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NLA HA Dep. 103 XXVII

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Oberjagddepartement

Laufzeit

1693-1855

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Dep. 103 XXVII: Geschichte des Oberjagddepartements

Im Jahre 1738 bestanden innerhalb des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg vier Jagdverwaltungen, die sich in die Bezirke Hannover, Celle, Bremen-Verden und Lauenburg aufteilten. Jede dieser selbstständigen Verwaltungen stand unter einem Oberforst- und Jägermeister - der Dienst im Forst war noch mit dem Amt des Hofjägers verbunden -. In Hannover unterhielt die dortige Jagdverwaltung einen Jägerhof, der von einem Jägermeister beaufsichtigt wude, in Celle bestand noch 1750 der sogenannte "deutsche" Jägerhof, während der "französische" Jägerhof dort bald nach 1705 aufgehoben worden war. 1772 führte man die längst notwendigen Verwaltungsveränderungen durch. Die Ämter der Oberjägermeister in Celle, Bremen-Verden und Lauenburg verschwanden, der Oberjägermeister in Hannover bildete die Spitze der Jagdverwaltung, er konnte sich nun "Oberjägermeister in denen zur Chur gehörigen Landen, wie auch im Herzogtum Bremen-Verden" nennen. 1772 trennten sich die Verwaltungsspitzen der Forst- und Jagdverwaltung, der Jägerhof in Celle wurde aufgehoben. Die neue Zentralverwaltung für Jagdangelegenheiten erhielt 1793 - in diesemJahr nannte der Staatskalender erstmalig die Jagdverwaltung "Oberjagddepartement" - die Würde eines Hofdepartements. 1818 ist das Königreich Hannover in 33 Jagdinspektionen aufgegliedert worden, 1840 schuf man einen Mittelinstanz, die sogenannten Jagddepartements. Man fasste die Inspektionen in diese Jagdbezirke zusammen, die als die Jagddepartements von Göttingen, Calenberg, Hildesheim, Celle, Lüneburg, Hoya und Osnabrück bezeichnet wurden. An der Spitze eines jeden dieser Departements stand ein Oberförster. 1848 schafft man diese Jagdbezirke ab, die Inspektionen gliedern sich nun gemäß den historischen Landschaften des Königreiches auf. 1855 ordnete man die lnspektionen, die innerhalb der Grenzen einer

Landdrostei lagen, einander gruppenmäßig zu. Mit den übrigen Hofverwaltungen wurde das Oberjagddepartement 1866 aufgelöst.

Hannover, im Februar 1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.