Kabinettsakten über Angelegenheiten des Finanzministeriums
1846-1866
Kabinettsakten über Angelegenheiten des Finanzministeriums (Gmundener Akten)
Dep. 103 XII: Kabinettsakten betreffend Finanzministeriumsangelegenheiten
1832 übertrug man dem neugebildeten Fachministerium der Finanzen und des Handels die Kompetenzen der Departements der allgemeinen Finanz-, Kommerz- und Manufaktur-, Post-, Harz- und Bergwerkssachen. Auch die Aufsicht über das Altfürstliche Allodium und die Lotteriesachen gehörte zum Aufgabenkreis des Ministeriums. 1837 wurde eine Abteilung für Schuldensachen angegliedert, 1846 eine Abteilung für Verwaltung der Dominialablösungsgelder. 1858 vergrößerte man das Finanzministerium, indem eine Abteilung für die nicht ausgeschiedenen staatlichen Domänen und Forsten eingerichet wurde.
Hannover, den 07.12.1977
gez. Dr.
Schöningh
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