der Friede von Tilsit im Sommer 1807 bestätigte diese Entscheidung staatsrechtlich. Das Königreich Holland errichtete ein Departement "Oostfriesland" mit dem Hauptort Aurich, welches das alte Ostfriesland (außer dem Rheiderland), das Jeverland und die Herrschaft Kniphausen umfaßte. Es war eingeteilt in drei "Quartiere": Emden (mit Stadt und Amt Emden, der Krummhörn und dem Amt Leer), Aurich (mit Stadt und Amt Aurich und Norden und den Ämtern Berum, Stickhausen und Friedeburg) und Jever (Stadt Jever, die Herrschaften Jever, Kniphausen und Dornum und das Harlingerland). Das Rheiderland wurde dem Departement Westfriesland mit Sitz in Groningen einverleibt, in dem es zum Quartier Winschoten gehörte.

Die neue Verwaltung begann ihre Arbeit im Mai 1808 nach der Auflösung der ehemaligen preußischen Krieges- und Domänenkammer und des landschaftlichen Administrationskollegiums. Genau wurden jetzt Verwaltung und Justiz getrennt, diese blieb der Regierung, jene teilten sich Landdrostei, Domänenadministration und Steuerverwaltung

hinsichtlich Zivilverwaltung, Besorgung der Staatseinkünfte und Finanz- und Zollwesen.

Zum ersten Landdrost ernannte der König den Baron G.A.G.Ph. van der Capellen aus Utrecht, der Deutschland dank eines Göttinger Universitätsstudiums kannte. Im Mai 1809 wurde er zum Innenminister ernannt, worauf ihm der vormalige Generalpostmeister Wilhlem Queysen folgte. Generalsekretär der Landdrostei wurde ein Niederländer namens van Panhuys. Assessoren waren die Deutschen Erhard Gustav Grav von Wedel, Tönjes Bley und Johann Heinrich von Rappard (beide ehemalige Kriegs- und Domänenräte), der vormalige Regierungsrat Müller aus Jever, der gewesene landschaftliche Administrator Albrecht Christoph Kettler und der oben genannte Wiarda.

Domänenadministrator wurde der ehemalige Gouverneur der niederländischen Besitzungen am Kap der Guten Hoffnung, der Baron R.A. van Salin; sein Inspektor war auch hier ein Niederländer, dere Seeoffizier J.A. Melville van Cornbec. Als Generalempfänger der Domäneneinkünfte amtierte der ehemalige Kammerrat J.C. Freese und als Sekretär der vormalige Landbaumeister J.N. Franzius. 1811 tauschten Melville und Franzius ihre Dienststellungen.

Man sieht, wie in beiden Behörden die Spitzen war Ausländer waren, ihre Zuarbeiter aber Einheimische. Anders war es in der Steuer- und Zollverwaltung, welche - sowieso schon belastet mit dem Odium fremder Gebräuche und der Ausführung der Kontinentalsperre - im wesentlichen mit Niederländern und Franzosen besetzt war und entsprechend ihren Aufgaben und ihrem Personal wenig geschätzt wurde. Daneben stand ausländisches Militär im Land, vor allem auf den Inseln und an der Küste.

Politische Meinungsverschiedenheiten mit seinem Bruder veranlaßten den König Ludwig von Holland, 1810 auf seinen Thron zu verzichten; am 9. Juli 1810 wurde das Königreich von Napoleon dem Kaiserreich Frankreich einverleibt. Vorerst blieb

Holland in gewissen Dingen noch eine Verwaltungseinheit, zu dessen Regiment Charles-Francois Lebrun, Duc de Plaisance (= Piacenza in Italien) als Statthalter nach Amsterdam abgeschickt wurde. Aus diesem Grunde blieb die gesonderte Verwaltung der holländischen Domänen bestehen und somit auch die Domänenadministration in Aurich, deren Besetzung nicht wechselte.

Die Landdrostei allerdings verwandelte sich in eine Präfektur. Am 1. Januar 1811 wurde das französische Verwaltungssystem eingeführt. Aus dem Departement "Oostfriesland" wurde das Departement "de l`Ems Oriental", die Quartiere hießen nun Arrondisssements, die Grenzen blieben gleich. Am 1. März 1811 trat der aus Zweibrücken gebürtige Jannesson sein Amt als Präfekt an. Schon in holländischer Zeit waren der Graf von Wedel, von Rappard und Müller als Assessoren ausgeschieden, zu den übrigen drei Assessoren, die jetzt Präfekturräte hießen, traten als vierter der ehemalige Kriegs- und Domänenrat Christian Dietrich Heinrich Sethe. Generalsekretär blieb van Panhys. In dieser Zusammensetzung erlebte die Präfektur im Novemberg 1813 den Einmarsch der verbündeten Russen und Preußen und das schlagartige Ende der fremden Herrschaft. Mit dem ehemaligen Kammerpräsidenten von Bernuth als Landesdirektor verwandelteg sie sich in eine Landesdirektion. Janesson und van Panhuys kehrten nach Frankreich und in die Niederlande zurück.

Die Domänenadministration dageben blieb bis Ende Februar 1814 unter der Aufsicht der preußischen Landesdirektion bestehen. Nach ihrer Auflösung wurde ihr Leiter, der Baron van Salis, mit ausdrücklicher Anerkennung seiner Dienste in seine Heimat entlassen, wie überhaupt die Frage der "Kollaboration mit dem Feind" in Ostfriesland nicht auftrat, weder 1806 noch 1813. Aus Wiardas Erzählung geht deutlich hervor, wie unbefangen die preußischen Beamten nach 1806 das Königreich Holland anerkannten, und wie

nach 1811 das gemeinsame Problem aller Verwaltungsbeamten die durch Napoleons Rußlandkrieg und seine Folgen erzeugte Überforderung des Landes war, so daß die Ereignisse vom November 1813 eher als Befreiung von einer Bürde als von einem Feinde empfunden wurden.

2. Der Bestand
Die Akten der vorhin beschriebenen Behörden sind in den Findbüchern Rep. 7 (Holländisches Departement Ostfriesland), Rep. 8 (Holländisch-Französische Domänenadministration) und Rep. 9 (Französisches Departement Ost-Ems) verzeichnet.

Man kann nicht behaupten, dass die Überlieferung dieser Papiere vollständig sei. Bei Rep. 7 und Rep. 9 handelt es s ich um zufällig erhaltene Bruchstücke. In Rep. 8 sind etwas mehr Akten vorhanden, weil viele Geschäfte der Domänenadministration, wie z.B. Verpachtungen, in bloßer Fortsetzung der Tätigkeit der ehemaligen preußischen Kriegs- und Domänenkammer erfolgten, wie auch später die preußische Landesdirektion und die hannoversche Landdrostei die Aufgaben der Domänenadministration weiterführten.

Alle diese Akten waren in der Altregistratur der hannoverschen Landdrostei als Vorakten verstreut; es war nicht nur Befolgung des Provenienzprinzips, sie dort herauszulösen, sondern es galt eine Periode der ostfriesischen Geschichte zu erhellen, in welcher die teilweise jahrhundertealten Strukturen nach und nach aufgehoben und verändert werden sollten. Weil diese eingeleiteten Neuerungen zum großen Teil 1813 abgebrochen wurden, so erhalten viele vorgänge einen eigentümlichen Reiz des Gewaltsam-Unvollendeten. Waren es auch nur sieben Jhre, so konnte man eben 1813 nicht da weitermachen, wo man 1806 aufgehört hatte. Daß die Aktenüberlieferung aus dieser Übergangszeit kläglich ist, mindert nicht ihre Bedeutung.

Der Benutzer dieser Akten muß sich bewußt sein, daß sie nach niederländischen und französischen Verwaltungsprinzipien angelegt sind. Dementsprechend wird

auch in ihnen je nach Korrespondenzpartner die deutsche, niederländische oder französische Sprache gebraucht. Um den mit der fremdsprachigen Terminologie der Zeit Vertrauten die Arbeit zu erleichtern, sind die ursprünglichen Aktentiteln - die also keine Übersetzung sind - nachgestellt. Endlich ist anzumerken, daß vom März 1809 bis Dezember 1810 der holländische Kalender andere Monatsnamen hatte: Louwmaand = Januar, Sprokkelmaand = Februar, Lentemaand = März, Grasmaand = April, Bloeimaand = Mai, Zomermaand = Juni, Hooimaand = Juli, Oogstmaand = August, Herfstmaand = September, Wijnmaand = Oktober, Slachtmaand = November und Wintermaand = Dezember.

Aurich, im März 1983
Walter

Deeters

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

teilweise verzeichnet

Abgeschlossen: Nein